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Auszug - Antrag "Einrichtung von Kurzzeitparkflächen" (Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2022, eingegangen am 31.08.2022 um 11:09 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 23.14
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 12.10.2022    
Zeit: 17:15 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/10245/22 Antrag "Einrichtung von Kurzzeitparkflächen" (Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2022, eingegangen am 31.08.2022 um 11:09 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Herr Norbisrath
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Norbisrath, Florian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Bauseneick bringt den Antrag ein und ergänzt, dass eine Beschilderung im Sinne der älteren und gehbeeinträchtigten Personen auch für den Besuch des Marktes notwendig sei. Hier sollte ein Miteinander auch außerhalb der strengen Vorgaben der StVO angestrebt werden.

 

Ratsherr Neumann fragt nach, wie die Verwaltung eine entsprechende Beschilderung in der Bardowicker Str. gewährleisten könne.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass der Antrag über die Grenzen des rechtlich möglichen hinaus gehe. Alle Nutzungsinteressen würden im Zuge des Parkraumbewirtschaftungskonzepts abgewogen.

 

Ratsherr Goralczyk zeigt sich erstaunt, dass ein Antrag in ein Konzept verwiesen werden soll. Hier bittet er um eine Prüfung.

 

Erster Stadtrat Moßmann teilt mit, dass im Verwaltungsausschuss beraten worden sei, die Forderungen aus dem Antrag im Zuge des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes zu berücksichtigen und weiterhin eine Berücksichtigung im NUMP vorgesehen sei. Aktuell sei eine Durchfahrtsbeschränkung zur Straße Am Ochsenmarkt eingerichtet. Wenn diese Straße legal befahren werden soll, dann müsste die Durchfahrtsbeschränkung aufgehoben werden. Dies sei mit den Zielen der Verkehrsminderung nicht vereinbar. Es müsse zunächst geklärt werden, ob zusätzliche Stellplätze benötigt werden und ob eine Bevorrechtigung unter anderem für car-sharing-Plätze eingerichtet werden nne. Die Erreichbarkeit der Innenstadt sei Inhalt des NUMP. Im Antrag gewünscht seien Parkplätze für Familien und Senioren. Diese Ausnahme lassen die Regelungen der StVO nicht zu. Daher sei hier nur die Möglichkeit gegeben, diese Parkplätze auf privaten Flächen anzubieten. Es werde versucht, mit den Eigentümern ins Gespräch zu kommen.

 

Ratsfrau Raiher teilt mit, dass sie sich auf einen Austausch zur Barrierefreiheit im Ausschuss für Mobilität freue. Teilhabebeeinträchtigte sollten grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet parken dürfen, wenn sich dieses kontrollieren lasse. Zum Kurzzeitparken könnten Parkplätze in der Reitenden Diener-Str. oder in den Parkhäusern zur Verfügung gestellt werden. Sie ergänzt, dass das Thema Barrierefreiheit leider nur Menschen mit PKW berücksichtige.

 

Ratsherr Schultz ergänzt, dass in der Arbeitsgruppe aber auch im Ausschuss für Mobilität dieses Thema intensiv besprochen werden solle.

 

Ratsherr Soldan gt hinzu, dass die Erreichbarkeit sichergestellt werden sollte. Hierbei sollten alle Personen, die sich im Verkehrsraum bewegen, mitgenommen werden. Wenn große Venderungen anstünden, dann sollten Bürgerversammlungen durchgeführt werden, um alle Menschen zu informieren.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg verständigt sich darauf, die Aspekte des Antrages im Rahmen der Erstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplanes (NUMP) zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 31

Nein-Stimmen: 4

  Enthaltungen: 3