Bürgerinformationssystem
Ein Bürger stellt folgende Einwohnendenfrage:
Zu den Liegenschaften Rotenbleicher Weg 33 und Wilschenbrucher Weg 88 wurden in den Sitzungen des Rates am 04.06.2020 und 25.03.2021 im Zusammenhang mit der Zweckentfremdungssatzung Fragen beantwortet. Dabei wurde mitgeteilt, dass Verwaltungsverfahren begonnen wurden. Hinsichtlich der Liegenschaften werden nun folgende Fragen gestellt: 1. Werden die beiden Verwaltungsverfahren von der Hansestadt Lüneburg noch aktiv betrieben? Falls ja, auf welchem Stand befinden sich beide? 2. Die Zweckentfremdungssatzung tritt mit Ablauf von fünf Jahren – also am 24.06.2024 - außer Kraft. Sieht sich die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg personell und materiell in der Lage, die beiden Verfahren innerhalb der Gültigkeitsdauer der Zweckentfremdungssatzung abzuschließen? 3. Wie viele Verstöße gegen die Zweckentfremdungssatzung wurden der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg bisher bekannt? Wie viele davon wurden bearbeitet? Wie viele konnten zum Abschluss gebracht werden? 4. In ihrer Protokollnotiz vom 25.03.2022 äußert sich die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg u.a. „Es sei nicht Aufgabe der Hansestadt Lüneburg, für Wertzuwächse der angesprochenen Grundstücke zu sorgen. Ihre Aufgabe sei vielmehr, sich um eine zweckentsprechende Nutzung der Immobilie zu kümmern und auf diese Weise die Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen. “ Bei der bisherigen ergebnislosen Verfahrensdauer (ca. drei Jahre) der o.g. Leerstände, könnte die Stadtgesellschaft zu der Erkenntnis gelangen, dass die Verwaltung nur sehr bedingt in der Lage ist, den vorstehend von ihr selbst formulierten Aufgaben nachzukommen. Wird diese Erkenntnis von der Verwaltung geteilt?
Stadtbaurätin Gundermann beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, beide Verwaltungsverfahren werden aktuell weiterbearbeitet. Für den Rotenbleicher Weg 33 liegt ein Bauantrag vor. Dieser befindet sich aktuell noch in der Prüfung. Beantragt ist der Abbruch des vorhandenen Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus. Bei dem Gebäude Wilschenbrucher Weg 88 ist die Verwaltung bauordnungsrechtlich tätig. Hierbei werden alle Möglichkeiten, die aufgrund der Zweckentfremdungssatzung zur Verfügung stehen, genutzt. Die Einzelheiten hierzu kann ich Ihnen leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benennen.
Zu Frage 2: Die Verwaltung sieht im Moment weder personelle noch materielle Hinderungsgründe beide Verfahren entsprechend zum Abschluss zu bringen. Der Abschluss der Verfahren ist jedoch nicht alleine von den Maßnahmen der Verwaltung abhängig. Es ist schwer, zu prognostizieren, inwieweit die jeweiligen Eigentümer die Anordnungen der Verwaltung befolgen oder Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden müssen.
Zu Frage 3: In Bezug auf Leerstand als Verstoß gegen die Zweckentfremdungssatzung wurden der Verwaltung 22 Wohnungen/ Häuser gemeldet. Die Verwaltung hat bei allen Fällen den Sachverhalt ermittelt und Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen. Einige dieser gemeldeten Wohnungen sind aktuell nicht bewohnbar und werden deshalb saniert. Andere Gebäude befinden sich im Eigentümerwechsel. Die Verwaltung lässt sich regelmäßig von den Eigentümern über den Stand informieren und führt auch selbst Ortsbesichtigungen durch. 80% der Fälle konnten abgeschlossen werden. Alle anderen Fälle werden von der Verwaltung regelmäßig überprüft und ggf. bauordnungsrechtlich verfolgt.
Zu Frage 4: Die Verwaltung hat, wie schon erwähnt, in den zurückliegenden Jahren 22 Verfahren bearbeitet und 80% Prozent der Fälle zum Abschluss gebracht. Natürlich gibt es auch Verfahren, die aus unterschiedlichen Gründen länger dauern. Gerade die Eigentümer, die zur Zeit umfangreich sanieren, haben mit den aktuellen Preissteigerungen zu kämpfen und Probleme, Handwerker zu finden.
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