Bürgerinformationssystem

Auszug - Beteiligung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) an einer Vergärungsanlage für Lebensmittelrückstände GmbH  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.07.2004    
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/1087/04 Beteiligung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA)
an einer Vergärungsanlage für Lebensmittelrückstände GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Pieper
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Der Tagesordnungspunkt wird von Herrn Stadtkämmerer Sauer vorgestellt. Herausgehoben wird hierbei, dass entweder über die neue Gesellschaft mit dem Geschäftsführer der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA), Herrn Hubert Ringe, ein Vertrag ausgehandelt wird, oder im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages mit der Projektgesellschaft die Bestellung des Geschäftsführers durch die GfA erfolgen soll. Dies ist erforderlich, um zielgerecht für die Gesellschaftsgründung verhandeln zu können.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:

 

„Zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine Gesellschaftsgründung wird der folgenden Weisung an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA zugestimmt:

 

l   Einer Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt. Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind.

 

l   Der Geschäftsführer der GfA, Herr Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der Projektgesellschaft zu schließen.

 

l   Die Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die Projektgesellschaft vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze (Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von 49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass das Projekt nicht realisiert wird.

 

l   Weiterhin wird der GF beauftragt, Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag, den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu lassen.“

 

(2, 22, 3)