Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Der
Tagesordnungspunkt wird von Herrn Stadtkämmerer Sauer vorgestellt.
Herausgehoben wird hierbei, dass entweder über die neue Gesellschaft mit dem
Geschäftsführer der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA), Herrn
Hubert Ringe, ein Vertrag ausgehandelt wird, oder im Rahmen eines
Dienstleistungsvertrages mit der Projektgesellschaft die Bestellung des
Geschäftsführers durch die GfA erfolgen soll. Dies ist erforderlich, um zielgerecht
für die Gesellschaftsgründung verhandeln zu können. Beschluss: Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss einstimmig: „Zur
Vorbereitung einer Entscheidung über eine Gesellschaftsgründung wird der
folgenden Weisung an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA
zugestimmt: l Einer
Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt.
Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter
betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der
Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der
Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind. l Der Geschäftsführer der GfA, Herr
Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem
Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der
Projektgesellschaft zu schließen. l Die
Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die
Projektgesellschaft vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze
(Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu
erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von
49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass
das Projekt nicht realisiert wird. l Weiterhin wird der GF beauftragt,
Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag,
den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu
lassen.“ (2,
22, 3) |
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