Bürgerinformationssystem

Auszug - Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege" an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2022    
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10227/22 Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege" an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Tagesordnungspunkt zehn wird vorgezogen und als Tagesordnungspunkt acht behandelt.

Herr Michel stellt anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage zehn dem Protokoll beigefügt ist, die abzuschließende Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg als Grundlage für die weitere Entwicklung des Familienbüros vor. Er geht hier insbesondere auf die grundsätzlichen Neuerungen zur Aufgabenwahrnehmung, zum Personal und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ein.

 

Frau Bauseneick erklärt, dass die Kindertagespflege ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung ist und gut aufgestellt ist. Sie möchte wissen, wie sich die Kosten darstellen.

 

Frau Bauer erläutert, dass sich die Kosten anhand der dargestellten Stellenanteile für den Landkreis Lüneburg und für die Hansestadt Lüneburg ergeben. Die Hansestadt Lüneburg übernimmt die Gesamtaufstellung der Kosten und wird diese dann auf den Landkreis Lüneburg und die Hansestadt Lüneburg entsprechend der jeweiligen Stellenanteile aufteilen.

 

Frau Bauseneick möchte wissen, ob es einen genauen Betrag für die Personalkosten gibt.

 

Frau Bauer erläutert, dass sich dies aus der Stellenverteilung ergibt. Die Stellen, die der Hansestadt Lüneburg zugeordnet sind, sind im Stellenplan verankert und genehmigt. Der Landkreis Lüneburg übernimmt die Personalkosten der Stellen, die dem Landkreis Lüneburg zugeordnet sind. Genaue Kosten können erst nach Besetzung der Stellen genannt werden, da diese abhängig sind von der Eingruppierung und Entwicklungsstufe des Personals gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Frau Bauer informiert abschließend über einen Tag der offenen Tür im Familienbüro, Apothekenstr. 17, 21335 Lüneburg am 01. Oktober 2022 und lädt herzlich hierzu ein.

 

Frau Widawski stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung Abstimmung.

 

 


Beschluss:

 

Die Hansestadt Lüneburg schließt mit dem Landkreis Lüneburg die beigefügte Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tagespflegepersonen, Erteilung der Pflegeerlaubnisse, Koordination der Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege, Bedarfsplanung und bedarfsgerechte Fortentwicklung der Angebote in der Kindertagespflege“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung vom 01.01.2021 ab.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:   7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 10_Abschluss Zweckvereinbarung zwischen LKR LG und HLG (627 KB)