Bürgerinformationssystem
Frau Krüger führt aus, dass eine Anpassung der Gebührenordnung für die Gemeinschaftsunterkünfte und die Notunterkunft „Wilschenbrucher Weg“ erfolgen muss, damit Gebühren bei einer Unterbringung in den Unterkünften gefordert werden können.
Beschluss:
Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften und der Notunterkunft für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist, wird beschlossen. Sie tritt nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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