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Auszug - Bebauungsplan Nr. 166 "Papenburg/Landwehr" - Sachstand  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.09.2022    
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/10208/22 Bebauungsplan Nr. 166 "Papenburg/Landwehr" - Sachstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, erläutert anhand der als Anlage beigefügten Präsentation, dass für dieses Planungsprojekt bereits im November 2015 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 166 beschlossen wurde. Damals habe es sich im Vergleich zu heute um einen größeren Geltungsbereich gehandelt. Dies liege daran, dass ein Landwirt darum gebeten habe, seine Flächen an der Hamburger Straße aus dem Geltungsbereich herauszunehmen. Außerdem habe man die bereits überplanten Flächen des Bebauungsplangebietes Nr. 117 aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Im Juli 2021 sei dann ein erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit diesem verkleinerten Geltungsbereich gefasst worden.

 

Die Plangebietserschließung solle über eine neue Planstraße in Mittellage mit Anbindung an die Bernsteinstraße erfolgen. Die Anbindung des geplanten rdlichen Gewerbegebietsbereiches sei direkt am östlichen Rampenf der Bernsteinstraßeglich. Eine Baugebietserschließung über den Weg „Papenburg“ sei voraussichtlich nicht möglich, sondern der Weg werde Rad-und Fußweg.

 

Zwischenzeitig sei mit einem Schallgutachten untersucht worden, ob auf der Fläche eine Wohnbebauung ermöglicht werden kann. Ergebnis sei, dass die Fläche aufgrund der erheblichen Lärmvorbelastungen (Hauptbahntrasse, Autobahn A 39, Hamburger Straße) für eine Wohnbebauung nicht geeignet wäre. Daher solle auf der Fläche, wie ursprünglich vorgesehen, eine gewerbliche Nutzung entwickelt werden. Die Lage der Planstraße rde gegenüber der Planung vom Juli 2021 optimiert, um eine größere zusammenhängende Gewerbefläche direkt an der Gebietszufahrt nutzen zu können.

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung werde hiermit über das anstehende frühzeitige Beteiligungsverfahren und die Änderung des Planstraßenverlaufs in Kenntnis gesetzt. Ein Beschluss sei in der heutigen Sitzung nicht notwendig.

 

Ratsherr Pols begrüßt es, dass ein Gewerbegebiet entwickelt wird und erkundigt sich nach der Parzellierung. Er würde Kleingewerbe zwischen 3.000 und 4.000 m² bevorzugen. Zudem fragt er, ob ein LKW im Kreisel wenden kann, wer die Grundstücke veräert und in welchem Zeitrahmen das Gebiet erschließbar ist.

 

Herr Eberhard erklärt, dass es mehrere Grundeigentümer in diesem Gebiet gebe und er sich daher eine größere zusammenhängende Nutzung kaum vorstellen könne. Eine kleinteilige Parzellierung werde angestrebt und es sei absehbar, dass die Veräerung bei den einzelnen Eigentümern verbleibe. Die Erschließung lasse gewerbegebietstypischen LKW-Verkehr zu.

 

Herr Eberhard ergänzt, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung zügig in die Wege geleitet werden solle und weitere Gutachten gefertigtrden.

 

Herr Meyer begrüßt das Gewerbegebiet ebenfalls, da der Bedarf an Gewerbeflächen für Kleingewerbe vorhanden sei.

 

rgermeisterin Lotze fragt, ob alle Gewerbearten in diesem Gebiet uneingeschränkt möglich seien.

 

Herr Eberhard erklärt, dass man Gewerbegebiete und kein Industriegebiet festsetzen wolle. Eine übliche Zusammensetzung eines Gewerbegebietes mit imitierenden Betrieben sei dort möglich. Somit sei auch ein Handwerker, der zu Ruhezeiten Lärm verursache, dort vorstellbar.

 

Herr Burgdorff erkundigt sich nach der Behandlung der Landwehr und dem Abstand zur nächsten Bebauung. Es sei ein wichtiges Kultur- und Bodendenkmal, welches weiterhin erkennbar bleiben müsse. Daher pdiert er r einen Mindestabstand von 50 Metern zum Waldbeginn.

 

Herr Eberhard berichtet, dass 50 Meter Abstand zum Bodendenkmal und dem darauf befindlichen Wald eingehalten werden. Das Landesdenkmalamt habe ebenfalls erklärt, dass 50 Meter zum Denkmal freigehalten werden sollen. Der Abstand liegt deutlich über der Höhe des Aufwuchses des Denkmales, sodass es optisch nicht eingeengt wirke. Im weiteren Verfahren nne dies nochmal anhand eines Schnittes mit Bäumen dargestellt werden.

 

Stadtbaurätin ergänzt, dass man das Landesdenkmalamt im Verfahren beteiligen werde und dann werde man sehen, wie dieses sich äert.

 

rgermeisterin Lotze bittet, dass dem Ausschuss dies, wie vorgeschlagen, im Schnitt dargestellt wird.

 

Ratsherr Grimm erkundigt sich, wann man mit den ersten Baugenehmigungen rechnen kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Gutachten eingearbeitet werden müssten, erneut im Ausschuss beraten werde und außerdem eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden müsse. Sie erwarte nicht, dass dies in einem Jahr möglich sei. Sobald es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gebe, könne mit der Erschließung begonnen werden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Eberhard, dass der Bebauungsplan Nr. 117 von diesem neuen Geltungsbereich nicht betroffen sei.

 

Ratsherr Pols erkundigt sich, weshalb seit dem Aufstellungsbeschluss 2015 das Verfahren nicht schon weiter sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man mit den Eigentümern:innen gesprochen habe und einige nicht wollten, dass ihre Flächen überplant werden. Zudem habe der Wunsch nach Wohnbebauung mehrere Anläufe mit Schallgutachtern gebraucht. Auch heute seien sich noch nicht alle Grundstückseigentümer:innen aus dem Geltungsbereich einig. Man werde jetzt einen Angebotsplan erarbeiten, aber dafür bedürfe es des Mitwirkens aller Eigentümer:innen.

 

Ratsherr Kohlstedt erkundigt sich, wie man verhindern kann, dass die Bernsteinbrücke als Abkürzung genutzt wird.

 

Herr Eberhard berichtet, dass es im Vorfeld bereits Abstimmungen mit den Bereichen Tiefbau und Verkehr/Verkehrsentwicklung gegeben habe. Es hänge davon ab, wie die Einmündung der Bernsteinstraße in das Gebiet ausgestaltet wird. Eine Zuwegung über die Bernsteinbrücke sei vorrangig r Fußnger und Radfahrer vorgesehen. Einen Poller nne man nicht aufstellen, da der Bus dort fahren müsse.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man Detaillösungen im Verfahren erarbeiten und diskutierenrde.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Schultz erklärt, dass man dies auch im Ortsrat thematisieren werde. Er erkundigt sich zudem, wie es lärmtechnisch gesehen funktioniert, dass Richtung Hamburger Straße ein großes neues Haus gebaut werden kann.

 

Herr Eberhard erklärt, dass sich der Hauptlärmschutz östlich der Autobahn befinde. Der Bahnlärm gehe in einem flachem Winkel daber. Im Plangebiet rden nachts die entsprechend hohe Pegel auftreten.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Schultz fragt zudem, ob es noch der aktuelle Stand ist, dass einige Eigentümer:innen ihre Flächen nicht verkaufen wollen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man hierzu im nichtöffentlichen Teil weiter ausführen werde.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5_220810 BP 166 ABS Präsi 2022-09-12 (1169 KB)