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Auszug - Anfrage "Entwicklung von Gewerbeflächen in der Hansestadt Lüneburg" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.05.2022, eingegangen am 14.05.2022)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.07.2022    
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/10110/22 Anfrage "Entwicklung von Gewerbeflächen in der Hansestadt Lüneburg" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 14.05.2022, eingegangen am 14.05.2022)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des B.-Plans Nr. 43 „Vrestorfer Heide“ mit einer Fläche von ca. 2 ha wurde am 29.03.2022 vom VA gefasst. Der gesamte B.-Plan Nr. 43 umfasst 79,3 ha. Mit dieser politischen Entscheidung erhielt die Verwaltung den Auftrag, die ersten Schritte zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Nach Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung des Investors findet derzeit das Vergabeverfahren zur Auswahl eines Planungsbüros statt.

 

Nach Vorlage eines Planentwurfs findet dann als erster Verfahrensschritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) statt. Angeschrieben und um Stellungnahme gebeten werden dafür regelmäßig ca. 40 bis 50 Behörden, Verbände und Fachstellen darunter auch die WLG. Alle geäerten Bedenken und Anregungen der TöB werden gesammelt und ausgewertet, sie werden dann dem ABS und dem VA gemeinsam mit dem Bebauungsplanentwurf zur Entscheidung über das weitere Verfahren vorgelegt.

 

Mit der WLG fand in diesem Fall bereits eine Vorabstimmung statt. Ihr wurde erläutert, dass ihre Anregungen in das Aufstellungsverfahren einfließen werden. Sie hat bestätigt, dass Vermarktung der Flächen unabhängig vom Aufstellungsverfahren dem privaten Eigentümer überlassen bleiben und dieser bisher nicht an die WLG mit einem gewerblichen Nutzungsinteresse herangetreten ist.

 

Zu Frage 2:

Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 43 im Jahre 1971 hat sich keine eigenständige gewerbliche Nutzung auf den betreffenden Teilflächen etabliert und wurde bisher auch kein Interesse an einer gewerblichen Nutzung geäert. Auf der Fläche war der Mitarbeiterparkplatz für das vormalige EDEKA-Verteilzentrum. Wegen der Nähe zum gegenüberliegenden WA am Vrestorfer Weg ist keine vollumfängliche gewerbetypische Erschließung für den Schwerlastverkehr möglich. Diese würde zu immissionsschutzrechtlichen Konflikten mit möglichen Abwehransprüchen führen. Zudem beabsichtigt der Eigentümer keine gewerbliche Nutzung und ist mit dem Wunsch, stattdessen Wohn- bzw. gemischte Bauflächen zu entwickeln, an die HLG herangetreten. Der Beschluss, einen Teil des Bebauungsplans entsprechend zu ändern, wurde dann im Verwaltungsausschuss am 29.03.2022 gefasst. Die Umwandlung der Gewerbeteilflächen zu Wohnzwecken erfolgt im vorliegenden Fall somit nach städtebaulichen Kriterien unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte des Immissionsschutzes, der Umgebungssituation und Erschließungsmöglichkeiten. Zu beachten ist dabei, dass Wohnungsbau eine hohe Priorität hat. Laut dem Entwurf der Verordnung des Landes vom 12.04.22 wird Lüneburg zum Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201 a Sätze 3 und 4 des Baugesetzbuchs bestimmt werden.

 

Zu Frage 3:

Die Erschließung der angekauften Flächen östlich der Autobahn hängt unmittelbar mit der weiteren Planung der A 39 zusammen. Da der Bund in diesem Zusammenhang eine vollständig neue Trassierung der B 216 plant, müsste die HLG hier dann für eine Erschließung in Vorleistung treten. Diese müsste Flächen der neuen B 216 beanspruchen. Hierfür ist nicht mit einer Zustimmung der Autobahn GmbH zu rechnen. Da der Förderzeitraum 2027 abläuft, liegt die Herstellung von Erschließungsanlagen und der Abruf von Fördermitteln dafür absehbar hinter der Bindungsfrist.

 

Eine weitere Erschließungsplanung hängt daher stark von der noch nicht abgeschlossenen Ausgestaltung der Anschlussstelle B 216 an die A 39 und vom weiteren geänderten Verlauf der 216 ab. Im laufenden Planfeststellungsverfahren für den Planungsabschnitt 1 (bis Lüneburg-Ost) wurden im Frühjahr unter anderem geänderte Unterlagen für den Anschluss und die B 216 vorgelegt. Für den anschließenden Planungsabschnitt 2, der die erworbenen Flächen südlich begrenzt, liegen noch keine abschließenden Planunterlagen vor. Von einem gesicherten Planungsstand seitens der Autobahn GmbH ist also noch nicht auszugehen.

 

Eine kostenaufwändige Erschließungsplanung sollte erst beauftragt werden, wenn die planrechtlichen und verkehrstechnischen Voraussetzungen vorliegen und wenn, in Abstimmung mit der Autobahn GmbH, ein Planungsstand erreichbar ist, der dann auch eine absehbare Refinanzierung durch Grundstücksverkäufe erwarten lässt.

 

Dem Antrag auf Aussprache wird mehrheitlich gefolgt.

 

Ratsfrau Scherf merkt an, dass sie der Umwandlung der Flächen zugestimmt habe, weil sie von einer Beteiligung der W.LG vor Beginn des Verfahrens ausgegangen war. Es brauche eine Strategie und die Beteiligung der W.LG vor der Entwicklung von Flächen. Sollte man die Flächen am Bilmer Berg provisorisch erschließen, dann sei man sich über einen nötigen Rückbau bewusst. Dennoch sollten die Flächen nicht brach liegen. Vielmehr müsse man überlegen, wie eine Ansiedlung von Gewerbe möglich und die Entwicklung strategisch und haushalterisch sinnvoll ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht noch einmal deutlich, dass man vor Beginn des Bauleitplanverfahrens „Vrestorfer Heide“ mit der W.LG gesprochen habe. Herr Enkelmann sei zwar nicht begeistert gewesen, er habe aber zugeben ssen, dass es bisher keine Nachfrager die Fläche gegeben hätte. Die Flächen „Bilmer Berg habe man als Vorratsfläche erworben. Die Verträge lagen in der letzten Ratswahlperiode vor. Vertraglich habe man geregelt, dass die Flächen an den Voreigentümer verpachtet werden, bis die Autobahn gebaut werde. Sie bietet einen bilateralen Austausch an.

 

Ratsherr Schultz geht darauf ein, dass man in Bezug auf das Gebiet „Vrestorfer Heide noch im Abwägungsprozess sei. Die W.LG sei Teil des Beteiligungsverfahrens. Auf der Flächette bisher kein Gewerbe stattgefunden. Da man bezahlbaren Wohnraum brauche, müsse man für die Fläche umdenken. Über die Festsetzungen bliebe nichtstörendes Gewerbe außerdem möglich. Der Satzungsbeschluss sei Sache des Rates und würde erst später gefasst.

 

Ratsherr Pols zeigt sich schwer enttäuscht über die Antworten. Auf seine Nachfrage habe Herr Enkelmann eine vorherige Beteiligung verneint. Die W.LG sei Teil der Stadt und tte gefragt werden müssen. Unternehmen rden aus Lüneburg wegziehen, weil Lüneburg keine Flächen anbieten würde. Gerade Handwerksunternehmen würden Fchen suchen. Am Bilmer Berg könne man auch Angebote für Sport oder Kultur schaffen.

 

Ratsherr von Nordheim geht drauf ein, dass die Flächen in der Vrestorfer Heide offenbar bisher nicht von Interesse für Handwerksbetriebe gewesen sei. Im Bebauungsplan würde ein Urbanes Gebiet festgesetzt, vergleichbar einem Mischgebiet, so dass auch Gewerbeansiedlung glich sei. Auch Handwerker können sich dort ansiedeln.

 

Auch Ratsherr Neumann bestätigt, dass Gewerbe im Bereich Vrestorfer Heide nicht ausgeschlossen werde. Die Flächen „Bilmer Berg habe man als Gewerbegebiet gesichert, aber erst, wenn die Autobahn erstellt ist. Eine provisorische Entwicklung sei nur mit einem Großunternehmen wirtschaftlich denkbar.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es nicht in Ordnung sei, wenn Mitglieder des Rates in der Argumentation auf die persönliche Ebene wechseln. Sie habe die Idee eines Antragstellers im Bauausschuss vorgestellt, der die Planung mehrheitlich empfohlen habe. Der anschließende Beschluss des Verwaltungsausschuss sei Auftrag, ein Konzept weiter zu verfolgen. Die Entscheidungshoheit liege allein beim Rat. Im Übrigen habe der Leiter der Planungsabteilung mit Herrn Enkelmann gesprochen.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch bittet darum, niemanden persönlich anzugehen. Die Verwaltung sei hochmotiviert.

 

Ratsherr Pols gibt eine persönliche Erklärung ab und teilt mit, dass er die Verwaltung nicht angreifen wolle und auch nicht die Mitarbeitenden.

 

Ratsherr Grimm berichtet aus eigener Erfahrung, dass Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe und Handwerk fehlen. Zuletzt seien Flächen r große Unternehmen freigehalten worden. Er fragt nach, was man für ein Vorankommen tun könne.

 

Ratsfrau Schuch weist darauf hin, dass es auch alternative Wirtschaftsformen gebe. Man solle nicht auf Unternehmen hoffen, die sich dann doch nicht ansiedeln. Es sei wichtig, sich an die eigenen Zielsetzungen zu halten.

 

Ratsherr Meyn regt an, sich die Flächen angrenzend an das vorhandene Gewerbegebiet anzugucken. Oberbürgermeisterin Kalisch sollte sich die Entwicklung für Sport und Gewerbe zum eigenen Thema machen. Ihm sei bewusst, dass die Flächen nicht Eigentum der Stadt seien, dennoch sollte man sich über die Entwicklung Gedanken machen.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch weist darauf hin, dass man Vertraulichkeit über die Gespächsinhalte bezogen auf diese Flächen vereinbart habe und bittet den Rat, dies zu berücksichtigen.

 

Ratsherr Blanck äert den Wunsch, dass man nicht die Fehler aus dem Gebiet Bilmer Berg I wiederholen möge. Die damaligen Kriterien hatten bezogen auf gewünschte Neugründungen nicht funktioniert. Kleinteiliges Gewerbe tte man auf der Flugplatzfläche unterbringen können, was durch den Bürgerentscheid verhindert wurde. Die Kosten für Grundstücke seien sicherlich auch ein Aspekt mangelnder Ansiedlung. Hierüber müsse man ins Gespräch kommen.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereiche Luftbild (5583 KB)