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Auszug - Anfrage "Parkplätze in der Innenstadt" (Anfrage der AfD-Fraktion vom 04.05.2022, eingegangen am 05.05.2022 um 18:30 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 13.07.2022    
Zeit: 17:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg
VO/10090/22 Anfrage "Parkplätze in der Innenstadt" (Anfrage der AfD-Fraktion vom 04.05.2022, eingegangen am 05.05.2022 um 18:30 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Moßmann beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es gibt immer mal wieder Beschwerden von Bewohnern. Insbesondere die Parkbereiche A (Altstadt), C (Ilmenaustraße, Auf dem Kauf u.a.), F (Rotes Feld) und I (Bahnhofsumfeld) sind betroffen.

Problematisch sind die Straßen die innerhalb der Bereiche ohne Bewohnerfreigabe sind. Hierzuhlen die Straßen: Neue Sülze, Im Wendischen Dorfe, Auf der Rübekuhle, Bei der St. Nicolaikirche und Auf den Reeperbahnen. Es wird über Nacht geparkt und das Fahrzeug erst nach 08:00 Uhr entfernt, so dass diese Verwarnungen erhalten. Eine Statistik zu Fallzahlen und Örtlichkeiten liegen nicht vor.

 

Zu Frage 2:

Bereich A  172 Bewohnerparkplätze

Bereich B  460 Bewohnerparkplätze

Bereich C  344 Bewohnerparkplätze

Bereich E  227 Bewohnerparkplätze

 

Zu Frage 3:

Mit Stand vom 12.05.2022 wurden insgesamt für alle Bewohnerparkbereiche 1852 Bewohnerparkausweise für den Gültigkeitszeitraum 12.05.2022 12.05.2025 ausgehändigt. Diese verteilen sich auf die Bereiche in der Innestadt wie folgt:

A = 179

B = 306

C = 249

E = 277

Die restlichen 841 Bewohnerparkplätze befinden sich in den übrigen Bewohnerparkbereichen.

 

Zu Frage 4:

Dazu liegen keine Angaben vor.

 

Es muss jedoch angemerkt werden, dass die Ausweisung von Bewohnerparkbereichen zu den Parkprivilegien gehört. Es besteht kein Anspruch auf die Ausweisung von Bewohnerparkbereichen. Vielmehr sind ausreichend Stellplätze auf privatem Grund vorzuhalten und im Bauantrag nachzuweisen.