Bürgerinformationssystem
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Herr Marc Dzaebel, 21339 Lüneburg, stellt folgende Einwohnendenfrage:
Seit Juli 2022 gibt es eine völlig neue Sachlage zu den Corona-Maßnahmen. 18 Experten des durch die Bundesregierung und den Bundesrat bestimmten Sachverständigenausschusses haben die Maßnahmen größtenteils als nicht wissenschaftlich begründet bewertet und dem RKI eine desaströse Datenlage bescheinigt, die also den meisten Maßnahmen die Grundlage entzieht. Nicht nur die Bürger Lüneburgs sind seit zweieinhalb Jahren über diese Tatsache nicht informiert worden. Stattdessen gab das RKI vor, dass wissenschaftliche Evidenz bestünde. Auch die Zusicherung, die Impfung schütze vor Infektion oder Ansteckung, hatte das RKI lange beibehalten. Masken in Innenräumen hält das Gutachten nur noch in medizinischen oder pflegerischen Bereichen für sinnvoll, wenn zusätzlich garantiert ist, dass sie einwandfrei sitzen. Dies kann aber niemand ehrlich garantieren. Leitmedien titeln bereits, dass z. B. die Maskenpflicht nun verfassungswidrig ist.
Ich möchte daher die Anwesenden fragen, ob es nicht einer Umkehr bedarf, die zumindest die optionalen Einschränkungen der Grundrechte der Bürger Lüneburgs nur noch dann ermöglicht, wenn ein belastbarer wissenschaftlicher Risiko-Nutzen-Vergleich vorliegt. Der Bürger hat jetzt ein Recht auf Transparenz, eine Entschuldigung und die Neubewertung der optionalen Maßnahmen.
Oberbürgermeisterin Kalisch beantwortet die Frage wie folgt:
Zum Schutz der städtischen Mitarbeiter/innen vor Infektionen durch COVID-19 ist die Pflicht zum Tragen einer Maske (OP-Maske oder FFP2) in den städtischen Gebäuden der Hansestadt Lüneburg in der Dienstanweisung in der derzeit 40. Aktualisierung geregelt. Die Dienstanweisung „Corona“ orientiert sich an den derzeit geltenden rechtlichen Regelungen und Empfehlungen des Landes Niedersachsen und des Bundes. Aktuell empfiehlt das Land Niedersachsen u.a. das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch dort, wo es gesetzlich nicht vorgesehen ist und kein Abstand eingehalten werden kann, insbesondere bei vielen Menschen in Innenräumen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Maskenpflicht im Rahmen des Hausrechts für alle Besucher:innen der städtischen Gebäude vorgesehen.
Unabhängig von den aktuellen Vorgaben von Bund und Land ergibt sich aus der Fürsorgepflicht für sie als Arbeitgeberin, dass die berechtigten Interessen der Mitarbeiter:innen zu berücksichtigen und etwaige Gesundheitsschäden zu verhindern sind. Dem örtlichen Infektionsgeschehen, was aktuell deutlich steigt, sind Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes anzupassen, das bedeutet, dass unter regelmäßiger Beurteilung der aktuellen Situation die Pflicht zum Tragen einer Maske bei der Hansestadt Lüneburg bestehen bleibt.
Die Fortführung der Maßnahmen ist insbesondere angebracht, als dass aktuell die Zahl der Neuinfektionen nicht unerheblich steigt und die Inzidenz im Land nach wie vor vergleichsweise hoch ist.
Die Hansestadt Lüneburg bearbeitet täglich die Anliegen vieler Bürger:innen und Ziel ist es, auch weiter für die Bürger:innen da zu sein. Die Stadt sei die Schaltzentrale der Daseinsvorsorge. Das bedeute auch, dass man die Arbeitsfähigkeit erhalten müsse. Auch das Rathaus leide massiv unter Corona-Infektionen, es gebe viele Personalausfälle. Um die Arbeitsfähigkeit dauerhaft erhalten zu können, ist es ein Minimum zu erwarten, dass die Maske bei der Stadt getragen wird.
Herr Dzaebel fragt nach, ob dem Rat die in den Bundesländern bestehende Korrelation der Impfquoten mit den Inzidenzen bekannt ist.
Oberbürgermeisterin Kalisch rät dazu, sich mit diesen Themen an das örtliche Gesundheitsamt zu wenden. Sie halte anhand der steigenden Inzidenzen und den Personalausfällen im Rathaus gestützt auf das Hausrecht an den vorgestellten Maßnahmen fest.
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