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Auszug - Befall der städtischen Forsten durch den Fichten-Borkenkäfer  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Kleingartenanlagenbegehung)
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 11.07.2022    
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Vereinsheim der Gartenfreunde Moorfeld
Ort: Anfahrt über Moorweg
VO/10117/22 Befall der städtischen Forsten durch den Fichten-Borkenkäfer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Wittenburg, Bereich 743 Forsten, stellt die Ausgangssituation des Fichtenbestandes im Stadtforstamt Lüneburg dar:

 

Der Sturm Zeynep habe das Stadtforstamt im Februar 2022 heftig getroffen. Man befinde sich immer noch in der Aufarbeitung des Windwurfes, aber die Gesamt-Windwurfmenge werde auf ca. 6000 Festmeter geschätzt. Dabei seien vor allem die Fichten besonders betroffen. Das zur Abholung bereitliegende Holz werde von Borkenkäfern befallen. Zudem bestehe auch eine Labilität bei den noch stehenden Fichtenbeständen, da der Sturm zu vielen nicht sichtbaren Kollateralschaden an den Fichten geführt habe.

 

Der Zeitpunkt des Windwurfes rde dem Borkenkäfer (Buchdrucker und Kupferstecher) ideale Bedingungen für eine sich über das Jahr hinweg entwickelnde Massenvermehrung im Windwurfholz bieten.  Daher ziehe das Stadtforstamt bei absehbaren Schäden der verbleibenden Fichten die Behandlung mit dem Insektizid Karate Forst flüssig in Erwägung.  Eine Nichtaufarbeitung der Windwurfflächen oder ein Verzicht auf eine punktuelle Behandlung des lagernden Holzes mit Insektiziden, nne zum Verlust weiterer Waldanteile im Stadtforstamthren. Herr Wittenburg weist daraufhin, dass es wöchentlich Baumkontrollen gebe und eine Nutzung des Insektizids sorgfältig abgewogen werde.

 

Ratsherr Herzog erkundigt sich nach der Ende des Jahres auslaufenden Zulassung des Mittels.

 

Herr Wittenburg erklärt, dass jedes Mittel nur eine gewisse Zulassungszeit erhalte. Zudem sei das Insektizid nur in Bereichen von Oberflächenwasser als gefährlich eingestuft. Das zugelassene Mittel sei selektiv, bienenungefährlich und zerfalle bei Bodenkontakt in seine Bestandteile. Auch eine Auswaschung in Grundwasser etc. als noch wirksames Mittel sei nicht möglich.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Grimm erklärt Herr Wittenburg, dass man die größten Schäden im liegenden Holz habe. Das Mittel werde nicht in der Nähe von Steh- oder Fließgewässern eingesetzt.

 

Herr Wurm erklärt, dass durch das Insektizid alle Fluginsekten und nicht nur die Borkenkäfer getet würden. Die Stellungnahme vom Bundesumweltamt zur weiteren Zulassung sei negativ. Außerdem würde er eine Abdeckung der Holzpolter bei Anwendung des Mittels begrüßen.

 

Ratsherr Nehring erkundigt sich nach der Anwendungshäufigkeit, den Borkenkäferfallen und nach möglichen Preisabschlägen für das behandelte Holz.

 

Herr Wittenburg erklärt, dass man das Mittel nur einmal anwende und Mehrfachanwendungen nicht zulässig seien. Von der Nutzung von Borkenkäferfallen würde heute auch in den Landesforsten Abstand genommen, da diese bei Massenvermehrungen nachweislich oft zu mehr Stehendbefall als zur Besserung führen. Die Behandlung des Holzes spiele für die Kunden keine Rolle, sondern die Qualität werde dadurch aufrechterhalten.