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Auszug - Personalbericht Hansestadt Lüneburg 2022 – Schwerpunkt Personalbedarf und -beschaffung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: (offen)
Datum: Fr, 01.07.2022    
Zeit: 15:02 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Nach einleitenden Worten von Frau Erste Stadträtin Lukoschek und Fachbereichsleiter Herrn  Mildner berichtet Bereichsleiterin Frau Gödecke anhand der als Anlage beigefügten Präsentation über den Personalbedarf und die Personalbeschaffung bei der Hansestadt Lüneburg.

Dabei geht Frau Gödecke zunächst auf den Personalbedarf ein und erläutert den aktuellen IST-Zustand sowie die Gründe und Ursachen für Stellenbesetzungsverfahren. Es wird ergänzt, dass 70% der Gründe nicht durch den Bereich Personalservice verhindert werden können. Insgesamt wird festgehalten, dass der Personalbedarf bei der Hansestadt Lüneburg stetig steigt.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schwake möchte wissen, wie sich die Anzahl der arbeitgeberseitigen Kündigungen entwickelt hat. Frau Gödecke geht auf diese Frage anhand der Folie 13 der als Anlage beigefügten Präsentation ein.

 

Ratsherr Kohlstedt fragt nach dem Altersdurchschnitt der Mitarbeiter/innen und ob die altersbedingten Abgänge auch bei der Personalbedarfsplanung berücksichtigt werden. Daraufhin berichten Herr Mildner und Frau Gödecke, dass im 1. Quartal eines jeden Jahres eine vorausschauende Personalbedarfsplanung, welche alle planbaren Personalabgänge der nächsten 5 Jahre enthält, erstellt wird. Frau Gödecke erläutert im Anschluss das Verfahren im Detail. Ergänzend nennt Herr Mildner den aktuellen Altersdurchschnitt von 45 Jahren.

 

Im weiteren Verlauf der Präsentation geht Frau Gödecke auf das Thema Personalbeschaffung ein. Dabei hebt sie insbesondere hervor, dass nicht nur die Personalgewinnung von Bedeutung ist, sondern im Anschluss auch die Bindung des Personals.

 

Frau Gödecke erläutert den „Postservice“  bei der Hansestadt Lüneburg. Dabei wird die Zusendung und der Empfang privater Pakete am Arbeitsplatz für Mitarbeiter/innen möglich. Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schwake chte wissen, ob das Jobrad in Anspruch genommen werden kann. Dazu teilt Herr Mildner mit, dass auch dieses Angebot bei der Hansestadt Lüneburg verfügbar ist.

 

Weiterhin beantwortet Frau Gödecke Fragen zum internen Ausschreibungsverfahren und erklärt, dass in der Regel gleichzeitig intern und auch extern aus Gründen der Zeitersparnis ausgeschrieben wird. Bei gleicher Eignung hat jedoch der/die interne Bewerber/in Vorrang.

 

Der Vorschlag des Ausschussvorsitzenden Ratsherrn Schwake einen digitalen Schaukasten für Stellenausschreibungen einzurichten, wird von Frau Gödecke aufgenommen.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schwake und Ratsherr Herzog merken an, dass die flexiblen Arbeitszeiten und insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Job im Vergleich zur freien Wirtschaft Alleinstellungsmerkmale des öffentlichen Dienstes bzw. der Hansestadt Lüneburg sind.

 

Im Anschluss zeigt Frau Gödecke den Entwurf der neuen Karriereseite der Hansestadt Lüneburg. Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schwake bittet darum, keine Agenturfotos zu verwenden, die Gleichstellungsbeauftragte Frau Fischer um Bilder ohne Geschlechtsstereotypen. Frau Gödecke erläutert, dass Fotos von Mitarbeitern/innen der Hansestadt Lüneburg verwendet werden sollen. Zudem werden auch Interviews und Werbevideos auf der Seite zu finden sein. Ratsherr Freitag bringt hierzu den Vorschlag ein, dass die Website auch mobilfähig gemacht werden sollte. Frau Gödecke bestätigt, dass dieses Kriterium von der neuen Seite erfüllt wird.

 

Abschließend geht Frau Gödecke auf das Thema Personalauswahl ein. Sie hebt hervor, dass der einzuhaltende Rechtsrahmen die Personalauswahl oftmals erschwert, da sich u.a. durch den Bewerbungsverfahrensanspruch (Bestenauslese) im öffentlichen Dienst die Anforderungen im Auswahlverfahren erhöhen. Der Bewerbungsverfahrensanspruch ergibt sich aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, wonach jede/r Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat. Der öffentliche Dienst muss folglich unter den Bewerbern/innen nach dem Prinzip der Bestenauslese auswählen, d..h. dass bei der Besetzung ausschließlich auf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des/der Bewerber/in abgestellt wird, so dass jede/r Bewerber/in einen Anspruch auf eine sach- und fachgerechtete Auswahl unter mehreren Bewerbern hat.

 

Weitere Fragen zum Thema Bestenauslese von den Ratsherren Herzog und Pinnekamp  werden beantwortet. Frau Gödecke stellt klar, dass mit der Bestenauslese keine Überqualifizierung zu verstehen ist, sondern der Abgleich und die Übereinstimmung des Bewerberprofils mit den Ausschreibungsanforderungen bzw. dem Anforderungsprofil. Das Anforderungsprofil wird vor der Ausschreibung festgelegt und im Rahmen des Bewerbungsverfahrens überprüft.

 

Ratsherr Kohlstedt fragt nach der Schwerbehindertenquote bei der Hansestadt Lüneburg und ob speziell für Menschen mit Schwerbehinderung (z.B. bei Ingenieurstellen) aktiv Marketing betrieben wird. Herr Mildner teilt mit, dass die 5% Quote erfüllt wird. Frau Gödecke ergänzt, dass auf der Homepage und bei den Stellenausschreibungen der Hinweis enthalten ist, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Frau Lukoschek und Herr Mildner fügen hinzu, dass es auch ein Anliegen der Hansestadt ist. Jede schwerbehinderte Person wird zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Zudem informiert Frau Gödecke, dass eng mit dem Integrationsamt zusammengearbeitet wird.

 

Ausschussvorsitzender Ratsherr Schwake möchte wissen, ob ein Gutscheinheft als Goodie für neue Mitarbeiter/innen angeboten wird. Herr Mildner erklärt, dass dies aus tarifrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Seitens der Hansestadt Lüneburg sind als Goodies nur vermögenswirksame Leistungen und das Jobrad zugelassen.

 

Es folgt eine Diskussion zur 44€-Freigrenze im öffentlichen Dienst. In diesem Zusammenhang schlägt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schwake vor, dass die Ausstellung eines 40€ Gutscheins für neue Mitarbeiter/innen durch einen entsprechenden Ratsbeschluss eingeführt werden sollte. Frau Lukoschek merkt an, dass dies zunächst von der Verwaltung rechtlich geprüft und bei Bedarf an das MI zur Klärung weitergegeben werden sollte. Sofern ein solcher Gutschein rechtlich möglich ist, könnte anschließend ein Ratsbeschluss folgen.

 

Ratsherr Herzog fragt, ob seitens der Hansestadt Lüneburg eine Unterstützung der Mitarbeiter/innen bei einem Studium erfolgt (u.a. durch Kostenübernahme, zusätzlicher Urlaubsanspruch etc.) bei gleichzeitiger Vereinbarung einer Bleibeverpflichtung für z.B. 2 Jahre. Frau Gödecke teilt mit, dass Aufstiegsfortbildungen, duales Studium sowie weitere Fortbildungen für die Mitarbeiter/innen angeboten werden. Diese Angebote sind freiwillig und ausschreibungspflichtig.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Nehring zur Arbeitskleidung bei der AGL antwortet Herr Mildner, dass für die Mitarbeiter/innen die notwendige Ausstattung bereitgestellt wird. Wertgrenzen gibt es hierfür nicht.

 

Zusammenfassend weist der 2. stellvertretende Personalratsvorsitzende Herr Schnaase darauf hin, dass es sich bei Goodies um eine Zahlung ohne Rechtsgrund und somit um eine Veruntreuung von Steuergeldern handeln würde. Zudem hebt Herr Schnaase die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit dem Bereich Personalservice hervor.

 

Auf die Frage des Ratsherrn Kohlstedt zum Zeitablauf des Stellenbesetzungsverfahrens, teilt Herr Mildner mit, dass das Bewerbungsverfahren aufgrund der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Bewerbungsverfahrensanspruch bzw. Bestenauslese, Ausschreibungspflichten) mindestens 2,5 Monate dauert. Daraufhin erläutert Frau Gödecke die einzelnen Ablaufschritte und deren zeitlichen Rahmen.

 

Zuletzt erkundigt sich Ratsherr Freitag nach dem weiteren Ablauf und der Kommunikation während der Probezeit im Anschluss an das umfassende Onboarding (Einführungs- und Einarbeitungsprozess). Hierzu erklärt Frau Gödecke, dass innerhalb der Probezeit Feedbackgespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter/in zum Abgleich der gegenseitigen Erwartungen stattfinden, so dass rechtzeitig Weichen gestellt und der/den neuen Mitarbeiter/in Gelegenheit gegeben werden kann, die erzielten Arbeitsergebnisse gegebenenfalls zu verbessern.


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP5_Personalbericht HLG 2022 (1546 KB)