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Auszug - Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" - Vorstellung eines städtebaulichen Entwurfs  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 27.06.2022    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10132/22 Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße" - Vorstellung eines städtebaulichen Entwurfs
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 23.03.2021 einen Aufstellungsbeschluss  für den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße gefasst hat. Zur Sicherung der Planung sei zudem eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen worden, woraufhin die Hansestadt Lüneburg eine Bauvoranfrage abgelehnt habe. Hierzu befinde man sich in einem gerichtlichen Verfahren.

 

Das Forum Baukultur Lüneburg habe in einem Architekten-Workshop erste Bebauungsvorschläge erarbeitet. Diese städtebaulichen Entwürfe rden heute von Herrn Jakubeit und Frau Herda vorgestellt. Herr Patt wird den Bebauungsplan durch das Verfahren begleiten und stellt den Entwurf, mit welchem in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gegangen werden soll, vor.

 

Herr Jakubeit erklärt, dass man sich während des Workshops die Ausgangssituation auf dem Gelände angesehen und daraus verschiedene Ideen entwickelt habe. Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation stellt er die ersten beiden Varianten vor und berichtet von den unterschiedlichen Ideen. Frau Herda stellt die dritte Variante vor. Es solle Wohnen und Arbeiten sowie ein Platz für Cafes und Läden auf einer erhöhten Grünfläche entstehen. Das Parken erfolge im Sockelgeschoss.

 

Der Entwurf für den Bebauungsplan wird von Herrn Patt vorgestellt. Geplant sei ein urbanes Gebiet, um planerisch in innerstädtischen Gebieten eine stärkere Nutzungsmischung realisieren zu können. Zudem würde man überwiegend Baulinien und keine Baugrenzen festsetzen, um die Form des Gebäudes vorzugeben. Das wesentliche Merkmal stelle die erhöhte Lage dar.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass sich die Flächen zur einen Hälfte im Eigentum des Landes und zur anderen Hälfte in Privateigentum befinden. Daher wolle man einen Plan anbieten, der von beiden zusammen, aber auch alleine umgesetzt werden könne. Zudem erklärt sie, dass der Antragsteller in der Bauvoranfrage eine Tiefgarage in Größe von 5.000  vorgesehen habe. Der jetzige Plan sehe ca. 8.000 m²r die Tiefgarage im östlichen Bereich vor. Der Antragsteller habe somit zu wenig Fläche für zu wenig Parkraum geplant.

 

Ratsherr von Nordheim erkundigt sich nach einem Antierhitzungs- und Energiekonzept sowie den geplanten Wohneinheiten. Zudem stellt er folgende Fragen:

 

-          Welcher Autarkiegrad kann erreicht werden?

-          Kann das Abwasser/Siedlungswasser als Wärmequelle zur Siedlungserwärmung genutzt werden?

-          Ist es möglich, das Hanseviertel auch anzuschließen?

 

 

Ergänzung:

Die Fragen werden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an den zuständigen Bereich zur Stellungnahme weitergegeben und in die Abwägung einfließen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass noch keine konkrete Anzahl der Wohneinheiten genannt werden kann. Im nächsten Schritt würde man prüfen, wie viele kleine, mittlere und große Wohnungen entstehen.

 

Ratsherr Gros erkundigt sich nach den möglichen Windströmungen zwischen den Gebäuden und den Bäumen an der Horst-Nickel-Straße.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Vorentwurf auch von einem Klimagutachter betrachtet werden solle. Herr Patt ergänzt, dass die Bäume an der Horst-Nickel-Straße auf städtischen Flächen stünden. Diese könnten jedoch auch nachträglich in die Planung aufgenommen werden.

 

rgermeisterin Lotze fragt, ob auch ein Wasserlauf und runde Gebäude integriert werden könnten.

 

Herr Patt berichtet, dass der B-Plan einen Wasserlauf auf öffentlichen Flächen grundsätzlich zulassen würde. Runde Gebäude würden aufgrund der Baulinien nicht glich sein, aber er könne sich vorstellen, dass durch die Materialwahl Konterpunkte gesetzt werden.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig für eine kurze Unterbrechung der Sitzung, um eine Frage eines Zuschauers (Firma Nordprojekt) zuzulassen, in der es um die Öffentlichkeitsbeteiligung geht.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in den nächsten Wochen stattfinden wird. Dabei werde auf die Sommerferien Rücksicht genommen.

 

Die Sitzung wird fortgeführt.

 

Auf Nachfrage der Ratsfrau Raiher bestätigt Stadtbaurätin Gundermann, dass auch genügend Stellplätze für Lastenräder und E-Bikes beachtet werden sollen. Car-Sharing werde man ebenfalls berücksichtigen.

 

Ratsherr Pols fragt, wie man das Land von den Plänen überzeugen kann, damit gleichzeitig begonnen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass man im frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf das Land zugehen werde. Die Auswahl der Materialien werde in die Gestaltungsvorgaben eingehen, sodass sich das Land auch zu einem späteren Zeitpunkt daran halten müsse.

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 10 

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8_220627_BP153IV Hanseviertel_Mitteilung staedtebaulicher Entwurf_Präsentation ABS (3702 KB)