Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
- Wird das skrupellose Handeln des Eigentümers vom Bauausschuss und der Verwaltung mitgetragen?
- Ist eine Bürgerversammlung zu diesem Thema geplant oder anberaumt?
Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, erläutert den Hintergrund der Frage und erklärt, dass es sich um eine private Fläche in Hagen am Postweg handelt. Die Fläche sei eine Fläche im Außenbereich. Der VA habe am 23.03.2021 einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und einen Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Auf Wunsch des Eigentümers sei das Verfahren bisher nicht weiter fortgeführt worden.
Das Auffüllen des Bodens ist nicht baugenehmigungspflichtig. Nach der Niedersächsischen Bauordnung handelt es sich bei Aufschüttungen in diesem Umfang um eine verfahrensfreie Baumaßnahme.
Im März 2021 habe es eine Gesprächsrunde mit Anliegern, dem Eigentümer und der Verwaltung gegeben. Sollte das Verfahren fortgesetzt werden, wird die zugesagte Bürgerversammlung ein Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung sein.
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