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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Das „Spielhallenkonzept“ für die Hansestadt Lüneburg ist bei Entscheidungen zur bauordnungs- und planungsrechtlichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros im Stadtgebiet zu berücksichtigen.
Als städtebauliches Konzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) stellt es eine wesentliche Abwägungsgrundlage zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros dar. Es ist zu beachten bei: • der Änderung oder Neuaufstellung von Bauleitplänen, ggf. nach § 9 (2b) BauGB, • der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Spielhallen und Wettbüros. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 37 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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