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Auszug - Spielhallenkonzept für die Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.05.2022    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
VO/10095/22 Spielhallenkonzept für die Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Herr Komossa (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh) das Spielhallenkonzept vortragen wird.

 

Herr Komossa berichtet anhand der als Anlage beigefügten Präsentation, dass u.a. aufgrund von zunehmenden Ansiedlungsfragen von Spielhallen und Wettbüros ein Spielhallenkonzept als zukünftige Grundlage für die Bauleitplanung aufgestellt werden soll.

 

In der Lüneburger Innenstadt gebe es sensible Nutzungen (z.B. Wohnen), welche sich nicht mit Spielhallen vertragen. r die Bewertung der Zulässigkeit seien ausschließlich besondere städtebauliche Gründe und nicht die gesellschaftspolitische Bewertung ausschlaggebend. Beispielhaft nennt Herr Komossa Störpotenziale, Vorprägung und Verdrängungseffekte. Des Weiteren erläutert er die Methodik bei der Aufstellung des Spielhallenkonzeptes. Die Bestandsermittlung habe ergeben, dass es in Lüneburg 17 Spielhallen und vier Wettbüros gibt. Im Vergleich zu den Werten deutschlandweit sei die Spielhallendichte in Lüneburg überdurchschnittlich hoch.

 

Ein stadtweiter Ausschluss sei zwar nicht möglich, aber man habe glichkeiten zur räumlichen Steuerung in Bebauungsplänen. Neben der städtebaulichen Begründung seien auch städtebauliche Ziele und Leitbilder, Planwerke etc. zu beachten (z. B. Einzelhandelskonzept, Gestaltungssatzung). Anhand der Präsentation erläutert Herr Komossa die Eignungs- und Ausschlussgebiete für Spielhallen und Wettbüros in Lüneburg. Als Beispiel für ein Eignungsgebiet stellt er Bilmer Berg und als Beispiel für ein Ausschlussgebiet die Stadtkoppel vor. Sowohl ein eingeschränktes Eignungsgebiet als auch ein Ausschlussgebiet stelle die Innenstadt dar.

 

Abschließend trägt Herr Komossa einige Handlungsempfehlungen für die Hansestadt Lüneburg vor.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass das Spielhallenkonzept alleine nicht als rechtliche Grundlage für die Ablehnung von Spielhallen und Wettbüros greife. Man könne jedoch bei der Vorberatung zu Bauanträgen auf diese hinweisen und müsse daher kein extra Bebauungsplan für Spielhallen aufstellen. Diesrde erst erforderlich werden, sofern tatsächlich ein Bauantrag gestellt wird.

 

Auf Nachfrage von Bürgermeisterin Lotze erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass dieser Weg rechtlich möglich sei.

 

Ratsherr Kohlstedt erkundigt sich, ob man den festgelegten Mindestabstand zwischen Spielhallen auch auf 500 Meter ausweiten könne. Zudem sollten leuchtende Werbeschilder in der Innenstadt vermieden werden.

 

Herr Komossa erklärt, dass auch dies mittels besonderer städtebaulicher Gesichtspunkte begründet werden müsse. Aus diesem Grund haben man den Mindestabstand nicht erweitert.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass man um rechtmäßig zu handeln, nicht ausschließlich ablehnen dürfe, sondern auch Entwicklungsmöglichkeiten zulassen müsse. Regelungen zu leuchtenden Werbeschildern würden bereits durch die Gestaltungssatzung der Hansestadt Lüneburg getroffen.

 

rgermeisterin Lotze erkundigt sich nach der Zahl an Bauanträgen für Spielhallen und Wettbüros in den letzten Jahren. Zudem fragt sie, wann eine Überversorgung bzw. Sättigung an Spielhallen und Wettbüros eintritt.

 

Herr Komossa erklärt, dass man keine genauen Angaben zur Sättigung machen könne. Es hänge immer auch von der Lage, der Einwohnerzahl und beispielsweise der Nähe zur Autobahn ab.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Zahlen zu den Bauanträgen nachgereicht werden. Es wurden jedoch auch viele Gespräche geführt, die letztlich zur Folge hatten, dass kein Bauantrag gestellt wurde.

 

Ergänzung:

Seit 2013 wurden 6 Bauanträge für Wettbüros und 12 Anträge für Spielhallen gestellt (seit 2006 insgesamt 24 Anträge für Spielhallen).

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

 

Das „Spielhallenkonzept“r die Hansestadt Lüneburg ist bei Entscheidungen zur bauordnungs- und planungsrechtlichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros im Stadtgebiet zu berücksichtigen.

  

Als städtebauliches Konzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) stellt es eine wesentliche Abwägungsgrundlage zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros dar. Es ist zu beachten bei:

                      der Änderung oder Neuaufstellung von Bauleitplänen, ggf. nach § 9 (2b) BauGB,

                      der Vorhabenprüfung von Neuansiedlungen und Erweiterungen von Spielhallen und Wettbüros.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen:  0

  Enthaltungen:  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_ Spielhallenkonzept Bauausschuss_VSK_30-05-2022 (4280 KB)