Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Einwohnendenfrage Volker Constien:
Am 2. Mai hat die Stadt bekanntgegeben, dass die geänderten Planungsunterlagen für den Lüneburger Abschnitt 1 der geplanten Autobahn 39 vom 18. Mai bis 17. Juni öffentlich ausliegen. Warum wurde dies bei der Ratssitzung am 12. Mai nicht erwähnt? Auch heute steht es nicht auf der Tagesordnung, obwohl das erstmalig enthaltene Umleitungskonzept zusätzliche Betroffenheiten an den innerstädtischen Umleitungsstrecken manifestiert, also Menschen, die bisher gedacht haben sie seien aufgrund ihrer Entfernung zur geplanten Autobahn nicht berechtigt, Einwendungen gegen die Planung einzureichen. Wurden bzw. werden die Umleitungsstrecken-Anlieger gesondert informiert? Wird die Stadt in ihrer Stellungnahme nach der beschlossenen Klimaneutralität bis 2030 erstmalig die Neubauplanung insgesamt ablehnen? Falls nicht: warum nicht? In welche grobe Richtung geht die Stellungnahme bezüglich des Umleitungskonzepts?
Stadtrat Moßmann beantwortet die Fragen wie folgt:
In der Fragestellung wird verkannt, dass die Vorhabenträger des Neubaus der A 39 die Autobahn GmbH des Bundes ist und die Hansestadt Lüneburg entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung genauso wie die anderen auslegenden Umlandgemeinden nur einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt und die Unterlagen der Vorhabenträger zur Einsichtnahme auslegt über die Internetbereitstellung durch die Autobahn GmbH selbst. Alles auf Grundlage des Planungssicherungsgesetzes, was im Zuge der Pandemielage vom Bund aufgelegt wurde. Durch die Bekanntmachung selbst ist die gesetzlich vorgesehene Information sichergestellt.
Die Frage der gesonderten Information der Umleitungsstreckenanlieger wird verneint. Es gibt ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, das Transparenz schafft und den Betroffenen ermöglicht, Einwendungen zu erheben. Dies ist noch bis zum 14.07.2022 möglich. Im Übrigen hat die Hansestadt vor allem im Interesse aller möglichen Betroffenen von Anfang an formell, das heißt im Zuge des Planfeststellungsverfahrens eingefordert, dass ein geeignetes Umleitungskonzept für die Bau- und die Betriebsphase Gegenstand der Planung werden muss. Ebenso wurde eine abgestimmte Verkehrssteuerung eingefordert, was insbesondere die Lichtsignalanlagen angeht. Denn klar ist doch, dass jegliches übergeordnetes Straßennetz in einem Havariefall oder in einer Baustellenphase Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz hat bzw. haben kann. So hatte beispielsweise die Baumaßnahme in der Soltauer Straße im vergangenen Jahr als gemeindliche übergeordnete Hauptverkehrsstraße plötzlich Auswirkung auf die nachgeordneten Haupt-Sammelstraßen und zum Teil auch auf die Tempo-30-Zonen, obwohl Anlieger dieser Straßen im Normalfall von dem Verkehr auf der Hauptverkehrsstraße gar nicht tangiert sind.
Die Frage nach Klimaneutralität und Positionierung wird als politische Frage angesehen, die dementsprechend auch durch die Politik zu beantworten wäre. Die Verwaltung agiert auf Grundlage der gültigen Beschlusslage ihrer Gremien und hat in der Vergangenheit aus Sicht der Hansestadt als Trägerin öffentlicher Belange genauso wie als Eigentümerin von Flächen im Planfeststellungsverfahren ihre Interessen und die der Einwohner:innen in Form von Stellungnahmen und Einwendungen geltend gemacht. Die Einwendungsfrist zum Umleitungskonzept läuft noch bis zum 14.07.2022. Bis dahin erfolgt eine Prüfung der jetzigen Unterlagen. Eine Tendenz kann noch nicht abgegeben werden. Im Übrigen wird das Planfestellungsverfahren auch nicht planfestgestellt, es ist nur Gegenstand der jetzigen Unterlagen unterliegt aber nicht der formalen Planfeststellung.
Einwohnendenfrage Karla Bauszus
Die Industrie stößt laut der vor kurzem veröffentlichten Treibhausgasbilanz (THG) 42% der gesamten Emissionen der Stadt Lüneburg aus - mit dem Gewerbe, Handel und Dienstleistungen kommt die Wirtschaft insgesamt auf 50% der Treibhausgasemissionen.
Einwohnendenfrage Marlen Kaaserer
Bei der Vorstellung der THG-Bilanz für Lüneburg hat die Firma beks EnergieEffizienz empfohlen, sofort in die Umsetzung von Maßnahmen zu gehen. Welche Maßnahmen werden noch in diesem Jahr umgesetzt, um bereits in diesem Jahr die CO2-Emissionen zu reduzieren und sofort sichtbare Zeichen für den Weg zur Klimaneutralität zu setzen?
Die Anfragen zur Treibhausgasbilanz werden von Oberbürgermeisterin Kalisch gemeinsam beantwortet:
Die Firma beks Energiemanagement hat in der Sitzung des Umweltausschusses am 17.05.2022 die Treibhausgasbilanz für die Hansestadt Lüneburg vorgestellt. Im Anschluss an die sehr ausführliche Darstellung der Treibhausgasbilanz und die sich daraus ergebende Diskussion hat der Ausschuss mit Unterstützung der Verwaltung angeregt, auch andere Fachausschüsse in die Thematik einzubeziehen.
Daher wurde bereits zu einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Bauen und Stadtentwicklung, für Mobilität sowie Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung eingeladen. Der Intention der Einwohnendenfrage wird durch diese politischen Gremienbeteiligung Rechnung getragen. Die gemeinsame Sitzung findet am 27.06.2022 ab 15:00 Uhr in der Ritterakademie statt. Die Firma beks Energiemanagement wird erneut zur Treibhausgasbilanz vortragen. Auf diesem Weg erhalten die Mitglieder der Fachausschüsse Informationen aus erster Hand womit die Basis für eine weitere Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung gelegt ist.
Hierauf aufbauend können die von Ihnen genannten Anregungen, Unternehmensnetzwerke, Kommunikation zwischen Agenturen und Unternehmen, Runde Tische, beraten werden. Zu berücksichtigen ist, dass wie auch schon ausgeführt in der Frage, viele Kompetenzen nicht in Hand der Hansestadt liegen und wir müssen gerade aktuell wirklich den Fokus auf die Dinge legen, die wir auch beeinflussen können. Und dahingehend sind die Sektoren Mobilität und Privathaushalte mit den kommunalen Instrumentarien am wirkungsvollsten zu erreichen. Die Inanspruchnahme der Förderprogramme und Beratungsangebote gibt uns dahingehend recht.
Auch die Möglichkeiten einer Mobilitätswende zu unterstützen liegen im Spektrum der kommunalen Daseinsvorsorge. Das wir auch hier Fahrt aufnehmen ist dem aktuellen Diskurs zu entnehmen. Als Stadt und Konzern wollen wir aber die auch vom niedersächsischen Klimagesetzentwurf notwendigen Vorbildfunktionen wahrnehmen und tun dies durch zahlreiche Einzelmaßnahmen. Die AGL ist dafür bereits ein gutes Beispiel, in Bezug auf emissionsfreie Antriebe. Wir sprechen auch intensiv mit unseren anderen Töchtern.
Das Beratungsangebot und die Vernetzung ist ein Teil des beschlossenen Klimaschutzplans, den wir aktuell weiter ausbauen wollen und werden. Die entsprechend dafür notwendige Stelle ist vorgesehen und wird nach Genehmigung des Haushalts auch ausgeschrieben, mit der Hoffnung auf baldige Besetzung.
Oberbürgermeisterin Kalisch nutzt die Anfrage, um auf die Notwendigkeit von Energieeinsparungen hinzuweisen, die angesichts der aktuellen Situation vordringlich sind. Die aktuellen Einsparungen wären dann im Winter verfügbar. Die aktuelle Situation sei dramatischer als es bisher den Anschein gehabt habe. Man müsse sich auf die Lage im Herbst und Winter vorbereiten, die sehr unangenehm werden könne.
Ende August wolle Sie mit Vertreter:innen aus allen Teilen der Stadtgesellschaft (Politik, Kirche, Wirtschaft, Polizei, Feuerwehr, Wohlfahrtsverbände, Banken, Versorgern, medizinischer Bereich, Kitas und Schulen, Leuphana, Verwaltungsbereichen und Stiftungen) eine Konferenz durchführen und gemeinsam interdisziplinär durchleuchten, was auf die Gesellschaft zukomme. Wie könnten Herbst und Winter in verschiedenen Szenarien aussehen, welche Fragen würden aufgeworfen und wie könne sichergestellt werden, dass alle Bürger:innen versorgt sind? Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitsplätze seien zu durchleuchten. Ideen und Lösungsansätze sollen in Arbeitsgruppen erörtert werden. Vorrangig wichtig sei aber, Energie und damit auch CO2-einzusparen, was zum Klimaschutz der Hansestadt beitrage.
Auf die Einwohnendenfrage eines Bürgers zur Bauaktivität am Postweg im Ortsteil Hagen erläutert Herr Eberhard, Leiter des Bereichs Stadtplanung, dass sich die Fläche nicht in einem baulichen Zusammenhang befindet. Das bedeute, dass nicht-privilegierte Bauvorhaben i. S. d. § 35 BauGB ohne die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage nicht zulässig seien. Es wäre für ein Bauvorhaben ein Bebauungsplan erforderlich.
Das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan wurde mit Aufstellungsbeschluss durch den Verwaltungsausschuss am 23.03.2021 eingeleitet. Da das Verfahren derzeit ruhe, ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt und keine Bürgerversammlung geplant.
Die Bodenablagerungen sind keine Baumaßnahmen und keine anzeige- bzw. genehmigungspflichtigen Vorhaben. Sie verstoßen gegen keine baurechtlichen Bestimmungen. Nach Auskunft des Bereiches Umwelt wurde kein belasteter Boden gelagert.
Ein artenschutzrechtlich relevanter Eingriff wurde vom Bereich Grünplanung nicht festgestellt. Die Obstbäume wurden vor längerer Zeit entfernt, ein aktueller Eingriff in den bestehenden Wald oder in Feldgehölze wurde nicht festgestellt.
Zu den im März 2021 vereinbarten Punkten bezüglich der Verrohrung des Grabens zur Oberflächenentwässerung bleibt die Verwaltung tätig.
Eine Bürgerin richtet folgende Einwohnendenfrage an alle Fraktionen im Rat:
Schon in den 90er Jahren wurde für Lüneburg eine Reduktion des motorisierten Individualverkehrs von 25 Prozent beschlossen. Dieses Ziel aber wurde nie erreicht, im Gegenteil: Das Verkehrsaufkommen ist bis heute erheblich gestiegen. Vor dem Hintergrund der desaströsen Klimaprognose und der angestrebten Verkehrswende vermisse ich konkret formulierte Ziele. Daher sind meine Fragen: Um wieviel Prozent wollen Sie bis 2025 & 2030 den motorisierten Individualverkehr in Lüneburg reduzieren? Mit welchen Maßnahmen wollen Sie den motorisierten Individualverkehr deutlich reduzieren und für eine Umverteilung des Verkehrsraums zugunsten von Fuß- und Radverkehr sorgen?
Stadtrat Moßmann erläutert, dass die Bilanzierung der Treibhausgase, die jüngst im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten vorgestellt wurde deutlich mache, dass entsprechend des prozentualen Verursachungsgrades Reduktionen von THG-Bilanzierung u.a. vor allem im Sektor Verkehr erfolgen müssen. Konkrete Vorgaben bzw. Zielformulierungen enthält die THG-Bilanzierung naturgemäß nicht. Es bedarf vielmehr der politischen Zielvorgabe, die über den Leitbildprozess zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept aber schon eingeleitet ist. Die entsprechende „Zukunftserzählung“ enthält konkrete Zielformulierungen zur Förderung des Umweltverbundes, während der MIV deutlich in den Hintergrund tritt. Aufgabe des ISEK und des nachgeordneten NUMP wird es jetzt nötig sein, diese – wenn auch unbezifferten Zielvorgaben – mit konkreten Szenarien und Maßnahmen zu hinterlegen und Vorschläge zu unterbreiten, wie der Verkehr in Lüneburg insgesamt neu sortiert werden kann.
Die Diskussion um die Verkehrswende habe im Übrigen bereits begonnen, wie die aktuelle Diskussion um den Wegfall von Parkplätzen und die Umgestaltung des Platzes Am Sande zeigen.
Frau Modlich erklärt, dass die Frage an die Fraktionen gestellt wurde. Eine schriftliche Beantwortung soll zu Protokoll erfolgen.
Antworten der Fraktionen:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Wir stimmen mit Ihnen darin überein, dass eine schnelle Mobilitätswende ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaziele ist, da gemäß der von beks Energieffizienz erstellten Treibhausgasbilanz 25% der Emissionen in unserer Stadt dem Sektor Verkehr zuzuordnen sind, wovon wiederum knapp zwei Drittel auf den motorisierten Individualverkehr mit PKW entfallen. Deshalb muss der Anteil von Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV am sogenannten „Modal Split“ stark erhöht werden. Bereits 2019 wurde ein Radanteil bis 2030 von 30% anvisiert (vgl. ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bivo020.asp?VOLFDNR=8339). Eine Reduzierung des MIVs sollte ingesamt so umfangreich sein, dass Klimaziele erreicht werden können - dies hängt aber bekanntlich von zahlreichen Faktoren ab.
Eine Mobilitätswende gelingt nur über attraktive Angebote und eine entsprechende Infrastruktur. In einer historisch gewachsenen Stadt wie Lüneburg mit begrenzten Flächen bedeutet dies an vielen Stellen zwangsläufig auch eine Umverteilung von bislang für den motorisierten Individualverkehr reservierten Flächen. Für die Umsetzung des vom Radentscheid vorgesehenen Fahrradstraßenrings müssen beispielsweise wie jüngst vom Verwaltungsausschuss beschlossen auch PKW-Stellplätze entfallen. Um dem so genannten Umweltverbund mehr Platz für eine sichere und komfortable Infrastruktur einzuräumen werden teilweise PKW-Spuren entfallen oder Straßen zu Einbahnstraßen umgewidmet werden müssen. Wir begrüßen daher, dass die Verwaltung angekündigt hat, im Zuge eines Verkehrsversuches zeitnah die Auswirkungen einer Umwandlung von Soltauer und Uelzener Straße in Einbahnstraßen zu untersuchen.
Zur Erhöhung der subjektiven und objektiven Sicherheit setzen wir uns insbesondere dort, wo Kfz und Radverkehr gemeinsam die Fahrbahn nutzen, für eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein. Bislang sind der Stadt bei der Ausweitung von Tempo 30 allerdings durch bundesrechtliche Vorgaben enge Grenzen gesetzt. Zur möglichen weiteren Reduzierung von Geschwindigkeiten haben wir als grüne Fraktion hierzu im Januar eine Anfrage im Mobilitätsausschuss gestellt. Daraus hat sich ergeben, dass die Verwaltung eine Beschlussvorlage erarbeitet hat, mit der sie beauftragt wird, weitere Tempo 30-Zonen auszuweisen (vgl. https://ratsinfo.stadt.lueneburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9973). Des Weiteren muss die Barrierefreiheit etwa für Menschen mit Gehbehinderung oder Nutzer*innen von Lastenrädern an vielen Stellen verbessert werden, z.B. durch Absenkung von Bordsteinen, Entfernung von Umlaufsperren oder die Einrichtung von Querungshilfen.
Damit die erforderlichen Maßnahmen auch umgesetzt werden können, müssen die im städtischen Haushalt vorgesehenen neuen Stellen im Bereich Mobilität nach der Genehmigung des Haushaltes möglichst schnell besetzt werden und in den Folgejahren werden hier voraussichtlich weitere Aufstockungen erforderlich sein. Für ein besseres Angebot im ÖPNV muss sich die Stadt beim Landkreis als Aufgabenträger einsetzen. Hier bedarf es höherer Taktungen und emissionsfreier Fahrzeuge. Der Rat hat auf unseren Antrag hin in der letzten Sitzung auch noch einmal deutlich gemacht, dass die Reaktivierung der Bahnstrecken nach Soltau und Bleckede zügig umgesetzt werden soll.
Knapp 5% der Emissionen kommen aus dem Straßengüterverkehr mit LKW: Naütrlich brauchen wir die Güter in dieser Stadt, aber auch im Bereich der Logistik sind konkrete Maßnahmen erforderlich, um inbesondere die Innenstadt zu entlasen. Ein erster Schritt kann hier die geplante Einrichtung eines Mikro-Depots an den Sülzwiesen sein. Insgesamt ist klar: Wenn das Ziel, das sich der Rat durch den Beitritt zum Klimaentscheid gesetzt hat, Lüneburg bis 2030 klimaneutral zu machen, erreicht werden soll, bedarf es im Mobilitätssektor einer gewaltigen Kraftanstrengung, die auf allen Ebenen (EU, Bund, Land und Stadt) unterstützt werden muss. Dies wird nur gelingen, wenn auch aus der Zivilgesellschaft weiterhin hoher Druck ausgeübt wird. In diesem Sinne noch einmal vielen Dank für Ihr Engagement.
CDU-Fraktion: Im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten wurde die Treibhausgasbilanz vorgestellt. Es wurde deutlich, dass insbesondere im Verkehrssektor Treibhausgasemissionen reduziert werden müssen. Zwar sind keine konkreten Zielwerte für die THG-Reduktion genannt. Doch in dem bevorstehenden ISEK werden Maßnahmen diskutiert und vorbereitet, die den Umweltverbund stärken und die Notwendigkeit eines motorisierten Individualverkehrs reduzieren sollen. Darüber hinaus wird über den beauftragten nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan eine Mobilitätswende für Lüneburg eingeleitet. Die Umsetzung all der vorgeschlagnenen Maßnahmen wird zu einer deutlichen Reduktion der THG führen, auch wenn dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit konkreten Zahlen hinterlegt ist.
FDP-Fraktion: Um wieviel Prozent der motorisierte Individualverkehr reduziert werden soll können und wollen wir nicht festlegen. Das wäre reine Kaffeesatzleserei. Lüneburg muss für alle Menschen aus Stadt und Umland bequem zu erreichen sein.
Wir werden keine Verkehrsart in Lüneburg verbieten. Wir setzen primär auf einen Ausbau und eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV um so eine Verkehrswende für alle - egal welchen Alters und Gesundheitszustand die Verkehrsteilnehmer und egal wie die Witterungsverhältnisse sind - zu ermöglichen. Wer nur auf mehr Bequemlichkeit und an manchen Stellen mehr Sicherheit für Radfahrende setzt, wird die Verkehrswende nicht erreichen. Allein der demographische Wandel in der Bevölkerung bleibt dabei völlig unberücksichtigt.
Eine Umverteilung des Verkehrsraums zugunsten von Fuß- und Radverkehr allein kann keine Verkehrswende für alle bringen. Unser Ansatz ist - wie geschrieben - eine deutliche Attraktivitätssteigerung des ÖPNV um so allen Menschen den Umstieg weg vom eigenen PKW zu ermöglichen. Dazu gehört eine Neuausrichtung der Linienführung hin zu modernen bedarfgerechten Angeboten, kürzere Taktzeiten, niedrigere Preise, kleinere Busse mit emmissionsfreien Antrieben. Und das nicht nur in der Hansestadt Lüneburg, sondern auch im Landkreis. Dazu gehört auch ein Ausbau des regionalen Schienenverkehrs. Wer allein auf einen Ausbau des Radverkehrs und des Fußverkehrs setz, denkt zu wenig an die Menschen, die aus dem Umland nach Lüneburg fahren müssen: zum Arbeiten, zum Einkaufen, zu Arztterminen und zu anderen Dienstleistern.
Was wir natürlich unterstützen sind die Anregungen des z.B. ADFC um den Radverkehr in Lüneburg sicherer zu machen. Dabei ist immer vom schwächsten Verkehrsteilnehmer, dem Zufußgehenden, aus zu denken.
Die Basis: Das sind gute Fragen. Und sehr komplexe dazu. Es gibt Studien wonach der Schaden und die Ineffizienz von Individualverkehr deutlich überschätzt werden. Bei steigender Einwohnerzahl sich hier ein Ziel der Reduktion in absoluten Zahlen zu setzen, scheint darüber hinaus auch aus dem Grunde des erwartbaren Stadtwachstums fraglich. Daher ist es auch kein Wunder, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Ob wir hier mit Veränderungen in einer 75.000 EW Stadt das Weltklima retten können, ist für uns ebenso fraglich. Natürlich bedarf es Anreize, dass Auto auch mal stehen zu lassen und den Rest zu Fuß oder gleich mit der Bahn ins Zentrum zu kommen. Gleichwohl muss dann die Bahn erstmal verlässlich fahren und Parkplätze zB bei den Sülzwiesen erhalten bleiben.
Sie fragen nach konkret formulierten Zielen. Da käme mir als erstes der Aspekt der Luftverbesserung, wenn nötig, der Aspekt der Verkehrssicherheit, der Aspekt der Vermeidung von Umwegen und daher zusätzlichen Emissionsmengen in den Sinn. Ich würde keine Prozentzahl nennen wollen, um den ich den Individualverkehr reduzieren wollen würde, denn ein solches Ziel wäre ebenso unehrlich wie eine schön gerechnete klimaneutrale Stadt. Sowas gibt es nämlich ebenso wenig wie klimaneutrale Kühe oder Menschen. Bei aller Leidenschaft für umweltpolitische Themen: An diesem „Greenwashing“ beteiligt sich die Basis nicht.
Sie fragen nach Maßnahmen. Fahrradstraßen sind ein Weg. Die Umsetzung dort, wo wie in der Wallstraße noch erhebliche Lärmemissionen hinzukommen macht absolut Sinn. Immer dort, wo Fahrradstraßen und die Streichung von Parkplätzen u.ä. Selbstzweck sind, ist dies meist Unsinn. Weiteres Beispiel: Wenn statt Lärmemissionen Unfallträchtigkeit als Faktor hinzukommt, so ist es dringend abgebracht zB in der Straße Vor dem Neuen Tore stadtein- und auswärts eine Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Lösung zu schaffen.
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