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Stadtrat Moßmann teilt mit, dass das Wirtschaftsministerium auf sein Schreiben zu Fahrradpiktogrammen ablehnend geantwortet habe. Es sei nicht zulässig, durch Fahrradpiktogramme zu verdeutlichen, dass das Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt sei. Fahrradpiktogramme dürfen nur bei Radschutzstreifen und Radfahrstreifen zur Anwendung kommen. An diese Vorgabe wird sich die Hansestadt Lüneburg halten. Stadtrat Moßmann teilt mit, dass die beiden Mitarbeitenden Frau Seebeck und Herr Pusch aus dem Bereich 35 – Mobilität erfolgreich am MOBILOTSIN-Lehrgang der LNVG zum Thema Mobilitätsmanagement teilgenommen haben.
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