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Beratungsinhalt:
Voraussetzung für die Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NKomVG, dass vier Fünftel der Mitglieder des Ausschusses sich mit dessen Durchführung einverstanden erklären (bei 10 Ausschussmitgliedern sind 8 Ja-Stimmen erforderlich). Am Umlaufverfahren haben 10 Ausschussmitglieder teilgenommen, von denen 9 mit dem Verfahren einverstanden waren. Frau Beer-Kullin, Frau Kabasci und Herr Gschwentner zählen die abgegebenen Stimmzettel aus. Dabei ergab sich folgende Stimmverteilung:
Herr von Mansberg 7 Stimmen Herr Schwake 2 Stimmen
Damit ist Herr von Mansberg zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Kultur- und Partnerschaftsausschusses des Hansestadt Lüneburg gewählt.
Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss der Hansestadt Lüneburg wählt gemäß § 67 i.V.m. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NkomVG Herrn von Mansberg zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.
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