Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Mit ihrer Anfrage moniert die Fraktion, dass die Beantragung und Genehmigung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) aktuell sich so komplex und nicht lösungsorientiert darstellt, so dass man aktuell vermehrt hört, dass von der Errichtung einer vollflächigen PV-Anlage absehen wird. Aus ihrer Sicht eine verschenkte Chance auf dem Weg zur Klimaneutralität in Lüneburg. Weiter sei Frau Kalisch als Oberbürgermeisterin angetreten, auch in der Altstadt Dachflächen mit PV-Anlagen zu versehen. Ebenfalls unter dem Anspruch, die Klimaneutralität für Lüneburg zu erreichen.
In diesem Zusammenhang bittet sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1.) Wie unterstützen Sie die Firmen in Lüneburg, die bereit sind, auf ihren Firmengebäuden PV-Anlagen zu errichten, dabei unbürokratisch und zielorientiert? Welche Stelle in der Verwaltung ist dabei für Firmen ansprechbar?
Die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg bieten in Kooperation mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) eine kostenlose „Transformationsberatung“ für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an. Diese umfasst die Komponenten „Impuls Klimaneutralität“, „Impuls Solar“ und „Impuls Energie- und Materialeffizienz“. Von der KEAN anerkannte Berater*Innen werfen einen ganzheitlichen Blick auf das Unternehmen, um die wesentlichen betrieblichen Treibhausgas-Quellen zu identifizieren sowie ein Klimaschutzziel zu formulieren. Daraus ergeben sich für das Unternehmen Handlungsschwerpunkte und ein Fahrplan, wie das Ziel erreicht werden kann. Dies wird dann z.B. im Rahmen der Solarberatung (Beratungsmodul „Impuls Solar“) vertieft. Der Wert solcher Beratungen beträgt zwischen 750 Euro und 1.000 Euro. Koordiniert wird das Beratungsangebot von den Klimaschutzbereichen des Landkreises Lüneburg und der Hansestadt gemeinsam mit der IHK Lüneburg-Wolfsburg, der Wirtschaftsförderung Lüneburg und der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Erste Fragen zu PV für KMU können vom Bereich 34 der Hansestadt Lüneburg beantwortet werden, ansonsten ist die Wirtschaftsförderung primärer Ansprechpartner.
2.) Wie viele Eigentümer sind seit Ihrem Amtsantritt auf die Hansestadt zugekommen, um Dächer von Altstadthäusern mit PV-Anlagen zu versehen.
Im Bereich 34: zwei Eigentümer*Innen
Im Bereich 63: zwei Anfragen innerhalb der Altstadt Lüneburg eine Anfrage für eine Anlage auf einem Baudenkmal außerhalb der Altstadt. zwei Anträge für eine Anlage auf einem Baudenkmal außerhalb der Altstadt.
3.) Auf welche Eigentümer ist die Hansestadt mit diesem Anliegen zugegangen?
Der Bereich 34 geht indirekt auf die Eigentümer*Innen zu, indem die Förderprogramme (Nutzung regenerativer Energien und energetische Sanierung) sowie die dazu erforderliche Beratung, die vermittelt wird, auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht werden.
Dies erfolgt aber für alle Haus- und Wohnungseigentümer*Innen im Stadtgebiet und nicht nur explizit für die Eigentümer*Innen denkmalgeschützter Häuser.
Der Bereich 63 Bauaufsicht/ Denkmalpflege ist als Prüfbehörde tätig. Jede Anfrage nach einer PV Anlage innerhalb der Altstadt wird sorgfältig geprüft.
4.) Welche PV-Anlagen hält die Untere Denkmalschutzbehörde für geeignet, auf Altstadtdächern in der Hansestadt Lüneburg verträglich integriert zu werden?
Aufgrund der Vielfalt der historischen Dächer und deren heterogener Materialität, Datierung und Gestaltung ist eine pauschale Benennung von denkmalkonformen PV-Anlagen nicht möglich. Daher führt der Bereich 63 Bauaufsicht/Denkmalpflege bei jeder eingehenden Anfrage eine umfassende Einzelfallprüfung durch. In Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit den jeweiligen Eigentümer*Innen werden im Zuge der Einzelfallprüfung individuelle Möglichkeiten einer denkmalkonformen Realisierung der gewünschten PV-Anlage erarbeitet.
Als Hilfe dient in diesem Zusammenhang ein 2009 in Auftrag gegebenes Gutachten über mögliche Dachflächen im Altstadtgebiet Lüneburgs, die sich aus denkmalpflegerischer Sicht für die Anbringung einer PV-Anlage eignen. Das hierfür erstellte Kataster wird derzeit vom Landkreis Lüneburg in enger Abstimmung mit dem Bereich 34 weiterentwickelt.
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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