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Auszug - 86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Sportpark Ochtmissen" Abwägungs- und Feststellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Ortsrates der Ortschaft Ochtmissen (zu TOP 6)
TOP: Ö 6
Gremien: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen, Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.05.2022    
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/10041/22 86. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Sportpark Ochtmissen"
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Kern, Björn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Bereichsleiter 61, stellt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Lage und den Geltungsbereich für die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sportpark Ochtmissen“ vor. In der bisherigen Darstellung sei die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. In der Änderung solle der überwiegende Teil der Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt werden. Ein kleinerer Teil im nördlichen Bereich werde als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Derzeit befinde sich im nördlichen Bereich die Hundeschule und der Platz 3 des OSV, im mittleren Bereich ein größerer dritter Fußballplatz und im südlichen Bereich überwiegend ungenutzte Freifläche sowie das KKSV Gebäude. Der dritte Fußballplatz solle in zwei kleinere Fußballfelder geteilt werden.

Damit der Sportplatz-Südwall zum Zauneidechsen-Schutz erhalten werden kann, müssten die zwei Fußballfelder nach Norden verschoben und der Platz der Hundeschule nach Süden an die Vögelser Straße verlegt werden. Durch die zum Zauneidechsen-Schutz erforderliche Umplanung verschiebe sich die westliche Geltungsbereichsgrenze der 86. FNP-Änderung geringfügig nach Westen. Die östliche Geltungsbereichsgrenze der 77. FNP-Änderung „Ausgleichsflächen-Pool“ sei in dem weiteren Bauleitplanverfahren dementsprechend anzupassen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Jens-Peter Schultz, erklärt, dass ursprünglich die ganze Fläche für eine sportliche Erweiterung vorgesehen war. Der Ortsrat sei gegen die Nutzung der Fläche als Ausgleichsfläche für das Hanseviertel gewesen. Es wurde jedoch versprochen, dass man eine Erweiterung der Sportflächen durchführen werde. Der Standort sei für die Vereine von hoher Bedeutung. Daher bittet er um die Zustimmung zu diesem Vorhaben.

 

rgermeisterin John erkundigt sich, ob durch die Erweiterung mit einer höheren Lärmbelastung für die angrenzenden Grundstücke zu rechnen sei.

 

Herr Eberhard erklärt, dass der vorgesehene Trainings- und Spielbetrieb ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann. Das Schallgutachten habe gezeigt, dass die zulässigen Schall-Immissions-Pegel in den benachbarten reinen Wohngebieten nicht überschritten werden. In der schalltechnischen Untersuchung sei für einen Immissionspunkt lediglich eine Adresskorrektur erforderlich.

 

Ratsherr Gros trägt verschiedene Fragestellungen vor und beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Ratsherr Gros bittet darum, dass folgende von Ihm geäerten Bedenken zum Protokoll genommen werden:

 

Ergänzung:

Auf der BA-Sitzung wurde problematisiert, dass die betreffenden Vereine schon vor längerer Zeit getroffene Auflagen nicht umgesetzt haben. Es bestand Konsens darüber, dass die Erfüllung bzw. Umsetzung der Auflagen im nachfolgenden Baugenehmigungserfahren als Bedingung für die Erteilung einer Baugenehmigung seitens der Stadt geltend zu machen ist.

 

Ratsherr Kohlstedt beantragt „Schluss der Debatte“ gem. § 13 Abs. 1a der Geschäftsordnung.

 

Ortsratsmitglied Soldan erklärt, dass diese Fragen vorher hätten eingebracht werden können. Derzeit werde die Anlage ohnehin schon auf die Weise, wie es die Änderung vorsieht, genutzt. Die Bevölkerung und die Vereine warten auf diesen Beschluss.

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Jens-Peter Schultz, lässt über den Antrag des Ratsherrn Gros abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen und 2 Ja-Stimmen durch den Ratsherrn Gros und Ratsfrau Raiher abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Jens-Peter Schultz, lässt über den Antrag des Ratsherrn Kohlstedt abstimmen.

 

Dem Antrag auf Schluss der Debatte wird mit einer Enthaltung durch den Ratsherrn Gros und 9 Ja-Stimmen zugestimmt.

 

Der Ausschussvorsitzende, Beigeordneter Jens-Peter Schultz, lässt den Bauausschuss und den Ortsrat Ochtmissen getrennt abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der Ortsrat Ochtmissen empfiehlt dem Rat einstimmig und der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit einer Enthaltung durch die Ratsfrau Redenius folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Die östliche Geltungsbereichs-Grenze der 77. FNP-Änderung „Ausgleichsflächen-Pool“ ist im weiteren Bauleitplan-Verfahren an die westliche Geltungsbereichs-Grenze der 86. FNP-Änderung anzupassen.

 

  1. Die im Rahmen der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

  1. Der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Sportpark Ochtmissen“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung:

 

   Ja-Stimmen:  9 

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 1

 

 

Ortsrat Ochtmissen:

 

   Ja-Stimmen:  7 

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_86 Änd Sportpark Ochtmissen (1259 KB)