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Auszug - FFH-Richtlinie  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.06.2004    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
VO/1048/04 FFH-Richtlinie
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Schulz, Volker
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz zeigt anhand einer Karte, welches Gebiet der Ilmenau in die Erweiterung als FFH-Gebiet 212 einbezogen werden soll. Er macht deutlich, dass das südliche Teilstück der Ilmenau (bisher FFH 71) bereits durch umfangreiche landschaftspflegerische Maßnahmen, z. B. durch das Biotoppflegekonzept südliche Ilmenau, in den letzten Jahren gefördert und verbessert wurde. Das wurde seitens der Stadt Lüneburg auch begrüßt und unterstützt. Einer Ausdehnung des Gebietes bis in Höhe des Flusslaufes innerhalb des Stadtkerns einschließlich Lösegraben könne jedoch nicht ohne weitere Hintergrundinformationen zugestimmt werden. Er gibt zu bedenken, dass einschränkende Maßnahmen im Städtebau die Folge sein könnten. Für die städtebauliche Entwicklung sowie künftige und vorhandene Gewerbebetriebe müsse absehbar sein, welche Sicherungsmaßnahmen das Land für dies neue FFH-Gebiet plant. Dies ist aus heutiger Sicht nicht zu erkennen. Daher sei die Beschlussvorlage entsprechend formuliert.

 

Frau Schubert, BUND, sieht in der Ausdehnung des FFH-Gebietes den Versuch, Öko-Systeme zu schaffen. Aus ihrer Sicht könne das Stadtgebiet hiervon nicht ausgenommen werden. Die Stadt werde nicht verhindern können, dass die Ilmenau wieder einem stärkeren ökologischen Aspekt unterworfen werde. Man sollte versuchen, den positiven Aspekt in den Vordergrund zu stellen; die Verkehrsanbindung Ost/West über die Ilmenau ist ohnehin gegeben, sodass verkehrsprobleme dadurch nicht entstehen könnten.

 

Frau Kirsch, NABU, begrüßt den Vorteil für den Naturschutz im Hinblick auf das ungehinderte Aufsteigen der Fische in der Ilmenau.

 

Frau Schröder-Ehlers betont, dass in ihrem Fachbereich der Umweltaspekt durchaus im Vordergrund stehe. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei es aber für die Gesamtinteressen der Stadt unerlässlich, vom Land weitere Informationen zu bekommen, um nicht später starke Auflagen, die das Land macht, hinnehmen und städtebaulich umsetzen zu müssen. Für die spätere Entwicklung Lüneburgs sind zusätzliche Brücken erforderlich, z.B. die sog. “Feuerwehrbrücke“. Der Niedersächsische Städtetag ist in die Thematik eingebunden, konnte aber bisher keine klärende Stellungnahme durch das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

 

Ratsherr May stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Das Land müsse weitere Informationen geben. Aus Sicht der Stadt müsse verhindert werden, dass nicht Fakten geschaffen werden, die eine künftige Gewerbeansiedlung behindern.

 

Ratsherr Wolter schließt sich dem an und empfiehlt, die Pläne dennoch nicht strikt abzulehnen, sondern sich weitere Informationen geben zu lassen. Er bittet daher, den Ausschuss hierüber auf dem Laufenden zu halten.

 

Frau Schröder-Ehlers ergänzt, dass das Kabinett im Juli sich mit dem Thema befassen werde.

 

Ratsherr Reinecke schlägt vor, die Stellungnahme der Stadt mit der Formulierung  “...kann die Stadt Lüneburg vorerst nicht zustimmen....“ zu ergänzen.

 

Ratsfrau Lotze greift diesen Vorschlag auf und stellt klar, dass damit der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz die Einbeziehung der Ilmenau nicht generell ablehne, sondern nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund mangelnder Informationen.

 

Mit dieser geänderten Formulierung der Stellungnahme erfolgt die Abstimmung.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Stellungnahme der Verwaltung mit dem Zusatz  „...kann die Stadt Lüneburg vorerst nicht zustimmen“ zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird dem Nds. Umweltminister direkt zugesandt. Der Städtetag wird hierüber informiert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                        7

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            -