Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Schulz zeigt anhand einer Karte, welches Gebiet der Ilmenau in die Erweiterung
als FFH-Gebiet 212 einbezogen werden soll. Er macht deutlich, dass das südliche
Teilstück der Ilmenau (bisher FFH 71) bereits durch umfangreiche
landschaftspflegerische Maßnahmen, z. B. durch das Biotoppflegekonzept südliche
Ilmenau, in den letzten Jahren gefördert und verbessert wurde. Das wurde
seitens der Stadt Lüneburg auch begrüßt und unterstützt. Einer Ausdehnung des
Gebietes bis in Höhe des Flusslaufes innerhalb des Stadtkerns einschließlich
Lösegraben könne jedoch nicht ohne weitere Hintergrundinformationen zugestimmt
werden. Er gibt zu bedenken, dass einschränkende Maßnahmen im Städtebau die
Folge sein könnten. Für die städtebauliche Entwicklung sowie künftige und vorhandene
Gewerbebetriebe müsse absehbar sein, welche Sicherungsmaßnahmen das Land für
dies neue FFH-Gebiet plant. Dies ist aus heutiger Sicht nicht zu erkennen.
Daher sei die Beschlussvorlage entsprechend formuliert. Frau
Schubert, BUND, sieht in der Ausdehnung des FFH-Gebietes den Versuch,
Öko-Systeme zu schaffen. Aus ihrer Sicht könne das Stadtgebiet hiervon nicht
ausgenommen werden. Die Stadt werde nicht verhindern können, dass die Ilmenau
wieder einem stärkeren ökologischen Aspekt unterworfen werde. Man sollte
versuchen, den positiven Aspekt in den Vordergrund zu stellen; die
Verkehrsanbindung Ost/West über die Ilmenau ist ohnehin gegeben, sodass verkehrsprobleme
dadurch nicht entstehen könnten. Frau
Kirsch, NABU, begrüßt den Vorteil für den Naturschutz im Hinblick auf das
ungehinderte Aufsteigen der Fische in der Ilmenau. Frau
Schröder-Ehlers betont, dass in ihrem Fachbereich der Umweltaspekt durchaus im
Vordergrund stehe. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei es aber für die
Gesamtinteressen der Stadt unerlässlich, vom Land weitere Informationen zu
bekommen, um nicht später starke Auflagen, die das Land macht, hinnehmen und
städtebaulich umsetzen zu müssen. Für die spätere Entwicklung Lüneburgs sind
zusätzliche Brücken erforderlich, z.B. die sog. “Feuerwehrbrücke“. Der Niedersächsische
Städtetag ist in die Thematik eingebunden, konnte aber bisher keine klärende
Stellungnahme durch das Niedersächsische Umweltministerium erhalten. Ratsherr
May stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu. Das Land müsse weitere Informationen
geben. Aus Sicht der Stadt müsse verhindert werden, dass nicht Fakten
geschaffen werden, die eine künftige Gewerbeansiedlung behindern. Ratsherr
Wolter schließt sich dem an und empfiehlt, die Pläne dennoch nicht strikt
abzulehnen, sondern sich weitere Informationen geben zu lassen. Er bittet
daher, den Ausschuss hierüber auf dem Laufenden zu halten. Frau
Schröder-Ehlers ergänzt, dass das Kabinett im Juli sich mit dem Thema befassen
werde. Ratsherr
Reinecke schlägt vor, die Stellungnahme der Stadt mit der Formulierung “...kann die Stadt Lüneburg vorerst
nicht zustimmen....“ zu ergänzen. Ratsfrau
Lotze greift diesen Vorschlag auf und stellt klar, dass damit der Ausschuss für
Umwelt und Verbraucherschutz die Einbeziehung der Ilmenau nicht generell
ablehne, sondern nur zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund mangelnder
Informationen. Mit
dieser geänderten Formulierung der Stellungnahme erfolgt die Abstimmung. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Stellungnahme der
Verwaltung mit dem Zusatz „...kann die
Stadt Lüneburg vorerst nicht zustimmen“ zur Kenntnis. Die Stellungnahme
wird dem Nds. Umweltminister direkt zugesandt. Der Städtetag wird hierüber
informiert. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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