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Stadtrat Moßmann nimmt zunächst eine Einordnung des Schallschutzes im Planfeststellungsverfahren aus städtischer Sicht vor. Der „Deckel“ sei erst zu einem späteren Zeitpunkt ins Gespräch gekommen und stelle daher eine Verbesserung des bis dato geplanten Lärmschutzes dar. Die Hansestadt Lüneburg vertrete nach wie vor die Position, dass eine Verlängerung des Deckels nach Süden und nach Norden bis auf Höhe des Endes der Wohnbebauung gefordert werde. Die Fragestellung des Schallschutzgutachtens sei daher, mit welchen Maßnahmen ein höchstmöglicher aktiver Lärmschutz erfolgen könne. Diese Untersuchung habe die Autobahn GmbH nun veranlasst.
Herr Meyer erläutert als Vertreter der Autobahn GmbH sodann, dass verschiedene Varianten zur Verbesserung des Lärmschutzes untersucht worden seien und stellt anhand ausgewählter Varianten die Auswirkungen auf die Anzahl der sog. „Schutzfälle“ dar. Dabei handelt es sich um die Gebäude, an denen in Abhängigkeit der Art und des Ausmaßes des aktiven Lärmschutzes (= an der Lärmquelle) noch passive Lärmschutzmaßnahmen (= am Gebäude, an dem der Lärm auftrifft) erforderlich sind. Demnach ist bei der vorgestellten Variante 10 der sog. Vollschutz erreicht und kein Schutzfall mehr vorhanden. Diese Variante würde zwischen 100.000 und 300.000 EUR an Mehrkosten gegenüber der Variante 7 bedeuten, die formal in das Planfeststellungsverfahren eingebracht worden sei.
Auf Nachfrage von Stadtrat Moßmann erklärt Herr Meyer, dass in diesem Fall – wie auch bei der Variante 11 – nach wie vor eine Lärmschutzwand mit vier Metern Höhe notwendig sei.
Aufgrund diverser Rückfragen seitens der Ausschussmitglieder sowie Zuhörer, wie sich die Hansestadt angesichts der genannten Mehrkosten positionieren würde, stellt Stadtrat Moßmann fest, dass das Optimum des Lärmschutzes, der Vollschutz für die Anwohner, angestrebt würde und angesichts dessen die entstehenden Mehrkosten zweitrangig seien. Dies gelte auch für die Variante 11 (Tunnelverlängerung) mit Kosten von rund 44 Mio. EUR.
Herr Meyer betont nochmals, dass es drei Varianten gebe, die zum Vollschutz führen. Jedoch sollen dadurch keine Betroffenheiten an anderer Stelle erzeugt werden. Die Autobahn GmbH sei trotz ihrer Rechtsform an öffentliches Haushaltsrecht gebunden und müsse wirtschaftlich handeln, so dass die Mehrkosten entsprechend zu begründen seien.
Herr Pahl bedankt sich bei der Autobahn GmbH für die Erarbeitung und die Vorstellung von Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich Erbstorfer Landstraße. Er weist darauf hin, dass die NLStbV immer dargestellt habe, dass ein Autobahntunnel ab 399 m mit einem teuren oberirdischen Belüftungssystem versehen werden müsse und die Autobahn GmbH den 467 m langen Autobahntunnel in Hamburg aber ohne Belüftungswerk gebaut habe und fragt, wie dieser Widerspruch zu erklären sei und welche Konsequenzen sich aus der Korrektur der Ausssage der NLStbV ergäben. Herr Butenschön stellt klar, dass der bisher kommunizierte Wert von 400 m Länge keine absolute Grenze für die Erforderlichkeit eines Lüftungswerkes, sondern lediglich einen Anhaltswert darstelle, der durch weitere Faktoren beeinflusst werde. Die Notwendigkeit hänge von der jeweiligen konkreten Sicherheitsdokumentation ab. Zudem entstehe ein „Anspruch“ der Anwohnerschaft auf Lärmschutz erst durch Neubau von Anlagen, in diesem Fall der Autobahn. Lärmschutz sei an sich ein komplexes Thema, das nicht pauschal beurteilt werden könne. Insofern könne auch nicht nur die bisher bestehende Situation zum Maßstab genommen werden.
Herr Meyer ergänzt hierzu hinsichtlich der Lärmemmissionen der Erbstorfer Landstraße. Der von der Autobahn ausgehende prognostizierte Lärm sei tagsüber geringer als der von der Erbstorfer Landstraße, dieses Verhältnis würde sich nachts umkehren. Der Bund versucht hier bereits freiwillig z. B. durch die Auswahl der Baumaterialien Einfluss zu nehmen. Es wird nochmals ausdrücklich klargestellt, dass der Stadtteil nur durch den Bau der Autobahn Lärmschutzmaßnahmen erhält. Zudem werden mögliche Gestaltungsvarianten visualisiert. Aus optischen Gründen können hier auch Glaselemente zum Einsatz kommen, was seitens der Autobahn GmbH als umsetzbar und finanzierbar dargelegt wird.
In der folgenden Diskussion wird erneut deutlich, dass ein wesentlicher Streitpunkt in der Länge des Deckels liegt. Auch der Radius, die Geografie, die Durchfahrtsgeschwindigkeiten usw. haben Einfluss auf die Ausstattung und Länge des Deckels, so Frau Schütte. Letztendlich sei die Frage, welche Variante für die Anwohner optimal und gleichzeitig nach dem maßgeblichen Haushaltsrecht realistisch sei. Daher werde im Planfeststellungsverfahren zunächst in jedem Falle mit der 4 m hohen Lärmschutzwand geplant.
Auf Nachfrage von Herrn Constien, welche Berechnungsgrundlage der Ermittlung der Schutzfälle zugrunde lag, führt Herr Meyer aus, dass mit den Werten der Lärmschutzrichtlinie 1990 (RLS 90) gerechnet worden sei; die RLS 19 sei erst zum 01.03.2022 in Kraft getreten. Gleichwohl gehe er davon aus, dass die Planfeststellungsbehörde die abzuarbeitenden Punkte bzw. Aufgaben im Planfeststellungsbeschluss nach den aktuellen Vorgaben aufnehmen werde – dies wäre auch die Bitte von Herrn Pahl.
Weitere Fragen z. B. zu Klimaauswirkungen (CO2-Bilanz, Installation von PV-Anlagen) werden beantwortet. Stadtrat Moßmann stellt noch einmal fest, dass nur die dargestellten Varianten 1, 10 und 11 hinsichtlich des Lärmschutzes noch in Frage kommen. Frau Schütte ergänzt dazu, dass bei Gesamtkosten zwischen 1,5 und zwei Mrd. EUR eine Abwägung mit dem Haushaltsrecht stattfinden müsse und der Bund entsprechende Vorgaben zu den Kosten pro Schutzfall mache.
Herr Pahl bezieht sich auf eine frühere Aussage von Herrn Mädge und wünscht sich, dass die Hansestadt Lüneburg aus eigenen Mitteln einen gewissen Betrag beisteuern solle, um einen optimalen Lärmschutz zu erzielen.
Die Autobahn GmbH sei mit dem zusätzlichen Schallschutzgutachten dem Wunsch der Hansestadt wie auch der Anwohner nachgekommen, Möglichkeiten zusätzlich zur ursprünglichen Variante 7 auszuloten. Die Hansestadt Lüneburg habe ihre Aspekte und Einwände als Träger öffentlicher Belange im Verfahren eingebracht, erhalte ihre Forderungen insoweit in vollem Umfang aufrecht und erwarte eine entsprechende Positionierung der Planfeststellungsbehörde, so Frau Schütte und Stadtrat Moßmann zusammenfassend. Beschluss:
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