Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsfrau
Lotze begrüßt Herrn Bohne vom beauftragten Ingenieurbüro WTEB und bittet ihn,
dem Ausschuss die bisher erbrachten Arbeitsschritte sowie die noch anstehenden
Leistungen zu erläutern. Herr
Bohne trägt vor, dass die Befliegung des Lüneburger Stadtgebietes zur
Erstellung der Luftbilder in digitaler Fototechnik am 05.03.04 erfolgte. Diese
Luftbilder werden zur Zeit mit einer speziellen Software ausgewertet, um sie in
einem weiteren Schritt mit den Sachdaten der Grundstücke abzugleichen und den
jeweiligen Gebührenpflichtigen zuordnen zu können. Auf dieser Grundlage werden
für jedes Grundstück die bebauten und befestigten Flächen in digitalisierter
Form in einem Erfassungsblatt dargestellt, das als Fragebogen (zum Ankreuzen)
mit den erforderlichen Erhebungsdaten über die Dachflächen, versiegelten
Flächen und vorhandenen Zisternen ergänzt wurde. Zur Erläuterung der
Erfassungsbögen wird ein Merkblatt über zwei DinA 4 – Seiten versandt, das
ebenfalls als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt ist. Die Erfassungs- und
Merkblätter (mit Rückumschlägen) sollen Mitte August 2004 versandt werden.
Parallel dazu ist beabsichtigt eine Hotline zu schalten, unter der die
Gebührenpflichtigen weitere Informationen erhalten können. Nach dem Rücklauf
der Erfassungsbögen erfolgt die Eingabe der Daten zur Flächenermittlung für
jedes einzelne Grundstück, auf deren Basis die Grundlagenbescheide erstellt
werden. Herr
Bohne zeigt anhand der Luftbildaufnahme des Grundstücks Neue Sülze 31 bis 35
(Sitz der Verwaltung), wie das Luftbild mit darübergelegtem Kataster aus dem
ALK (= Automatisierte Liegenschaftskarte des Landes Niedersachsen) ergänzt wird
und in einem zweiten Schritt durch eine spezielle Software in grafischer Form
dargestellt und in die Erfassungsbögen eingearbeitet wird. Er erläutert das
Erfassungsblatt und zeigt anhand eines typischen Einfamilienhauses wie die
Abfrage zu den einzelnen Dachflächen und versiegelten Flächen im
Erfassungsblatt zu beantworten wäre. Herr
Bohne ergänzt, dass die Erfassungsblätter in Einzelfällen auch in größeren Formaten
(DinA 3 bzw. DinA 2) versandt werden, damit größere Gewerbegrundstücke
detailgenau erfasst werden können. Auf
die Frage von Ratsherr May, warum in Fällen, in denen Erfassungsblätter nicht
fristgerecht zurückgesandt werden, eine Erinnerung erfolgen sollte, erläutert
Herr Bohne, dass für eine möglichst genaue Gebührenkalkulation eine hohe
Rücklaufquote erforderlich sei. Diese könne erfahrungsgemäß durch
Erinnerungsschreiben erhöht werden. In Einzelfällen könne aber für Grundstücke,
für die kein Erfassungsbogen zurückgekommen sei, eine Hochrechnung auf der
Grundlage von Grundstücksgrößenklassen erfolgen. Herr
Schulz führt aus, dass die Abwassergebühr für die
Niederschlagswasserbeseitigung nur nach der versiegelten Grundstücksfläche
bemessen wird, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche
Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Werden bestimmte Anlagen zur Versickerung
oder zum Speichern von Niederschlagswasser betrieben oder sind die versiegelten
Flächen mit versickerungsfähigen Materialien befestigt oder als Kiesdächer oder
begrünte Dachflächen hergestellt, so wird unter bestimmten Voraussetzungen ein
Abzug bei der berechneten Niederschlagsfläche vorgenommen, wodurch sich die
Niederschlagswassergebühr für diese Flächen um 50 % verringert. Berechnungseinheit
ist ein Quadratmeter versiegelte Fläche. Er
zeigt die unter Pkt. 6 aufgeführten versickerungsfähigen Materialien
(herkömmliche Bezeichnung: Ökopflaster) anhand von Fotos und mitgebrachtem
Anschauungsmaterial, wie es zur Zeit im Handel erhältlich ist. Herr Schulz
erläutert, dass die gewählte Formulierung unter Pkt. 6 mit der Betonindustrie
vorab abgestimmt wurde. Dies hat den Vorteil, dass auch innovative Materialien,
die noch nicht auf dem Markt sind, erfasst werden. Auf
die Frage von Ratsherrn Wolter, mit welchem Einsparpotenzial bei 10 m² Ökopflaster gerechnet werden könne,
antwortet Herr Schulz, dass die genaue Datenerhebung und Gebührenkalkulation
abgewartet werden müsse. Alle Fallbeispiele mit gegriffenen Zahlen wären
spekulativ und nicht aussagekräftig. Anschließend
errechnet Herr Schulz am Beispiel eines Einfamilienhauses, wie sich die Summe
der Quadratmeter versiegelte Fläche und deren Berücksichtigung bei der
getrennten Abwassergebühr zusammensetzen könnte. Ratsfrau Lotze fragt nach, ob
der einzelne Gebührenzahler eine solche Berechnung für sein Grundstück erhält.
Herr Schulz bestätigt dies. Da
keine weiteren Fragen vorliegen, folgt die Abstimmung. Beschluss: Der
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die von der Verwaltung
vorgestellten Gebührenmaßstäbe für die Niederschlagswasserbeseitigung für die
weitere Durchführung der getrennten Abwassergebühr zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: - Enthaltungen: - |
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