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Auszug - Getrennte Gebühr  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 07.06.2004    
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sodmeisterkörkammer
Ort: Rathaus
VO/1053/04 Getrennte Gebühr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Seeger, Christine  Fachbereich 2 - Finanzen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Lotze begrüßt Herrn Bohne vom beauftragten Ingenieurbüro WTEB und bittet ihn, dem Ausschuss die bisher erbrachten Arbeitsschritte sowie die noch anstehenden Leistungen zu erläutern.

 

Herr Bohne trägt vor, dass die Befliegung des Lüneburger Stadtgebietes zur Erstellung der Luftbilder in digitaler Fototechnik am 05.03.04 erfolgte. Diese Luftbilder werden zur Zeit mit einer speziellen Software ausgewertet, um sie in einem weiteren Schritt mit den Sachdaten der Grundstücke abzugleichen und den jeweiligen Gebührenpflichtigen zuordnen zu können. Auf dieser Grundlage werden für jedes Grundstück die bebauten und befestigten Flächen in digitalisierter Form in einem Erfassungsblatt dargestellt, das als Fragebogen (zum Ankreuzen) mit den erforderlichen Erhebungsdaten über die Dachflächen, versiegelten Flächen und vorhandenen Zisternen ergänzt wurde. Zur Erläuterung der Erfassungsbögen wird ein Merkblatt über zwei DinA 4 – Seiten versandt, das ebenfalls als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt ist. Die Erfassungs- und Merkblätter (mit Rückumschlägen) sollen Mitte August 2004 versandt werden. Parallel dazu ist beabsichtigt eine Hotline zu schalten, unter der die Gebührenpflichtigen weitere Informationen erhalten können. Nach dem Rücklauf der Erfassungsbögen erfolgt die Eingabe der Daten zur Flächenermittlung für jedes einzelne Grundstück, auf deren Basis die Grundlagenbescheide erstellt werden.

 

Herr Bohne zeigt anhand der Luftbildaufnahme des Grundstücks Neue Sülze 31 bis 35 (Sitz der Verwaltung), wie das Luftbild mit darübergelegtem Kataster aus dem ALK (= Automatisierte Liegenschaftskarte des Landes Niedersachsen) ergänzt wird und in einem zweiten Schritt durch eine spezielle Software in grafischer Form dargestellt und in die Erfassungsbögen eingearbeitet wird. Er erläutert das Erfassungsblatt und zeigt anhand eines typischen Einfamilienhauses wie die Abfrage zu den einzelnen Dachflächen und versiegelten Flächen im Erfassungsblatt zu beantworten wäre.

 

Herr Bohne ergänzt, dass die Erfassungsblätter in Einzelfällen auch in größeren Formaten (DinA 3 bzw. DinA 2) versandt werden, damit größere Gewerbegrundstücke detailgenau erfasst werden können.

 

Auf die Frage von Ratsherr May, warum in Fällen, in denen Erfassungsblätter nicht fristgerecht zurückgesandt werden, eine Erinnerung erfolgen sollte, erläutert Herr Bohne, dass für eine möglichst genaue Gebührenkalkulation eine hohe Rücklaufquote erforderlich sei. Diese könne erfahrungsgemäß durch Erinnerungsschreiben erhöht werden. In Einzelfällen könne aber für Grundstücke, für die kein Erfassungsbogen zurückgekommen sei, eine Hochrechnung auf der Grundlage von Grundstücksgrößenklassen erfolgen.

 

Herr Schulz führt aus, dass die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung nur nach der versiegelten Grundstücksfläche bemessen wird, von der aus Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Werden bestimmte Anlagen zur Versickerung oder zum Speichern von Niederschlagswasser betrieben oder sind die versiegelten Flächen mit versickerungsfähigen Materialien befestigt oder als Kiesdächer oder begrünte Dachflächen hergestellt, so wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Abzug bei der berechneten Niederschlagsfläche vorgenommen, wodurch sich die Niederschlagswassergebühr für diese Flächen um 50 % verringert. Berechnungseinheit ist ein Quadratmeter versiegelte Fläche.

 

Er zeigt die unter Pkt. 6 aufgeführten versickerungsfähigen Materialien (herkömmliche Bezeichnung: Ökopflaster) anhand von Fotos und mitgebrachtem Anschauungsmaterial, wie es zur Zeit im Handel erhältlich ist. Herr Schulz erläutert, dass die gewählte Formulierung unter Pkt. 6 mit der Betonindustrie vorab abgestimmt wurde. Dies hat den Vorteil, dass auch innovative Materialien, die noch nicht auf dem Markt sind, erfasst werden.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Wolter, mit welchem Einsparpotenzial bei 10 m²  Ökopflaster gerechnet werden könne, antwortet Herr Schulz, dass die genaue Datenerhebung und Gebührenkalkulation abgewartet werden müsse. Alle Fallbeispiele mit gegriffenen Zahlen wären spekulativ und nicht aussagekräftig.

 

Anschließend errechnet Herr Schulz am Beispiel eines Einfamilienhauses, wie sich die Summe der Quadratmeter versiegelte Fläche und deren Berücksichtigung bei der getrennten Abwassergebühr zusammensetzen könnte. Ratsfrau Lotze fragt nach, ob der einzelne Gebührenzahler eine solche Berechnung für sein Grundstück erhält. Herr Schulz bestätigt dies.

 

Da keine weiteren Fragen vorliegen, folgt die Abstimmung.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die von der Verwaltung vorgestellten Gebührenmaßstäbe für die Niederschlagswasserbeseitigung für die weitere Durchführung der getrennten Abwassergebühr zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                        7

Nein-Stimmen:            -

  Enthaltungen:            -