Bürgerinformationssystem
In Vertretung des Landrats belehrt Frau Srugis die anwesenden beratenden Mitglieder gemäß § 43 NKomVG über ihre Pflichten zur Amtsverschwiegenheit, zum Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Verletzen beratende Mitglieder vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Pflichten, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§ 40 bis 42 NKomVG auferlegten Verpflichtungen, so haben sie der Kommune den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 54 Absatz 4 NKomVG). Die mirgantischen Mitglieder und die Vertreter der Wohlfahrtsorganisationen sowie des Kreissportbundes werden gebeten, die dem Protokoll anliegende Pflichtenerklärung unterschrieben bis zur nächsten Sitzung an die Geschäftsstelle des IBR im Bildungs- und Integrationsbüro einzureichen.
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