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Auszug - Vorstellung der Tätigkeiten der Jugendhilfe im Strafverfahren  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 10.03.2022    
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Völpel erläutert anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 8 dem Protokoll beigefügt ist, die Arbeiten des Bereichs 525 Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS). Er geht hier insbesondere erklärend auf das Bußgeldverfahren, das Strafverfahren und das Diversionsverfahren ein. Ein Bußgeldverfahren wird unter anderem bei Schulverweigerern eingeleitet. Bei Strafverfahren und Sanktionen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Gerichten. Das Diversionsverfahren bezeichnet Verfahren, bei denen der Täter geständig ist. Vorrangig ist den Jugendlichen und Personensorgeberechtigten ein Gesprächsangebot zu unterbreiten. Das Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V., das ein externer Kooperationspartner der JuHiS ist, bietet unter anderem das Leseprojekt an, das sich als positives Mittel darstellt und bei denen die Jugendlichen im Anschluss einen Aufsatz schreiben. Ein weiteres Familienprojekt ist die Pflege der „Stolpersteine“, hier haben die Jugendlichen die Möglichkeit mitrgern:innen in den persönlichen Kontakt zu kommen. Bei der Vermittlung von Arbeitsauflagen bei gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen findet der Einsatz unter anderem bei Sportvereinen, in Tierheimen oder auch bei „Sack und Pack“ statt. Im Jahr 2020 waren die Delikte bei den Diebstählen stark rückläufig, dies kann dem verordneten Lockdown aufgrund der Coronapandemie zugeordnet werden. Im Jahr 2021 ist ein starker Rückgang bei den Delikten der Körperverletzungen erkennbar. Der Grund hierfür ist zunächst noch zu bewerten.

Frau Schad erläutert anhand der oben genannten PowerPointPräsentation das Lüneburger Haus des Jugendrechtes. Die Idee kommt ursprünglich aus den USA und soll einer Bestrafung vorgezogen werden. Ein Richter aus Stuttgart hat diese Idee 1999 in Deutschland übernommen, zwischenzeitlich gibt es in der Bundesrepublik Deutschland über 30 solcher Häuser. In Niedersachsen wurde das erste Haus des Jugendrechtes im Jahr 2019 in Lüneburg durch einen Jugendrichter eingeführt und eröffnet. An den Lüneburger Gerichten sind für den Personenkreis der Kinder und Jugendlichen spezielle Jugendstaatsanwälte beschäftigt. Um die Zielsetzung, die über die Geschäftsordnung geregelt wird, einhalten zu können, wird bereits bei der Vorladung durch die Polizei den Kindern und Jugendlichen und dessen Personensorgeberechtigten ein Gesprächsangebot auf freiwilliger Basis unterbreitet. Um die Rückfallquoten nachhaltig zu verringern geht die Betreuung nach der Verhandlung in Zusammenarbeit mit den Trägern weiter. Zur Verbesserung der Sicherheitslage bzw. des Sicherheitsgefühls im Gemeinwesen wendet sich die JuHiS regelmäßig an die Öffentlichkeit, um sich und ihre Arbeit vorzustellen. Bei den gemeinsamen erzieherischen Gesprächen mit Jugendlichen und Heranwachsenden sowie der Staatsanwaltschaft und der JuHiS konnten bereits erste Erfolge erzielt werden.


 


Zur Kenntnis genommen. 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 8 - Vorstellung der Tätigkeiten der Jugendhilfe im Strafverfahren (949 KB)