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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Haushaltsplanentwurf 2022 - Bereich Jugendhilfe  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.03.2022    
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/09930/22 Haushaltsplanentwurf 2022 - Bereich Jugendhilfe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zabel, Anke
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Zabel, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bauer erläutert anhand einer PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 4 dem Protokoll beigefügt ist, den Haushaltsplanentwurf 2022 für den Bereich Jugendhilfe. Hierbei geht sie nur auf die prägnanten Produkte mit großen Änderungen ein. Die Aufwendungen sind weniger stark gestiegen, bei den Erträgen bildet sich eine große Steigerung ab.

Frau Schallar stellt den Haushaltsansatz 2022 für den Bereich 52 vor. Bei den Ansätzen zu den Hilfen zur Erziehung, Produkt 363231 Gemeinsame Unterbringung von Müttern und Vätern mit ihrem Kind ist auch bei den Vätern ein Anstieg zu erkennen. Im Jahr 2019 waren 2 Väter mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Unterbringung, in den Jahren 2020 und 2021 hat sich die Anzahl bereits auf jeweils 3 Väter mit ihren Kindern erhöht. Es ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen voraussichtlich weiter ansteigen werden. Die Gesamtkosten werden refinanziert.

Das Produkt 363371 - Vollzeitpflege gliedert sich in drei Pflegeformen: Sonderpflege, sozialpädagogische Pflege und Vollzeitpflege. Derzeit sind die Pflegestellen in der Vollzeitpflege rückläufig. Auf der Suche nach interessierten Stellen sind Werbung und Informationsveranstaltungen geplant. In einer der kommenden Jugendhilfeausschusssitzung wird ausführlich über die Vollzeitpflege berichtet werden.

Unter dem Produkt 363381 - Heimerziehung, Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform werden unter anderem auch die Fälle der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge abgebildet. Die Fallzahlen sind aktuell rückläufig, jedoch liegt eine Kostensteigerung vor. Dies ergibt sich aus der zeitlich längeren Unterbringungsdauer. Durch coronabedingte Zusatzleistungen und einem höheren Personalaufwand durch den Lockdown sind im Jahr 2021 höhere Kosten entstanden.

Frau Bauer stellt den Haushaltsansatz 2022 für das Produkt 365002 Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vor. In den 16 städtischen Einrichtungen arbeiten ca. 400 Mitarbeitende. Die sehr hohe Versorgungsquote mit Plätzen in den Kindertagesstätten im Bereich der Hansestadt Lüneburg begründen die Kostensteigerung. Die Hansestadt Lüneburg hat den Anspruch, den Eltern ein bedarfsgerechtes Angebot zu unterbreiten, unter anderem mit den Angeboten der Randzeitbetreuung und der Ganztagsbetreuung. Die Betreuung in der Kernzeit für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung ist für die Personensorgeberechtigten beitragsfrei. Bei den Zuweisungen und allgemeinen Umlagen handelt es sich um Finanzhilfen durch das Land Niedersachsen undrderprogramme des Landes Niedersachsens sowie des Bundes, wie zum Beispiel die Richtlinie Qualität - eine Vorstellung dieser Richtlinie kann in einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen erfolgen. Des Weiteren fallen die Zahlungen des Landkreises neburg im Rahmen der KiTa Vereinbarung unter die Umlagen, da die Hansestadt Lüneburg die Aufgabe der Kindertagesbetreuungr den Landkreis Lüneburg wahrnimmt. Die öffentlich-rechtlichen Entgelte setzen sich zusammen aus den Elternbeiträgenr die Betreuung der Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, der Betreuung der Schulkinder in den Horten und der nachschulischen Betreuung, der Randzeitbetreuung sowie der Essensbeiträge. In den Kostenerstattungen und umlagen werden die Erträge der Belegplätze in ausgesuchten Kindertagesstätten (städtisch und Freie Träger) abgebildet. Hierbei handelt es sich um eingekaufte Kontingente des städtischen Klinikums und privater Unternehmen für deren Mitarbeitenden. Die Hansestadt Lüneburg legt den Fokus auf Qualitätsstandards. Dies zeichnet sich unter anderem durch kleinere Gruppengrößen als gesetzlich vorgegeben, umfangreiche Fortbildungskonzepte, Coaching und Supervision aus.  Des Weiteren ist ein Konzept für ein Familienzentrum in Planung und die Hansestadt Lüneburg verfügt über eine eigene Stelle für die Fachberatung Kindertagesstätten.

Da die städtischen Kindertagesstätten den Betreuungsbedarf in der Hansestadt Lüneburg nicht allein decken nnen, werden rund 3.500 Kinder in den 41 Einrichtungen der 22 Freien Träger im Stadtgebiet der Hansestadt neburg betreut. Das Delta der bei den Freien Träger anfallenden Kosten wird durch die Hansestadt Lüneburg finanziert. Um Transparenz und Gleichheit herzustellen, soll noch im Jahr 2022 ein Fehlfinanzierungsvertrag mit den Freien Trägern abgeschlossen werden. Die Vertragsverhandlungen befinden sich derzeit in der Endphase und sollen dem Jugendhilfeausschuss in einer der nächsten Sitzung vorgestellt und zur Abstimmung gestellt werden.

Die Kosten für den pädagogischen Mittagstisch sowie für die sogenannten 0-Zahler - Familien mit geringem Einkommen, die von der Beitragspflicht nach § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) befreit bzw. ermäßigt sind -  werden der Hansestadt Lüneburg durch den Landkreis Lüneburg erstattet. Weitere privatrechtliche Erträge ergeben sich aus den Mieteinnahmen für städtische Gebäude, die an Freie Träger von Kindertagesstätten vermietet werden. r die Zusammenarbeit des Bereiches 53 mit den Freien Trägern von Kindertagesstätten fallen zusätzliche Personalkosten für die Abrechnung von Fördermitteln und Verhandlungen der Fehlfinanzierungsverträge in der Verwaltung an. Bei den Transferaufwendungen handelt es sich um Mittel, die zunächst von der Hansestadt Lüneburg vereinnahmt werden und anschließend an die Freien Träger weitergeleitet werden.

Die Aufwendungen und Erträge im Bereich der Tagespflege bewegen sich in einem konstanten Niveau und werden daher nicht gesondert in der PowerPointPräsentation dargestellt.

Herr Nehring stellt fest, dass die Zuwendungen bei den Freien Träger im Jahr 2021 einen weit höheren Ansatz abbilden als im Jahr 2022. Woraus ergibt sich das?

Frau Zabel erläutert, dass die Härtefallfonds zum 01.07.2021 ausgelaufen sind und die Ansätze der Kostenerstattung der Realität angepasst wurden.

Frau Bauseneick möchte wissen, warum die Abweichungen bei den Transferaufwendungen und im internen Leistungsbezug so hoch sind.

Frau Zabel erläutert, dass die Transferaufwendungen im Bereich der Hilfe zur Erziehung aufgrund steigender Fallzahlen, Verteuerung sowie zeitlich nger andauernde Betreuung erhöht sind.

Frau Steinrücke ergänzt, dass künftig auch weiterhin mit steigenden Kosten zu rechnen ist. Gründe hierfür sind unter anderem die steigende Anzahl der Fälle sowie die zeitlich längere Betreuungsdauer aufgrund der anhaltenden Coronapandemie und der Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisengebieten. Es wird im Rahmen der Krisenbewältigung und der Komplexität der Fälle mit noch höheren Kostensteigerungen gerechnet. Je länger sich Betreute in der Hilfe zu Erziehungsmaßnahmen befinden, desto schwieriger gestalten sich die Fälle und verursachen höhere Kosten.

Frau Bauseneick möchte wissen, ob das enorme Minus bei den internen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) aus den gleichen Gründen wie beim vorherigen Punkt hervorgerufen wurde. 

Frau Schallar erläutert, dass es sich beim UVG, anders als bei der Hilfe zur Erziehung, um einen durchlaufenden Posten handelt, der refinanziert wird. Der Jugendhilfeträger tritt für die Unterhaltspflichtigen in Vorleistung, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss dem Jugendhilfeträger den vorgeleisteten Betrag erstatten. Durch die hohe Arbeitslosigkeit, die die Coronapandemie ausgelöst hat, ist die Rückholquote gesunken.

Frau Bauer stellt fest, dass in der Veränderungsliste, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist, beim Sachkonto 4318101, Kostenstelle 55012, Kostenträger 36600102, Bezeichnung Dezentrale Jugendarbeit beim Haushaltsjahr 2023 unter „neu“ eine 0 zu viel eingefügt wurde. Der korrekte Betrag lautet 177.000,00 EURO statt 1.770.000,00 EURO, so dass sich der Betrag bei „Veränderung“ im Haushaltsjahr 2023 auf 0,00 EURO statt auf -1.593.000,00 EURO beläuft. Die korrigierte Veränderungsliste wird als Anlage zum TOP 4 dem Protokoll beigefügt.  

Frau Henze stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 


Beschluss

 

Der auf der Veränderungsliste für 2023 angesetzte Betrag von 1.770.000,00 € unter dem Sachkonto 4318101, Kostenstelle 55012, Kostenträger 36600102, Dezentrale Jugendarbeit wird auf 177.000,00 € korrigiert. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen den vorgelegten Entwurf mit der oben genannten Korrektur zum Haushalt 2022 zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ohne Gegenstimmen und Enthaltungen einstimmig verändert beschlossen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 4 - Haushaltsplanentwurf 2022 - Bereich Jugendhilfe (607 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zu TOP 4 Veränderungsliste Haushaltsplanentwurf (35 KB)