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Fachbereichsleiter 2 Herr Müller berichtet zum konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2017, welcher erstellt und durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft worden ist. Er gibt einen Überblick über die Bestandteile des konsolidierten Gesamtabschlusses und erklärt, dass dieser durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern ist, welcher einen Gesamtüberblick über die wirtschaftliche und finanzielle Gesamtlage der Kommune inklusive ihrer Ausgliederungen ermöglicht und einen Ausblick auf die künftige Entwicklung des Konzerns gibt. Zu dem Konsolidierungsbericht hat die Hansestadt weiterhin einen Beteiligungsbericht gefertigt. Fachbereichsleiter 2 Herr Müller führt weiter aus, dass der Gesamtabschluss den Jahresabschluss der Kernverwaltung der Hansestadt Lüneburg sowie die Jahresabschlüsse der städtischen Beteiligungen umfasst. Für die Hansestadt Lüneburg sind die Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH, der Konzern Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und die Lüneburger Wohnungsbau GmbH voll zu konsolidieren, da es sich bei diesen um vollkonsolidierte Aufgabenträger handelt, auf die die Stadt einen beherrschenden Einfluss ausüben kann (Anteile größer als 50%).
Seitens des Fachbereichsleiters 2 Herr Müller wird festgestellt, dass die kommunalen Unternehmen gut aufgestellt sind, was sich insbesondere an den einzelnen Jahresergebnissen ablesen lässt. Auch bezogen auf das Gesamtjahresergebnis und der Gesamtbilanz ist der Konzern Hansestadt Lüneburg gut aufgestellt. Der Gesamtjahresüberschuss beträgt für den Konzern Hansestadt Lüneburg 25,26 Mio. €.
Im Ergebnis hat die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zu keiner Beanstandung geführt, die einer Beschlussfassung über den Gesamtabschluss gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG entgegensteht.
Beigeordnete Schröder-Ehlers fragt nach dem Jahresergebnis für das Haushaltsjahr 2021. Frau Erste Stadträtin Lukoschek erläutert, dass es sich hierbei um den konsolidierten Gesamtabschluss der Kernverwaltung inklusive der Beteiligungen handelt. Sie berichtet, sofern bei der Frage das Jahresergebnis der Kernverwaltung gemeint ist, dass hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services am 24.03.2022 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten berichtet wird. Beschluss:
Der konsolidierte Gesamtabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 S. 3 NKomVG festgestellt und zur Kenntnis genommen.
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