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Auszug - Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung zwischen der Abfahrt Kaltenmoor / Wendisch Evern und der Brücke über die Dannenberger Bahn (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.04)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.05.2004    
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0958/04 Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung zwischen der Abfahrt Kaltenmoor / Wendisch Evern und der Brücke über die Dannenberger Bahn (Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.04)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr WOLTER weist darauf hin, dass seine Fraktion seit 1986 bereits dreimal beantragt habe, Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung zu ergreifen und die Höchstgeschwindigkeit herabzusetzen. Im Sinne der Anwohner sollte insbesondere in den Bereichen bei der Abfahrt Kaltenmoor / Wendisch Evern und der Brücke über die Dannenberger Bahn dringend etwas geschehen. Er schildert die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Anwohner am Klosterkamp und meint, ein Lärmschutzwall und eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h würde schon eine große Entlastung bedeuten. (geänderte Fassung nach Genehmigung der Niederschrift, s. Ratssitzung am 01.07.04)

 

Fachbereichsleiterin SCHRÖDER-EHLERS erläutert die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Bau zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen bei vorhandenen Straßen bestehe laut Straßenbauverwaltung leider nicht, auch wenn die Verkehrszahlen in den letzten Jahren stark gestiegen seien. Die Stadt versuche aber weiter, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h sei aktuell bei der Straßenbauverwaltung beantragt worden. Dazu warte die Stadt derzeit noch auf die Stellungnahme und werde das Ergebnis im nächsten Verkehrsausschuss berichten.

 

Beigeordneter LÖB meint, wenn man für die Anwohner der Ostumgehung wirklich etwas tun wolle, sollte man das Projekt A 39 kippen und sich eher für den Ausbau der B4 einsetzen. Dann wären Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes auf der gesamten Strecke möglich. Dafür werde seine Fraktion sich einsetzen. Für die im Antrag geforderten zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen seien bei der Stadt leider keine Mittel vorhanden.

 

Beigeordneter DÖRBAUM erwidert, Stadtrat und Kreistag stünden weiterhin zu ihren Entscheidungen für die A 39. Mit der Zielrichtung, weitere Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung zu realisieren, stimme seine Fraktion überein, sehe aber Probleme in der Umsetzung. Diese lägen insbesondere im nötigen Grunderwerb und der Finanzierung. Die Stadt versuche aber permanent, eine Lösung zu finden. Im Kreistag sei inzwischen beschlossen worden, eine stationäre Geschwindigkeitsmessung einzurichten, um die an einigen Stellen signifikant hohen Unfallzahlen zu reduzieren. In diesen Bereichen werde die Höchstgeschwindigkeit dann wohl auch auf 100 km/h beschränkt.

 

Ratsherr REINECKE begrüßt den Antrag der CDU-Fraktion. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit wäre sicherlich hilfreich, insbesondere in Verbindung mit einer stationären Messanlage. Bei einem Ausbau der B4 würde der Verkehr auf der Ostumgehung hingegen noch weiter zunehmen, mit einer Lärmminderung wäre dann nicht zu rechnen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE ist ebenfalls der Ansicht, dass bei einem Ausbau der B4 mit einer erheblichen Verkehrssteigerung und damit verbunden auch stärkeren Lärmemissionen gerechnet werden müsste. Der jetzt geforderte Lärmschutzwall scheitere momentan leider noch an den vertraglichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen. Der Landwirt gebe die betreffenden Flächen nicht frei, ansonsten könnte nach und nach ein Lärmschutzwall mit Abraum aus anstehenden Großbauprojekten wie der Schlieffen-Kaserne angeschüttet werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei Gegenstimme eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung überwiesen, da seine Verwirklichung eine sachliche und fachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.

 

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