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Beratungsinhalt: Ratsherr
WOLTER weist darauf
hin, dass seine Fraktion seit 1986 bereits dreimal beantragt habe,
Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung zu ergreifen und die Höchstgeschwindigkeit
herabzusetzen. Im Sinne der Anwohner sollte insbesondere in den Bereichen bei
der Abfahrt Kaltenmoor / Wendisch Evern und der Brücke über die Dannenberger
Bahn dringend etwas geschehen. Er schildert die Auswirkungen des Verkehrslärms auf
die Anwohner am Klosterkamp und meint, ein Lärmschutzwall und eine Beschränkung
der Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h würde schon eine große Entlastung
bedeuten. (geänderte Fassung nach Genehmigung der Niederschrift, s. Ratssitzung
am 01.07.04) Fachbereichsleiterin
SCHRÖDER-EHLERS
erläutert die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung. Eine gesetzliche
Verpflichtung zum Bau zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen bei vorhandenen Straßen
bestehe laut Straßenbauverwaltung leider nicht, auch wenn die Verkehrszahlen in
den letzten Jahren stark gestiegen seien. Die Stadt versuche aber weiter, alle
Möglichkeiten auszuschöpfen. Eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 100
km/h sei aktuell bei der Straßenbauverwaltung beantragt worden. Dazu warte die
Stadt derzeit noch auf die Stellungnahme und werde das Ergebnis im nächsten
Verkehrsausschuss berichten. Beigeordneter
LÖB meint, wenn man
für die Anwohner der Ostumgehung wirklich etwas tun wolle, sollte man das
Projekt A 39 kippen und sich eher für den Ausbau der B4 einsetzen. Dann wären
Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes auf der gesamten Strecke möglich.
Dafür werde seine Fraktion sich einsetzen. Für die im Antrag geforderten
zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen seien bei der Stadt leider keine Mittel
vorhanden. Beigeordneter
DÖRBAUM erwidert,
Stadtrat und Kreistag stünden weiterhin zu ihren Entscheidungen für die A 39.
Mit der Zielrichtung, weitere Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung zu
realisieren, stimme seine Fraktion überein, sehe aber Probleme in der Umsetzung.
Diese lägen insbesondere im nötigen Grunderwerb und der Finanzierung. Die Stadt
versuche aber permanent, eine Lösung zu finden. Im Kreistag sei inzwischen
beschlossen worden, eine stationäre Geschwindigkeitsmessung einzurichten, um
die an einigen Stellen signifikant hohen Unfallzahlen zu reduzieren. In diesen
Bereichen werde die Höchstgeschwindigkeit dann wohl auch auf 100 km/h
beschränkt. Ratsherr
REINECKE begrüßt
den Antrag der CDU-Fraktion. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit wäre
sicherlich hilfreich, insbesondere in Verbindung mit einer stationären
Messanlage. Bei einem Ausbau der B4 würde der Verkehr auf der Ostumgehung
hingegen noch weiter zunehmen, mit einer Lärmminderung wäre dann nicht zu
rechnen. Oberbürgermeister
MÄDGE ist ebenfalls
der Ansicht, dass bei einem Ausbau der B4 mit einer erheblichen
Verkehrssteigerung und damit verbunden auch stärkeren Lärmemissionen gerechnet
werden müsste. Der jetzt geforderte Lärmschutzwall scheitere momentan leider
noch an den vertraglichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen. Der Landwirt
gebe die betreffenden Flächen nicht frei, ansonsten könnte nach und nach ein
Lärmschutzwall mit Abraum aus anstehenden Großbauprojekten wie der
Schlieffen-Kaserne angeschüttet werden. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP, der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei Gegenstimme eines Mitglieds der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Beschluss: Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und
Stadtentwicklung überwiesen, da seine Verwirklichung eine sachliche und
fachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert. (06) |
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