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Stadtrat Moßmann beantwortet die Anfrage wie folgt:
In Lüneburg wurden in den vergangenen Jahren mehr als 2000 Ausnahmegenehmigungen für Lieferverkehr etc. in der Innenstadt ausgestellt -- die Gelben Scheine.
Die Gesamtzahl aller Genehmigungen pro Jahr wird insgesamt auf ca. 2.000 Stück beziffert. Darin enthalten sind auch anlassbezogene bzw. temporäre Ausnahmegenehmigungen für Parkverbotsschilder für z.B. Umzüge, Schwerbehindertenparkausweise usw. Die Gesamtzahl der Dauergenehmigungen für den Lieferverkehr (sog. Gelbe Karte) beläuft sich auf ca. 145 Dauergenehmigungen pro Jahr. (Hintergrund: Ausnahmegenehmigungen Sonstige (u.a. paritätische Dienste, Taxen, Handwerker, städtische Fahrzeuge bzw. Gesellschaften: 885), d.h. Summe gelber Karten: 930)
zu Frage Nr. 1 1. Nach welchen Kriterien werden/wurden diese Genehmigungen erteilt?
Die Dringlichkeit muss von den Antragstellern nachgewiesen werden. Dauergenehmigungen werden nur an bestimmte Gruppen erteilt, welche keine Möglichkeit haben, ihre Waren innerhalb der öffentlichen Liefer- und Ladezeiten abzuliefern oder ihre Dienstleistungen anzubieten. Dazu gehören z.B. Großhändler für Gastronomiebedarf (Lieferung frischer Waren), Apothekenlieferdienste, Geldtransporte sowie Post- und Paketdienste.
zu Frage Nr. 2 2. Wie haben sich die Kosten für die Genehmigungen in den vergangenen Jahren entwickelt?
Die Gebühren werden nach dem Rahmen erhoben, den die der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 25. Januar 2011 als Bundesvorschrift (BGBl. I S. 98) vorgibt. erhoben (Bundesvorschrift)Diese Gebührenordnung sieht grundsätzlich einen Rahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person von 10,20 € bis 767,00 € vor. Dieser Rahmen wird seitens der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung des im Gebührenrecht geltenden Kostendeckungsprinzips und des Äquivalenzgrundsatzes in einer Spanne zwischen 30,- € und 255,- € ausgenutzt. und zuletzt 2002 angepasst. Im Vergleich zu anderen Städten sind die Lüneburger Gebührensätze im gesetzlich vorgegebenen Rahmen jedoch bereits vergleichsweise hoch.
Lüneburg 107 €/Fahrzeug/Jahr Braunschweig 200 €/bis zu 3 Fahrzeuge/Jahr Münster 137 €/gesamte Münsterland/Jahr Bad Saeckingen 120 €/ für 3 Jahre Damit bewegt sich die Verwaltung in dem Rahmen, der – soweit öffentlich zugänglich – auch von anderen Kommunen angewendet wird.
zu Frage Nr. 3 3. Wie werden die Nutzer kontrolliert? Werden rein private Nutzungen der Genehmigung geahndet? Gibt es auf Wochentage beschränkte Genehmigungen?
Die Kontrolle der Nutzung erfolgt über den Verkehrsaußendienst des Bereiches 32 –Ordnung- im Rahmen von täglichen Kontrollen der Innenstadt. Sofern Verstöße gegen die Auflagen und Bedingungen der Genehmigungen (z.B. private Nutzung) festgestellt werden, wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ein Verwarngeld von 55,00 € erhoben. Ebenso kann ein Widerruf der Genehmigung in Betracht kommen.
In wenigen Fällen sind Genehmigungen auf bestimmte Wochentage beschränkt wie z.B. bei den Marktbeschickern. Größtenteils können Apotheken oder Gastronomen jedoch nicht absehen, an welchen Tagen Ware benötigt bzw. geliefert wird.
zu Frage Nr. 4. 4. Wann hat die letzte Überprüfung der Genehmigungen gegeben?
Die Genehmigungen sind immer auf die Dauer eines Jahres befristet. Bei jeder Neubeantragung wird die Notwendigkeit erneut hinterfragt. Aus diesem Grunde konnte die Anzahl der Genehmigungen in den letzten Jahren bereits um 25% gesenkt werden.
zu Frage Nr. 5 5. Ist es rechtlich möglich differenzierte Gebühren zu verlangen, bspw. von Paketdiensten (Hermes etc.)?
Eine Differenzierung wird schon vorgenommen (s.o), bei der z.B. auch das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers im Rahmen des Äquivalenzprinzips berücksichtigt wird. Eine weitergehende Differenzierung aller Antragsteller bzw. Gruppen von Antragstellern, die ein wirtschaftliches Interesse verfolgen, erscheint mit den damit verbundenen Darlegungslasten des Antragstellers und Prüfungspflichten der Verwaltung schwierig, dies auch vor dem Hintergrund, dass der Nutzen einer öffentlichen Leistung (hier der Ausnahmegenehmigung) in der Regel kaum quantifizierbar ist. Aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung kann wird daher von Paketlieferdiensten derzeit keine abweichende Gebühr zu der Antragstellergruppe mit wirtschaftlichem Interesse verlangt werden.
Die Menge an Paketen ist teilweise auch den Geschäftsinhabern geschuldet, da Warenlieferungen und Retouren über Paketdienste abgewickelt werden. Aufgrund der Pandemie haben viele Geschäftsinhaber zudem ihre Waren online verkauft und versendet.
zu Frage Nr. 6 6. Ist eine Neustrukturierung der bislang gängigen Praxis geplant?
Die Befahrbarkeit der Innenstadt wird von der Verwaltung in den Bereichen 32 – Ordnung und Verkehr, 35 – Mobilität und 72 – Straßen- und Ingenieurbau im Sinne der Mobilitätswende stetig überdacht. Ziele für die Lüneburger Innenstadt sind eine hohe Aufenthaltsqualität, gute Erreichbarkeit und wenig Emissionen (vor allem Lärm und CO2).
Um diese Ziele zu erreichen, soll in erster Linie der Lieferverkehr neu gesteuert werden. Große, mit fossilen Brennstoffen (Diesel) betriebene Fahrzeuge sollen perspektivisch kleineren, umweltverträglichen Lösungen weichen. Erste Schritte sind durch die geplante Einrichtung eines Micro-Hub auf den Sülzwiesen unter Inanspruchnahme von Bundesfördermitteln oder durch das erfolgreiche Realexperiment „Das Rad bringt’s“ im Rahmen der Zukunftsstadt eingeleitet. Das geplante Mikro-Depot an den Sülzwiesen soll Alternativen ermöglichen und bereitstellen, um einen Umstieg auf eine Fahrradlogistik voranzutreiben. Spätestens mit einer Zunahme an echten Alternativen für den Lieferverkehr ließe sich eine Reduzierung der Anzahl der Ausnahmegenehmigungen als Pull-Maßnahme erreichen.
Einer Anpassung des Regelwerkes für alle Lieferverkehre in der Innenstadt sind allerdings auch Grenzen gesetzt, weil Zufahrtsbeschränkungen auch außerhalb der geltenden Lieferzeiten gewährt werden müssen (z.B. freier Zugang zum Erbringen von Postdienstleistungen bei eiligen Lieferungen, Lieferdienste für Apotheken und Ärzte etc., Lieferung verderblicher Waren). Eine effektive Kontrolle ist hierdurch erschwert.
Im Rahmen des Untersuchungsraumes Innenstadt wird bei der Erstellung des NUMP auch ein Vorschlag für die künftige Entwicklung der Innenstadtverkehre erarbeitet. Dabei wird es auch darum gehen, wie Lieferverkehre künftig gesteuert werden und vor allem wie die Einhaltung der dann geltenden Regeln gewährleistet werden kann.
Aussprache wird nicht beantragt.
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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