Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr Bieber geht darauf ein, dass der Verwaltungsausschuss die Ablehnung empfohlen hat. Er halte den Antrag dennoch für wichtig, da Menschen Informationen unterbewusst aufnehmen und die Werbung auf Konsum ausgerichtet sei. Geringen Einnahmen stünden ein hoher Energieverbrauch und Lichtverschmutzung gegenüber. Der Raum könne für ein Individualisierung des Stadtbildes durch Kunst genutzt werden. Er gehe nicht davon aus, dass bei einem Verbot künftig großflächige Werbetafeln in Nachbars Garten stehen würden.
Ratsherr Pauly beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung sowie die Aufnahme einer Satzungsregelung.
Ratsherr Blanck weist darauf hin, dass der Antrag nicht umsetzbar ist und plädiert dafür, den Antrag nicht zu überweisen.
Die Überweisung in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wird mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.
Ratsherr Blanck stellt heraus, dass erst zum Vertragsende in 2028 über ein Auslaufen oder eine Vertragsanpassung verhandelt werden könne. Ein vorfristiger Ausstieg würde Entschädigungen nach sich ziehen, das sei haushaltsrechtlich nicht wirtschaftlich. Im Übrigen brauche man die Einnahmen. Er könne sich eher Kriterien für die Gestaltung vorstellen. Außerdem sei Werbung bereits reglementiert und die kommunalen Möglichkeiten begrenzt. Werbung sei Bestandteil von Kultur und gehöre an bestimmten Stellen dazu.
Ratsfrau Lotze dankt für den Antrag, der viele Informationen zum Thema geliefert habe. Sie spricht sich dafür aus, Werbung nicht global zu verbannen. Aspekte des Antrages sollte man sich langfristig vornehmen, z. B. im Hinblick auf die Lichtverschmutzung. Dies könne im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten thematisiert werden. Außerdem könne man die Frage in Bürgergruppen bei der Beratung über die Stadtentwicklung geben und nachfragen, was gewünscht wäre. Werbung könne zur gesellschaftlichen Diskussion beitragen. Den Antrag solle man nicht beschließen, aber das Thema im Auge behalten.
Ratsherr Goralczyk geht darauf ein, dass Werbung auch Kultur sei. Bei einem prinzipiellen Verbot auf öffentlicher Fläche müssten auch Schildern und Masten berücksichtigt werden. Das sei dann sehr weitgehend.
Ratsherr Freitag gibt zu bedenken, dass es sich nicht um ein akutes Problem handelt. Außerdem könne man aktuell keinen Beitrag zur Veränderung leisten. Werbung in Lüneburg empfände er als nicht störend und könne gut damit leben. Auch in anderen Städten seien keine nachhaltige Lösungen gefunden worden.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich ab.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 36 Enthaltungen: 2 |
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