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Auszug - Auswirkungen der geplanten Umstellung der Finanzhilfen für Kindertagesstätten (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 19.01.04, eingegangen am 20.01.04)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 27.05.2004    
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/0880/04 Auswirkungen der geplanten Umstellung der Finanzhilfen für Kindertagesstätten (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 19.01.04, eingegangen am 20.01.04)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtdirektor KOCH berichtet, seit der schriftlichen Beantwortung hätten sich keine Änderungen der Sachlage ergeben. Das Land plane weiterhin die Neuorganisation der Finanzhilfen, Details stünden aber noch nicht fest. Pädagogisches Personal werde derzeit vom Land zu 20% bezuschusst, den Rest müssten die Träger und die Eltern selbst aufbringen. Das jetzige Zuschusssystem orientiere sich am vorhandenen Angebot und einrichtungsbezogen an den vorhandenen Betreuungskräften. Eine reine Pro-Kopf-Bezuschussung würde das falsche Signal setzen und Kommunen mit unterschiedlichen Versorgungsquoten im Kita-Bereich finanziell gleich stellen. Außerdem würde bei einer reinen Pro-Kopf-Bezuschussung die Nachmittags- und Ganztagsbetreuung nicht mehr entsprechend berücksichtigt. Von Vorteil wäre bei dem angedachten System nur der Wegfall von Verwaltungsaufwand. Nach neuesten Informationen gebe es Überlegungen, zwar bei dem Pro-Kopf-Zuschuss unabhängig von den vorhandenen Kitas zu bleiben, aber für strukturell besondere Situationen, wie beispielsweise einen hohen Anteil von Migrantenkindern oder Kindern mit Sprachdefiziten die bisherigen Zusatzförderprogramme beizubehalten, eventuell sogar aufzustocken. Eine Veränderungsberechnung, wie sie in Frage 3 erbeten wurde, sei daher leider noch nicht möglich.

 

Ratsherr HAGELS führt aus, er halte es für positiv, dass die Landesregierung sich mit der Finanzierungsfrage der Kindertagesstätten Zeit lasse, um die Angelegenheit genauer zu prüfen. Besonders zu berücksichtigen seien die Individualrechte des Einzelnen, jeder Mensch sei unterschiedlich, wenn es z.B. um Gesundheit und Lernfähigkeit gehe. In manchen Kita-Gruppen sei deswegen eine intensivere Betreuung notwendig als in anderen. Insofern richte er insbesondere einen Appell an die Landtagsabgeordneten, genau zu überlegen, wo die größten Probleme lägen und Unterschiede in den Betreuungskonzeptionen nötig seien. Gut sei, dass die bisherigen Standards zumindest beibehalten werden sollen. Die Kommunen, die bereits viel auf dem Gebiet der Kinderbetreuung leisteten, dürften nicht über eine Pro-Kopf-Pauschale dafür bestraft werden.

 

Ratsherr NOWAK sieht in der Einführung einer Pro-Kopf-Pauschale eine Generalisierung, die dazu führe, dass die Kinderbetreuung künftig auf unterstem Niveau stattfinden werde. Überall wo gespart werden müsse, werde die Qualität heruntergefahren. Für Lüneburg könnte das bedeuten, dass die Gruppenstärke im nächsten Jahr eventuell auf 26 oder 27 Kinder erhöht werden müsse. Deshalb sollte rechtzeitig darüber nachgedacht werden, was die Pro-Kopf-Pauschale in der Praxis bedeuten könnte.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN weist darauf hin, dass die Betreuungssituation für Familien mit Kindern in Niedersachsen weit unter dem Bundesdurchschnitt liege. Hier müsse dringend etwas geschehen. Die Landesregierung habe nun Überlegungen angestellt, wie dieses Ziel zu erreichen sei. Eine endgültige Entscheidung dazu sei aber noch nicht getroffen. Vorher werde das Für und Wider sorgfältig abgewogen. Es gebe zudem Überlegungen, das kommunale Förderprogramm für die Kitas in den Finanzausgleich zu überführen. Die Finanzmittel sollen den Kommunen direkt zur Verfügung gestellt und mit der dort vorhandenen örtlichen Kompetenz entsprechend verteilt werden. Über den Verteilungsmaßstab müsse noch gesprochen werden und in die Überlegungen würden neben der Pro-Kopf-Verteilung sicherlich auch weitere Faktoren einbezogen. Angestrebt werde eine Verbesserung der Situation von Familien mit Kindern und das Geld müsse direkt dort angelegt werden, wo die Kinder seien. Die Haltung, erst einmal gegen alles Neue zu sein, dessen Auswirkungen man noch gar nicht geklärt habe, sei ihr unverständlich.

 

Ratsherr SOLDAN meint, nur wenn die Anfänge der Bildungspolitik schon im Kindergarten gut durchdacht seien, werde sich dies auf den weiteren Weg der Kinder und auch auf den Arbeitsmarkt positiv auswirken. Zu begrüßen wäre es, wenn über die Verteilung der Finanzmittel in den Kommunen selbst entschieden werden könne.

 

Beigeordneter DÖRBAUM stellt klar, auch die SPD-Fraktion setze sich für eine Verbesserung der Betreuungssituation ein. Man sollte deshalb nur dann von der derzeitigen Situation abweichen, wenn klar sei, dass damit eine Verbesserung einhergehen werde. Bei der Verteilung der Finanzmittel sollte jedenfalls berücksichtigt werden, dass eine Stadt wie Lüneburg Betreuungsangebote in ganz anderer Intensität vorhalten müsse, als eine kleine Kommune. Die Mittel müssten differenziert und überlegt verteilt werden und nicht nach dem Gießkannenprinzip.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

(V, 5)