Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtdirektor
KOCH berichtet,
seit der schriftlichen Beantwortung hätten sich keine Änderungen der Sachlage
ergeben. Das Land plane weiterhin die Neuorganisation der Finanzhilfen, Details
stünden aber noch nicht fest. Pädagogisches Personal werde derzeit vom Land zu
20% bezuschusst, den Rest müssten die Träger und die Eltern selbst aufbringen.
Das jetzige Zuschusssystem orientiere sich am vorhandenen Angebot und
einrichtungsbezogen an den vorhandenen Betreuungskräften. Eine reine
Pro-Kopf-Bezuschussung würde das falsche Signal setzen und Kommunen mit
unterschiedlichen Versorgungsquoten im Kita-Bereich finanziell gleich stellen.
Außerdem würde bei einer reinen Pro-Kopf-Bezuschussung die Nachmittags- und
Ganztagsbetreuung nicht mehr entsprechend berücksichtigt. Von Vorteil wäre bei
dem angedachten System nur der Wegfall von Verwaltungsaufwand. Nach neuesten
Informationen gebe es Überlegungen, zwar bei dem Pro-Kopf-Zuschuss unabhängig
von den vorhandenen Kitas zu bleiben, aber für strukturell besondere
Situationen, wie beispielsweise einen hohen Anteil von Migrantenkindern oder
Kindern mit Sprachdefiziten die bisherigen Zusatzförderprogramme beizubehalten,
eventuell sogar aufzustocken. Eine Veränderungsberechnung, wie sie in Frage 3
erbeten wurde, sei daher leider noch nicht möglich. Ratsherr
HAGELS führt aus,
er halte es für positiv, dass die Landesregierung sich mit der
Finanzierungsfrage der Kindertagesstätten Zeit lasse, um die Angelegenheit
genauer zu prüfen. Besonders zu berücksichtigen seien die Individualrechte des
Einzelnen, jeder Mensch sei unterschiedlich, wenn es z.B. um Gesundheit und
Lernfähigkeit gehe. In manchen Kita-Gruppen sei deswegen eine intensivere
Betreuung notwendig als in anderen. Insofern richte er insbesondere einen
Appell an die Landtagsabgeordneten, genau zu überlegen, wo die größten Probleme
lägen und Unterschiede in den Betreuungskonzeptionen nötig seien. Gut sei, dass
die bisherigen Standards zumindest beibehalten werden sollen. Die Kommunen, die
bereits viel auf dem Gebiet der Kinderbetreuung leisteten, dürften nicht über
eine Pro-Kopf-Pauschale dafür bestraft werden. Ratsherr
NOWAK sieht in der
Einführung einer Pro-Kopf-Pauschale eine Generalisierung, die dazu führe, dass
die Kinderbetreuung künftig auf unterstem Niveau stattfinden werde. Überall wo
gespart werden müsse, werde die Qualität heruntergefahren. Für Lüneburg könnte
das bedeuten, dass die Gruppenstärke im nächsten Jahr eventuell auf 26 oder 27
Kinder erhöht werden müsse. Deshalb sollte rechtzeitig darüber nachgedacht
werden, was die Pro-Kopf-Pauschale in der Praxis bedeuten könnte. Beigeordnete
BAUMGARTEN weist
darauf hin, dass die Betreuungssituation für Familien mit Kindern in
Niedersachsen weit unter dem Bundesdurchschnitt liege. Hier müsse dringend
etwas geschehen. Die Landesregierung habe nun Überlegungen angestellt, wie
dieses Ziel zu erreichen sei. Eine endgültige Entscheidung dazu sei aber noch
nicht getroffen. Vorher werde das Für und Wider sorgfältig abgewogen. Es gebe
zudem Überlegungen, das kommunale Förderprogramm für die Kitas in den
Finanzausgleich zu überführen. Die Finanzmittel sollen den Kommunen direkt zur
Verfügung gestellt und mit der dort vorhandenen örtlichen Kompetenz
entsprechend verteilt werden. Über den Verteilungsmaßstab müsse noch gesprochen
werden und in die Überlegungen würden neben der Pro-Kopf-Verteilung sicherlich
auch weitere Faktoren einbezogen. Angestrebt werde eine Verbesserung der
Situation von Familien mit Kindern und das Geld müsse direkt dort angelegt
werden, wo die Kinder seien. Die Haltung, erst einmal gegen alles Neue zu sein,
dessen Auswirkungen man noch gar nicht geklärt habe, sei ihr unverständlich. Ratsherr
SOLDAN meint, nur
wenn die Anfänge der Bildungspolitik schon im Kindergarten gut durchdacht
seien, werde sich dies auf den weiteren Weg der Kinder und auch auf den
Arbeitsmarkt positiv auswirken. Zu begrüßen wäre es, wenn über die Verteilung
der Finanzmittel in den Kommunen selbst entschieden werden könne. Beigeordneter
DÖRBAUM stellt
klar, auch die SPD-Fraktion setze sich für eine Verbesserung der
Betreuungssituation ein. Man sollte deshalb nur dann von der derzeitigen
Situation abweichen, wenn klar sei, dass damit eine Verbesserung einhergehen
werde. Bei der Verteilung der Finanzmittel sollte jedenfalls berücksichtigt
werden, dass eine Stadt wie Lüneburg Betreuungsangebote in ganz anderer
Intensität vorhalten müsse, als eine kleine Kommune. Die Mittel müssten
differenziert und überlegt verteilt werden und nicht nach dem
Gießkannenprinzip. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg nimmt die Antwort zur Kenntnis. (V,
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