Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ einschließlich Begründung und Örtlichen Bauvorschriften wird gem. § 10 BauGB sowie nach § 84 NBauO als Satzung beschlossen.