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Auszug - Anfrage "Wohnraum in der Stadt Lüneburg" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 24.01.2022, eingegangen am 24.01.2022 um 20:13 Uhr)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 10.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 02.03.2022    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/09912/22 Anfrage "Wohnraum in der Stadt Lüneburg" (Anfrage der CDU-Fraktion vom 24.01.2022, eingegangen am 24.01.2022 um 20:13 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Frau Kamionka
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Eberhard, Leiter des Bereichs Stadtplanung, beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

1. Wo sollen/werden nach den Vorstellungen der Verwaltung in den nächsten fünf Jahren (Ratsperiode) Baugebiete in der Hansestadt entstehen?

 

Angesichts eines immer höher werdenden Stellenwertes der Belange Natur und Landschaft, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Klima, Nachhaltigkeit wird der größte Teil einer neuen Bebauung durch Innenentwicklung entstehen.

 

Zur Definition von Möglichkeiten und Grenzen der Entwicklung wird derzeit ein Stadtentwicklungskonzept erarbeitet.

 

Bis zu dessen Fertigstellung zeichnen sich auf Flächen innerhalb des baulichen Zusammenhangs, die bisher ungenutzt oder brach gefallen sind, neue Baugebiete, auch für den Wohnungsbau, ab:

- Bisher ungenutzte Baugebiete an der Uelzener Straße /Universitätsallee.

- Aufgegebene gewerblich genutzte Flächen an der Goseburg.

- Fläche am Rande des Gewerbegebiets Vrestorfer Heide.

- Aufgegebene und geräumte Fläche in Wilschenbruch.

 

r diese Gebiete ist die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in absehbarer Zeit vorgesehen. Darüber hinaus ist die Prüfung einer nachhaltigen baulichen Entwicklung auf jeder verfügbaren Fläche, die nach Aufgabe einer Nutzung für den Wohnungsbau geeignet ist, möglich.

 

Der Schwerpunkt wird auf der Bereitstellung von Flächen für den Wohnungsbau liegen, dort wiederum auf dem Geschosswohnungsbau und verdichteten Formen der Einzelhausbebauung. Angesichts der knappen verfügbaren Flächen in Lüneburg ist nur so eine nachhaltige, flächensparende Entwicklung möglich.

 

Welcher Gebietstyp (WR, WA, MI, MU) und welche Bauweise für zu entwickelnde Flächen gewählt wird, wird im jeweiligen Bauleitplanverfahren bestimmt und hängt unter anderem von den örtlichen Voraussetzungen, den beabsichtigten Nutzungen, den umgebenden Nutzungen und der Immissionssituation ab.

 

Da weitere städtische Flächen kaum noch zur Verfügung stehen, ist im Schulterschluss mit dem Landkreis Lüneburg eine Siedlungsentwicklung entlang einer zu reaktivierenden Bahnstrecke, u. a. Lüneburg-Bleckede, voranzutreiben.

 

2. In welchem der bekannten Baugebiete besteht bereits Baurecht, wo nicht und warum nicht bzw. wann ist damit zu rechnen?

 

B.-Plan Nr. 153/I „Hanseviertel III“: Von ca. 650 geplanten WE sind ca. 320 WE genehmigt und im Bau, 30 % mietgünstiger Wohnungsbau ist nach städtebaulichem Vertrag vorgegeben.

 

B.-Plan Nr. 154 „Am Wilhelm Hänel-Weg“: Seit 2019 rechtskräftig, Voraussetzung für eine Bebauung war die Verlegung des Gehwegs am Wilh.-Hänel-Weg, die wird in diesem Jahr hergestellt. Ein Bauantrag ist noch nicht eingegangen.

 

B.-Plan Nr. 163 „Am Schützenplatz“ (Lucia): Seit 2020 rechtskräftig, Bauantrag liegt seit Dezember 2021 vor.

 

B.-Plan Nr. 168 „Rotenbleicher Weg“ (Uni-Gebäude): Seit 2020 rechtskräftig, Baugenehmigung wurde 2021 erteilt, kürzlich Wechsel des Eigentümers.

 

B.-Plan Nr. 169 „Lindenstr./Barckhausenstr.“: Seit 2020 rechtskräftig, Baugenehmigung wurde 2021 erteilt.

 

B.-Plan Nr. 111 „Am Raderbach“: Zu klären ist nach wie vor die Verkehrserschließung einschließlich einer Eisenbahnkreuzung, die Lage in einer der Hauptfrischluftschneisen und eine mögliche gemeinsame Entwicklung mit Adendorf. Das Aufstellungsverfahren soll fortgesetzt und darin offene Fragen geklärt werden. Oberbürgermeisterin Kalisch und Bürgermeister Maack haben hierzu Gespräche aufgenommen.

 

B.-Plan Nr. 155 „Digital Campus / Grüngürtel West“: Gegenwärtig Rechtsstreit wegen eines Vorkaufsrechts. Im Verfahren hat weiterhin die Frischluftzufuhr für die Innenstadt einen hohen Stellenwert.

 

B.-Plan Nr. 182 „Rettmer-Nord“: Nach Berücksichtigung umfangreicher Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung werden jetzt Fachgutachter zu den vorgetragenen Anregungen und Bedenken beauftragt.

 

B.-Plan Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“: Der Bebauungsplan ist seit dem 17.05.2021 rechtskräftig, Gegen den Bebauungsplan liegt eine Normenkontrollklage vor. Die HLG ist Eigentümerin aller Flächen und bereitet die Veräerung der Wohnbauflächen vor, ein Anteil von mindestens 30 % der Wohnungen für bezahlbaren Wohnraum wird über entsprechende Vereinbarungen in den Grundstückskaufverträgen abgesichert.

 

3. Anzahl der genehmigten Wohnungen in den letzten fünf Jahren und davon sozial gefördert?

 

2017 bis 2021 wurden ca. 1900 Wohnungen genehmigt, davon 273 gefördert mit Mitteln der N-Bank und des Wohnungsbauförderprogramms.

 

4. (a) Wie viele Wohnungen stellte die neburger Wohnungsbau GmbH durchschnittlich in den letzten 5 Jahren fertig und (b) wie sind die Planungen für die nächsten 5 Jahre?

 

a) In den letzten Jahren wurden 281 Wohnungen bezugsfertig. 22 Wohnungen befinden sich im Bau und für 26 Wohnungen liegt eine Baugenehmigung (Spatenstich Frühjahr 2022) vor. Diese Wohnungen werden in jedem Fall erstellt.

 

b) 104 zusätzliche neue Wohnungen sind zunächst für die Jahre ab 2023 geplant. Durch den Wegfall der BEG-Förderung ab dem 24.01.2022, stetig steigende Baupreise, zu niedrige Einstiegsmieten bei der NBank-Förderung und der Unklarheit, ob die NBank-Förderung auch zukünftig (war erst seit September 2021 genehmigt) mit der BEG-Förderung kumuliert werden darf, ist die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen unklar.  

 

5. Wie ist bei der LüWoBau das Verhältnis zwischen Nachfrage und tatsächlich fertig gestellten Wohnungen?

 

Diese Frage ist so nicht zu beantworten, da kein Mietinteressent nur nach Neubauwohnungen oder einen Erstbezug sucht.

 

Die LüWoBau verfügt über 2400 Wohnungen. Das sind ca. 8% der Mietwohnungen in der Hansestadt Lüneburg. Im Jahr 2021 sind 259 Kündigungen eingegangen. Es stehen durchschnittlich um die 2000 Interessenten auf der Warteliste, die regelmäßig aktualisiert wird. Diese Wohnungssuchenden stehen wahrscheinlich auch bei anderen Vermietern auf der Warteliste. Die Interessenten haben in der Regel Wohnraum und möchten sich verändern.


 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.