Bürgerinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 02.03.2022    
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Garbers, Lüneburg, stellt folgende Einwohnerfrage zu Punkt 12.2 der Tagesordnung: „Ist es nicht zweckmäßiger, die Zufahrten zu kontrollieren, als die Gebühren zu erhöhen?“

 

 

Stadtrat Moßmann geht darauf ein, dass die Frage bereits impliziere, dass sich viele Menschen nicht an die Zufahrtsbeschränkungen halten würden. Das sei sicherlich auch zutreffend. Diese Verstöße betreffen das Befahren von Straßen, obwohl die erteilte Ausnahmegenehmigung („gelber Schein“) tatsächlich dazu nicht berechtige. Die Stadt könne hier nur bei abgestellten, also haltenden oder parkenden, Fahrzeugen agieren und tue dies durch den Verkehrsaußendienst auch. Der fließende Verkehr werde allerdings durch die Polizei überwacht, deren Kapazitäten begrenzt seien. Insofern sei die Verwaltung dankbar dafür, dass die Polizei Ihre Kontrollen jedenfalls verstetigt habe. Im Einzelfall ergeben sich aber durchaus Beweisschwierigkeiten.

 

Ein anderes Thema sei, dass die Bundesregierung den bisherigen Rechtsrahmen geändert habe und nach einer entsprechenden Landesregelung nunmehr die Möglichkeit eröffnet habe, die Gehren für Bewohnerparken zu erhöhen. Das gelte aber nicht für die Erteilung der genannten Ausnahmegenehmigungen. Man habe als Stadt eine Lenkungsfunktion auf dem Weg zur Klimaneutralität. Über Anpassungen bei den Bewohnerparkgebühren müsse man nachdenken, ohne dabei zum Beispiel soziale Aspekte zu vernachlässigen. Am Ende müsse ein wie auch immer gearteter Vorschlag der Verwaltung politisch, also durch den Rat, beschlossen werden.

 

Oberbürgermeisterin Kalisch ergänzt, dass noch keine politische Debatte über die künftige Gebührenhöhe anstehe, die Verwaltung beantworte in dieser Sitzung lediglich eine Anfrage über die bisherige Vorgehensweise und künftige Möglichkeiten.

 

 

 

 

Ein Bürger stellt folgende Einwohnerfrage:

 

Ich verfolge mit großem Interesse die Aktivitäten zur Erreichung der Klimaneutralität 2030 in Lüneburg (Klimaentscheid).

Ich habe gehört, dass auf der Grundlage des Klimaschutzplans nun ein Beratungsunternehmen beauftragt wurde, um für einen konkreten Startzeitpunkt den "CO2-Fußabdruck" der Stadt Lüneburg zu ermitteln.

Dazu meine Frage: Ist diese Information zutreffend und wann ist mit der Vorlage des Berichtes oder Gutachtens des Beratungsunternehmens zu rechnen?

Ist darüber hinaus auch eine Potential-Analyse in Auftrag gegeben worden und wann wird diese voraussichtlich vorliegen?

 

 

Stadtrat Moßmann dankt r das Interesse an den Klimaschutzaktivitäten der Hansestadt Lüneburg und die Anfrage bezüglich des „CO2-Fußabdruckes“.

 

Im Rahmen der Umsetzung des am 08. Juni 2021 durch den Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossenen Klimaschutzplanes ist eine IST-Analyse, d.h. eine Ermittlung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) im Stadtgebiet ein grundlegender Baustein in der Umsetzung, Weiterentwicklung und Fortschreibung von Klimaschutzmaßnahmen hinsichtlich des angestrebten Klimaneutralitätsziel der Hansestadt Lüneburg.

 

Hierzu wurde Ende 2021, nach Durchlaufen eines Vergabeverfahrens, ein externer Dienstleister zur Berechnung der Treibhausgas-Bilanzierung beauftragt. Die THG-Bilanzierung wird insgesamt drei Abschnitte umfassen.

 

Im ersten Abschnitt wird die Bilanzierung umfänglich alle THG-Emissionen der einzelnen Sektoren (Private Haushalte, Kommunale Einrichtungen, Mobilität/Verkehr und Wirtschaft) auf Basis des sogenannten BISKO-Standard (Bilanzierungssystematik kommunal), der bundesweit als einheitlicher Standard für kommunale Energie- und Treibhausgasbilanzen Verwendung findet, abbilden.

 

Im Rahmen der Ermittlung der THG-Emissionen wird darüber hinaus eine Potentialanalyse erstellt, welche die Potentiale im Stadtgebiet, insbesondere im Bereich Wärme und Strom (u. a. regenerative Energien) aufzeigt. Die Analyse soll nach Abschluss der Bilanzierung zur Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen behilflich sein.

 

Des Weiteren wird die Bilanzierung im dritten Abschnitt der Bilanzierung durch eine Szenarienentwicklung ergänzt, welche die Zielpfade bzw. Absenkpfade, unter Berücksichtigung der Klimaschutz- und Klimaneutralitätsziele des Bundes, des Landes und der Hansestadt Lüneburg aufzeigt.

 

Das Vorliegen der THG-Bilanzierung mit Abschlussbericht wird für Anfang Mai 2022 erwartet. Hierzu wird eine entsprechende Berichterstattung im städtischen Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der erfolgen.