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Beratungsinhalt:
Herr Dorn stellt den Haushaltsplanentwurf des Bereichs 32 – Ordnung und Verkehr vor und erläutert die für den Mobilitätsausschuss wesentlichen Produkte und Ansätze.
Herr Pusch stellt im Anschluss den Haushaltsplanentwurf des Bereichs 35 – Mobilität vor.
Frau Hesebeck präsentiert abschließend den Haushaltsplanentwurf des Dezernates VI und damit insbesondere die Bereiche 72 – Straßen- und Ingenieurbau und Stabstelle 06 – Bauverwaltungsmanagement.
Ratsherr Soldan wirft die Frage auf, welche der gezeigten Maßnahmen unter realistischer Betrachtung in der nächsten Zeit umsetzbar seien.
Frau Hesebeck weist darauf hin, dass sämtliche Maßnahmen umsetzbar seien, da der Bereich 72 kapazitätstechnisch für diese Maßnahmen noch ausreichend aufgestellt sei. Zudem würden die Maßnahmen aus 2022 erst nach Haushaltsfreigabe im Herbst ausgeschrieben und im Frühjahr 2023 umgesetzt werden.
Ratsherr Goralczyk erkundigt sich bei Herrn Dorn nach den Kosten für die Verwaltung, die mit dem Angebot von Parkster verbunden seien.
Außerdem hakt er hinsichtlich der Umbauarbeiten des Alten Hessenweg nach, ob dieser auch verbreitert werden könne und ob eine Einrichtung von Tempo 30 denkbar sei.
Herr Dorn beantwortet die Frage von Ratsherrn Goralczyk dahingehend, dass die bisherige Akzeptanzquote von Parkster bei 14 % läge und für die Verwaltung erst ab einer Quote von 20 % Kosten entstünden.
Stadtrat Moßmann geht auf die Frage zum Alten Hessenweg ein und verweist auf die Grünflächenproblematik im Kurvenbereich zum Häcklinger Weg und In der Süßen Heide. Ein Grundstückserwerb gestalte sich insgesamt schwierig.
Hinsichtlich der gewünschten Tempo 30-Zone könne aufgrund der Vorfahrtsstraße des Alten Hessenwegs keine Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkung rechtmäßig angeordnet werden.
Ratsfrau Bauseneick hakt bezüglich einer ungewöhnlich hohen Differenz im Teilergebnis-Haushalt des Bereichs Mobilität nach.
Herr Kipke erklärt die Differenz damit, dass der Bereich 35 – Mobilität neu geschaffen wurde und in dieser Form 2021 noch nicht existent war.
Ratsherr Balmaceda erkundigt sich, auf welche Weise eine Änderung der Bewohnerparkgebühren möglich sei.
Stadtrat Moßmann weist auf die geänderte Rechtsgrundlage hin, die es den Kommunen fortan ermöglicht, die Gebühren für Bewohnerparkbereiche eigenständig festzulegen.
Auch eine Anpassung der Parkgebührenordnung (ParkGO) sei möglich, da es sich bei dieser um eine städtische Satzung handele und die Kommune hierbei die Satzungshoheit besäße.
Ratsherr Lühmann empfindet die vorgestellten Stromkosten in Höhe von 60.000 € für Lichtsignalanlagen als hoch.
Herr Pusch erklärt, dass in der Anmeldung immer eine Sicherheit gegen geänderte Umlagen enthalten ist. Die Preissteigerung erklärt sich, da die Verträge auf eine Dauer von zwei Jahren ausgelegt seien. Beschluss:
Die Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2022 sowie die Finanzplanung in dem mit der Vorlage vorgestellten Umfang wird empfohlen.
Die Ausschussmitglieder stimmen der Vorlage mehrheitlich bei keiner Gegenstimme und einer Enthaltung (Ratsherr Schultz) zu.
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