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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Covid-19- Sachstand zum Kindertagesstättenbetrieb  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 01.02.2022    
Zeit: 16:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Bauer berichtet unter Hinzuziehung einer PowerPointPräsentation über die Situation in den Kindertagesstätten aufgrund der immer noch anhaltenden Corona Pandemie. Die Infektionszahlen in den Kindertagesstätten sind massiv angestiegen, einzelne Gruppen in den Einrichtungen mussten die Betreuung durch eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne einstellen. Bei den vorgestellten Zahlen handelt es sich immer um eine Momentaufnahme, die sich täglich verändert. Hinzu kommen massive Krankheitsausfälle bei den Erzieher:innen, aktuell liegt der Krankenstand bei rund 114 Erzieher:innen. Die Kindertagesstätten befinden sich weiter im Regelbetrieb, in den Einrichtungen findet jedoch zum Schutz der Kinder, Eltern und Mitarbeitenden keine gruppenübergreifende Betreuung statt. Dies führte dazu, dass die Randzeitbetreuung (Früh- und Spätdienst) teilweise nicht angeboten werden kann. Die Elternbeiträge für die Randzeitbetreuung werden den Personensorgeberechtigten nach Rückkehr in den uneingeschränkten Regelbetrieb in vollen Monatsbeiträgen erstattet. Die Quarantänezeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr erheblich verringert, eine Erstattung der Elternbeiträge für eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne erfolgt nicht mehr.

Ab 15.02.2022 ist durch das Land Niedersachsen eine Testpflicht für Kinder ab 3 Jahren, die eine Kindertagesstätte besuchen, geplant. Am Tag des Jugendhilfeausschusses lag noch keine gesetzliche Regelung vor. Das Kultusministerium hat eine Richtlinie angekündigt, wonach der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Lollitests“ eigenständig beschaffen kann, da die Beschaffung der Lollitests durch das Land frühestens ab Mai 2022 in Aussicht gestellt werden kann. Da die Hansestadt Lüneburg die Lollitests vorfinanzieren müsste und durch die Regelungen zum Vergabeverfahren die Lollitests voraussichtlich auch nicht schneller beschaffen könnte, wird die Hansestadt Lüneburg selbst keine Lollitests beschaffen. Aktuell ist der Bestand an Nasenabstrichtests für Kinder ab 3 Jahren beim Bereich 53 noch ausreichend. Es werden wöchentliche Nasenabstrichtests für Kinder ab 3 Jahren geliefert, die an die Kindertagesstätten städtische und Freie Träger ausgegeben werden.

 

Herr Meyn fragt nach, ob es sich hierbei um nicht anlassbezogene Testungen handelt und wie oft diese in der Woche durchgeführt werden.

 

Frau Bauer bestätigt, dass es sich um nicht anlassbezogene Testungen handelt und die Turnusvorgaben zur Testung noch nicht bekannt sind.

 

Frau Bauseneick möchte wissen, in welchem Verhältnis die Anzahl der erkrankten Erzieher:innen zur Gesamtanzahl der beschäftigten Erzieher:innen steht. Des Weiteren erkundigt sie sich, ob es auch Tests für Krippenkinder (Kinder unter 3 Jahren alt) geben wird.

 

Frau Bauer erläutert, dass von über 400 Erzieher;innen ca. 114 aktuell erkrankt sind. Für Krippenkinder sieht das Land bislang keine Testungen vor. Dies liegt vermutlich daran, dass die Tests bei den Kindern unter 3 Jahren nur schwierig durchzuführen sind.

 

Herr Wildbret bittet um Auskunft, wann die Randzeitbetreuung (Spätdienst) wieder angeboten wird.

 

Frau Bauer bestätigt die Wichtigkeit der Randzeitbetreuung. Die Wiederaufnahme der Randzeitbetreuung hängt von den Infektionszahlen ab. Sobald diese deutlich ckläufig sind wird die Randzeitbetreuung wieder angeboten werden. Aktuell wird damit ca. Mitte Februar 2022 gerechnet.

 

Herr Wildbret bittet um Auskunft, wie der Testnachweis erfolgen wird.

 

Frau Bauer nimmt an, dass die Testung analog zu den Schulen zu Hause durch die Eltern durchgeführt werden soll und die Eltern auf einem Formular bestätigen müssen, dass die Testung erfolgt und das Ergebnis negativ ist.

 

Herr Wildbret bittet um Klärung ob die Testung ausgesetzt werden kann, wenn ein Kind nicht mit einem Nasenabstrich getestet werden kann und noch keine Lollitests vorhanden sind.  Werden den Personensorgeberechtigten die Kosten für privat gekaufte Lollitests durch die Hansestadt Lüneburg erstattet?

 

Frau Bauer erklärt, dass zu beiden Fragen die Vorgaben vom Niedersächsischen Kultusministerium abgewartet werden müssen und die Hansestadt Lüneburg an die Vorgaben gebunden ist. Bislang liegen hier noch keine Vorgaben und Informationen vor.    

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der mündliche Bericht zum Covid-19-Sachstand im Kindertagesstättenbetrieb wird zur Kenntnis genommen.