Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Musikschulleiter Herr Nierenz erläutert die Notwendigkeit für die Änderung der Musikschulsatzung.
Frau Kalisch teilt mit, dass in Abstimmung mit der Ausschussvorsitzenden Frau Kabasci die Fortsetzung der Sitzung am 11.03.2022 um 18.00 Uhr stattfindet. Die Verwaltung wird rechtzeitig zur Sitzung einladen. Beschluss:
§ 10 Absatz 7 der Musikschulsatzung vom 17.07.1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 28.04.2020 wird geändert, wie folgt:
„Falls Schülerinnen und Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unverschuldeten Gründen (Nachweis erforderlich) nicht am Unterricht teilnehmen können, wird auf schriftlichen Antrag jeweils für vier aufeinanderfolgende ausgefallene Unterrichtsstunden eine monatliche Unterrichtsgebühr erstattet. Fallen Unterrichtsstunden aus nicht von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen aus (ausgenommen Unterrichtsausfall im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Musikschule), oder entfällt der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise aufgrund einer Pandemie), werden die Gebühren nach der dritten in Folge ausgefallenen Unterrichtsstunde nicht mehr erhoben oder auf schriftlichen Antrag erstattet. Die vorliegende Änderung des § 10 Abs. 7 der Musikschulsatzung tritt rückwirkend zum 01.12.2021 in Kraft.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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