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Auszug - Empfehlung des "Beitritts" zum Bürgerbegehren Klimaentscheid gemäß § 32 Abs. 6 Satz 5 NKomVG a.F.   

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.12.2021    
Zeit: 17:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/09819/21 Empfehlung des "Beitritts" zum Bürgerbegehren Klimaentscheid gemäß § 32 Abs. 6 Satz 5 NKomVG a.F.

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bach
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Bach, Janina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeisterin Kalisch erklärt, dass nicht nur sie mit den Grünen für den Klimaschutz eintrete, sondern aus dem Kommunalwahlkampf mitgenommen habe, dass es eine breite Mehrheit für die Umsetzung der Forderung gebe. Zur Beschleunigung des Verfahrens schlage sie daher den Beitritt zum Bürgerbegehren vor. Der Rat mache sich damit die Forderungen des Entscheids zu eigen. Die erste Forderung des Entscheids entspreche dem Ziel der Klimaneutralität, wie bereits vom Rat im vergangenen Jahr auch beschlossen. Für die zweite Forderung des Aktionsplans könne der bereits verabschiedete Klimaschutzplan als Basis dienen. Dieser sei nun unterjährig dafür zu konkretisieren, mit weiteren Maßnahmen und Zielen zu hinterlegen und fortzuschreiben.

 

Ratsfrau Schröder-Ehlers spricht sich dafür aus, das Verfahren abzukürzen, da das Ziel, bis 2030 klimaneutral zu werden, eigentlich schon beschlossen. Im Klimaschutzplan seien bereits Maßnahmen zur Umsetzung aufgenommen, die jetzt weitergeführt werden müssten.

 

Ratsfrau Panteli ergänzt, dass der Umgang mit der Klimakrise die Zukunftsaufgabe der Zeit sei. Die besorgten Bürger:innen wünschten sich, dass Maßnahmen ergriffen werden. Daher sollte der Rat aus Respekt für die Unterzeichnenden dem Beitritt folgen.

 

Ratsfrau Scherf bestätigt, dass der Landkreis das Erreichen der Klimaneutralität bereits beschlossen habe und es damit auch für die Stadt verpflichtend sei. Der Klimaschutzplan sei schon vorhanden eine Aktionsplan in Vorbereitung. Dem Beitritt könne zugestimmt werden.

 

Ratsherr Soldan gibt zu bedenken, dass mit dem Beitritt eine Bürgerbeteiligung vorweggenommen werde. Zur Verkürzung des Verfahrens könne dem Beitritt aber zugestimmt werden.


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich den folgenden Beschluss:

 

  1. Der Rat macht von der in § 32 Abs. 6 Satz 5 NKomVG A.F. geregelten Abwendungsbefugnis Gebrauch und entscheidet im Sinne des Bürgerbegehrens.
  2. Der Rat beschließt, dass die Hansestadt Lüneburg bis 2030 klimaneutral wird. Als Klima-Aktionsplan wird der bereits verabschiedete Klimaschutzplan 2030 herangezogen, angepasst und fortgeschrieben, welcher die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen, rechtlich möglichen Maßnahmen beinhaltet.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 42

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 3