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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig den folgenden Beschluss: a) Der Jahresabschluss 2020 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2020 in Höhe von insgesamt 968.269,01 EUR wird ein Betrag in Höhe von 513.944,05 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 451.161,86 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt. Darüber hinaus wird ein Betrag von 3.163,10 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung. b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen. c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 45 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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