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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2020 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Internen Service
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 09.12.2021    
Zeit: 18:01 - 19:54 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/09790/21 Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2020 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gerber
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  DEZERNAT II
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stabsstellenleiterin 03 Frau GERBER gibt zunächst einen Überblick über die Stiftungen und informiert kurz über deren geschichtlichen Hintergrund und Stiftungszweck.

 

Im Anschluss geht Herr JONAS auf den Prüfungsbericht ein und stellt fest, dass keine Beanstandungen anzumerken sind. Der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters steht demnach nichts entgegen.


Beschluss:

 

Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig bei vorübergehender Abwesenheit des Ratsherrn PINNEKAMP folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Jahresabschluss 2020 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss des Jahres 2020 in Höhe von insgesamt 43.904,97 EUR wird der freien Rücklage zugeführt.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Stiftung Hospital zum Graal wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0