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Auszug - Beschlussfassung über die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.06.2004    
Zeit: 14:30 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/1034/04 Beschlussfassung über die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Koch erwähnt einleitend, dass die heutige Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufgrund der erforderlichen Beschlussfassung über die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen - neben dem anschließend mit dem Schulausschuss gemeinsam zu beratenden TOP "Schulschwänzer" - anberaumt wurde.

Er weist darauf hin, dass in der vorliegenden Vorschlagsliste u.a. Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aufgenommen wurden.

Ein Mitwirkungsverbot dieser Personen gem. § 26 NGO bestehe nicht, da die entsprechenden Voraussetzungen

Ø      Geld- oder sachwerter Vorteil (bzw. Nachteil),

Ø      welcher sich unmittelbar aus der Entscheidung bzw. dem Beschluss des Gremiums ergeben würde,

nicht vorliegen.

Ein Vorteil sei schon schwer vorstellbar, jedenfalls liege keine "Unmittelbarkeit" vor, da die Entscheidung über die Berufung von Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen von einem Wahlausschuss bei Gericht getroffen wird; der Jugendhilfeausschuss unterbreitet dem Gericht nur entsprechende Vorschläge, aus denen die Auswahl getroffen wird.

 

Frau Thielbörger bittet, über diese Feststellung einen Beschluss zu erwirken; Herr Koch erläutert, dass dies nach § 26 Abs. 3 NGO angebracht ist.

Hiernach erfolgt eine Abstimmung mit nachfolgendem Ergebnis:

  • für die Annahme eines Mitwirkungsverbots stimmen mit ja: Frau Thielbörger, Frau Frank, Herr Bruns
  • gegen das Vorliegen eines Mitwirkungsverbotes: Rest der JHA-Mitglieder

Nach dem obigen Feststellungsbeschluss liegt kein Mitwirkungsverbot nach § 26 NGO vor.

 

Herr Preis regt an, bei der nächsten anstehenden Wahl der Jugendschöffen/-hilfsschöffen in 4 Jahren in der Vorschlagsliste, Spalte "Bemerkungen" auch bei den Vorschlägen der Institutionen die jeweiligen Qualifikationen der vorgeschlagenen Personen aufzunehmen. Des weiteren wird der Vorschlag unterbreitet, als zusätzliche Anlage eine Auflistung über die angeschriebenen Wohlfahrtsverbände beizufügen.

 

Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird die Frage gestellt, nach welchen Kriterien die Auswahl der Personen vorgenommen wurde.

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass neben den allgemeinen Bestimmungen (deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in der Stadt Lüneburg seit mindestens 1 Jahr, etc.) auch die erzieherische Befähigung (durch Ausübung eines erzieherischen Berufes, ehrenamtliche Tätigkeit mit Jugendlichen in Vereinen o.ä., Erziehung von Kindern) und auf eine ausgewogene Mischung hinsichtlich Alter, Geschlecht, Beruf und sozialer Stellung Wert gelegt wurde.

 

Auf Nachfrage wird ausgeführt, dass die beigefügte Ersatzliste nicht an das Gericht gesendet wird; diese Liste soll für etwaige erforderliche Nachmeldungen an das Gericht dienen; in der Vergangenheit sei dies allerdings noch nicht vorgekommen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusse fassen bei einer Enthaltung einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die beiliegende Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 und die Ersatzliste.