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Auszug - Sanierung des Gebäudebestands Wilhelm-Leuschner-Straße durch die Vestabilio Lüneburg Immobilienverwaltungs-GmbH  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 28
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.09.2021    
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kulturforum Lüneburg e.V.
Ort: Gut Wienebüttel, 21339 Lüneburg
VO/9694/21 Sanierung des Gebäudebestands Wilhelm-Leuschner-Straße durch die Vestabilio Lüneburg Immobilienverwaltungs-GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau HartfußBezüglich:
VO/9328/20
Federführend:06 - Bauverwaltung Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Hartfuß, Bianca   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Pauly spricht sich gegen eine Zustimmung zur Vergabe von Städtebaufördermittel an die Vestabilio GmbH aus. Es sei eine Gesellschaft mit negativem Kapital. Er skizziert die sich daraus voraussichtlich ergebenden Folgen u. a. r den Wohnungsmarkt und stellt klar, dass eine Vergabe von Mittel an Spekulanten brandgefährlich sei.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass man bereits versucht habe, die Gebäude selbst zu erwerben und überboten wurde. Rechtlich gebe es derzeit kein Mittel an die Gebäude zu kommen. Daher sollte wenigstens eine Sanierung ermöglicht werden. Hier müsse an die Menschen gedacht werden.

 

Nach anhaltender Diskussion, in der sich die übrigen Fraktionen für die Vergabe der Städtebaufördermittel aussprechen, beantragt Ratsfrau Schröder-Ehlers den Schluss der Debatte und das Schließen der Redeliste. Der Antrag wird mehrheitlich angenommen.


Beschluss:

 

Der Rat fasst mehrheitlich, mit drei Nein-Stimmen der Fraktion Die Linke, folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, vorbehaltlich der abschließenden Klärung der Zurverfügungstellung der Städtebauförderungsmittel für das Jahr 2021, mit der Vestabilio GmbH Modernisierungsverträge für den Komplex Wilhelm-Leuschner-Straße 30,32 und 36-48 zu schließen, die eine Gesamtfördersumme aus Städtebauförderungsmitteln in Höhe von maximal 2,4 Millionen € beinhalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 32

Nein-Stimmen: 3

  Enthaltungen: 0