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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister Mädge hebt hervor, dass im neuen Gesellschaftsvertrag der zweite Halbsatz im § 7 Abs. 2 Nr. a ergänzt wurde. Grund für die Ergänzung sei, dass dadurch die Zuschusshöhe an die Gesellschaft durch die Zuschussvereinbarung mit dem Land Niedersachsen geregelt ist und nicht durch den Wirtschaftsplan der Gesellschaft bestimmt werden kann. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen hat dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig empfohlen:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt den vorgesehenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Theater Lüneburg GmbH zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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