Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Frau Kibscholl, Leiterin der Stabsstelle 01, gibt einen Überblick zu den Folgen der Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes zur Zahlung von Fraktionskostenschüssen der laufenden Ratswahlperiode. Sie geht auf die Klärung der kommunalrechtlichen Problemstellung zur Rückzahlung gezahlter Beträge ein. Im Ergebnis ist die Entschädigungssatzung der Stadt nicht zu beanstanden.
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