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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig mit 2 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Die Veränderungssperre Nr. 02-2021 für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 |
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