Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Die
Tagesordnungspunkte 9 + 10 werden gemeinsam behandelt. Ratsherr
Dörbaum stellt
einleitend klar, dass es in der heutigen Beratung ausschließlich um das
Bauleitverfahren gehe und nicht wie irrtümlich in der örtlichen Presse
neuerlich zu lesen war, um die Diskussion und Beschlussfassung über
irgendwelche Grundstücksverkäufe. Es geht nur um die Frage, ob die Fläche
bebaut werden kann oder nicht. Wie der Eigentümer der Flächen oder der
Insolvenzverwalter mit den Flächen tatsächlich verfährt, liegt nicht in der
Zuständigkeit von Rat oder Verwaltung und ist demzufolge auch nicht zu beraten
oder zu beschließen. Verdeutlicht
wird noch einmal, dass sich die politischen Gremien und die Verwaltung seit
1999 mit der Thematik auseinandersetzen. In der Zielvorstellung wurde
weitestgehend auf die Belange und die Vorstellungen des Vereins eingegangen.
Sowohl die endgültige Entscheidung des Landkreises über die Entlassung aus dem
Landschaftsschutz als auch die Prüfung einer eingebrachten Petition in den Nds.
Landtag steht noch aus. Diese beiden ausstehenden Entscheidungen sind jedoch
nicht Gegenstand des Bauleitverfahrens. Entscheidend ist, dass der B-Plan
rechtlich korrekt ist und der Abwägungsprozess gewissenhaft durchgeführt wurde.
Im
Namen aller Ausschussmitglieder geht er davon aus, dass alle in die Entscheidungsprozesse
Eingebundenen ein Anliegen daran haben, dass Sportvereine in Lüneburg leben und
existieren können. Die Stadt kann jedoch hierfür nur die Voraussetzungen
schaffen. Die Frage der Gestaltung obliegt den Sportvereinen selbst. Stadtbaurätin
Gundermann führt
ergänzend aus, dass die Bürgerbeteiligung als auch die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchgeführt wurde. Zahlreiche Anregungen sind daraufhin
eingegangen. Fachbereichsleiter
Eberhard geht ein
auf die vorgebrachten Anregungen und erläutert hierzu die Abwägungsvorschläge. Der
Verein will aus Wilschenbruch heraus. Andererseits besteht Bedarf an
höherwertigen Baugrundstücken. Das Verfahren Entlassung aus dem
Landschaftsschutzgebiet läuft derzeit beim Landkreis. Absehbar ist, dass die
Flächen entlassen werden. GrünordnungEin
wesentlicher Themenkomplex der Einwendungen richtet sich auf den Erhalt der
Grünflächen als Puffer zur FFH-Fläche. Bei der Planung wurde berücksichtigt,
dass wesentliche Teile der Grünfläche ebenso wie ein Großteil des nördlich
gelegenen Baumbestandes erhalten bleibt. Die Eingriffe, die für das Baugebiet
erforderlich sein werden, werden sich innerhalb des Baugebietes ausgleichen
lassen, so dass keine negativen Einflüsse auf das Baugebiet zu erwarten sein werden.
Durch die vorgesehene Eingruppierung der Randbereiche wird eine Verbesserung
des Landschaftsbildes erreicht. Alle Belange der Grünordnung wurden in enger
Abstimmung mit der Oberen und der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt. VerkehrEin
weiterer bei den Anregungen vorgetragener Aspekt befasst sich mit dem Thema
Verkehr. Im Vergleich zu den Verkehren durch den laufenden Trainings- und
Spielbetrieb wird durch die Bebauung kein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu
verzeichnen sein, so dass von unzumutbaren Mehrbelastungen nicht auszugehen
ist. Die Baumallee entlang des Reiherstiegs soll erhalten bleiben, auch wenn
ein zusätzlicher Fußweg angelegt wird. Belastungen durch Baustellenverkehr
lassen sich nicht vermeiden, bewegen sich aber im Rahmen des Zumutbaren. WohnenDie
Struktur der vorhandenen Bebauung wird beibehalten. Bestehende Wegebeziehungen
werden nicht angefasst, neue zusätzliche Wege werden geschaffen. Grundwasser, ÜberschwemmungszoneOhne
Zweifel besteht in Wilschenbruch ein hoher Grundwasserstand. Im Vorfeld der
Planungen war daher angedacht, den Bau von Kellern von vornherein
auszuschließen. Aufgrund der Beratung im Ausschuss und eingegangener Anregungen
sollen jetzt Keller als sogenannte „weiße Wanne“ zugelassen werden, wenn sie
denn keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Dies muss im
Einzelfall nachgewiesen werden. Das
Überschwemmungsgebiet wurde in den B-Plan nachrichtlich übernommen. Die
festgesetzten Grenzen bestehen seit dem Jahre 1913. Nicht berücksichtigt wird
hierbei, dass durch den Sportplatz zwischenzeitlich Geländeaufschüttungen
vorgenommen wurden. Bürgermeisterin
Schellmann
interessiert, ob eine Überschwemmung dieser Flächen gänzlich ausgeschlossen
werde. Fachbereichsleiter
Eberhard erklärt,
dass man dieses weder an dieser noch an anderer Stelle gänzlich ausschließen
kann. Unter normalen Hochwasserbedingungen ist nicht von einer Überschwemmungsgefährdung
auszugehen. Ratsherr
Aschenbrenner interessiert, ob bei der Zulassung von
Kellern die Belange des Wasserschutzes in diesem Wasserschutzgebiet ausreichend
berücksichtigt werden. Fachbereichsleiter
Eberhard weist
darauf hin, dass, wie ausgeführt, die Auswirkungen im Einzelfall geprüft
werden. Durch ein Haus mit Keller darf keine Barrierefunktion bezüglich der
Grundwasserströme eintreten. Beigeordneter
Körner glaubt
nicht, dass die Lärmauswirkungen größer sein werden als beim jetzigen
Sportbetrieb. Er möchte noch einmal klargestellt wissen, dass alle wollen, dass
beim LSK weiter Sport betrieben wird. Er weist darauf hin, dass durch die
Herausnahme aus dem Landschaftsschutz der LSK auch eine andere Kreditlinie
bekommen wird. An anderer Stelle wird zu diskutieren sein, wo der LSK bleibt.
Als bedauerlich empfindet er, dass sich der LSK trotz diverser geführter
Gespräche mit den Verantwortlichen des Vereins, sich dieser in keiner Weise
bewegt. Auch ist eine Kompromissbereitschaft nicht zu erkennen. Ihm tut es
leid, dass sich das einstige Aushängeschild des Lüneburger Sports sich derzeit
in einer solch misslichen Lage befindet. Ratsherr
Burgdorff spricht
sich dafür aus, dass die notwendigen Beschlüsse jetzt gefasst werden sollten.
Auch er sieht keine Beeinträchtigungen gegenüber der vorhandenen Bebauung oder
dem FFH-Gebiet. Die derzeitige Situation und die Zukunft des LSK wird losgelöst
vom Bauleitverfahren sicherlich noch an anderer Stelle zu diskutieren sein. Bürgermeisterin
Schellmann erinnert
daran, dass am Anfang alle in irgendeiner Weise dem LSK helfen wollten. Dadurch
ist etwas in Gang gekommen, dass sich heute nicht mehr ohne weiteres
zurückdrehen lässt. Auch werden Begehrlichkeiten geweckt, die, wenn auch
nochvollziehbar, sich nicht immer so umsetzen lassen werden. Sie
stellt fest, dass alle bereits im Ausschuss gestellten Fragen sich auch bei den
eingereichten Anregungen widerspiegeln. Beeinträchtigungen
während der Bauphasen sind hinzunehmen. Die Verkehre werden sich nicht
belastend auswirken. Die Wasserprobleme scheinen gelöst. Durch Zulassung von
Kellern wird eine höhere Qualität des Bauens erreicht. Als gut wird empfunden,
dass der Baumbestand nicht gefährdet werde. Die Zuordnung Wald zu den
Privatgrundstücken hält sie für problematisch, da die Kontrollmöglichkeiten
nicht gegeben sein werden. Die Durchsetzung wird sich schwierig gestalten.
Demzufolge sollten auch Strafandrohungen in den abzuschließenden Verträgen
vorgesehen werden. Ratsherr
Meihsies erklärt,
dass er sich ein abschließendes Bild erst dann machen kann, wenn die
endgültigen Stellungnahmen dem Petitionsausschuss vorgelegt wurden. Insofern
ist die vorliegende Stellungnahme der Bezirksregierung beachtlich. Für ihn
stellt sich die Frage, ob man den Vorschlag nicht aufgreifen sollte, den
Geltungsbereich kleiner zu fassen und die Flächen mit Baumbestand im
Landschaftsschutzgebiet (LSG) zu belassen. Regelmäßige Kontrollen würde er bei
der angestrebten Regelung für unerlässlich halten. Die Grundwasserfrage muss
sensibel betrachtet werden. Wichtig ist, was von den Straßen in die
Kanalisation eingeleitet wird. Ggf. wären Ölabscheider vorzusehen. Fachbereichsleiter
Wittmoser merkt
hierzu an, dass es keineswegs so ist, dass in LSG keine Bäume gefällt werden
dürfen. LSG-Flächen bieten insofern nicht automatisch Schutz. FFH-Flächen
lassen auch wirtschaftliche Interessen zu. Deshalb ist es keineswegs abwegig,
dass durch die vorgesehenen vertraglichen Regelungen ein höherwertiger Schutz
als durch die bloße Ausweisung von LSG- oder FFH-Flächen erreicht wird. Angemerkt
wird, dass der Kontrollaufwand bei der Überwachung der Einhaltung vertraglicher
Regelung in etwa vergleichbar ist mit dem, was auch ohne eine solche Regelung
vor Ort regelmäßig zu überprüfen wäre. Intention dieser Regelung ist, den
Baumbestand bei möglichst kleinem bürokratischem Aufwand zu sichern. Durch
die Herstellung wasserdichter Wannen für den Keller kommt es nur während de
Bauphase zu Beeinträchtigungen der Grundwasserströme, da nach Fertigstellung in
der Regel auf Drainagen verzichtet werden kann. Bei der Ableitung des
Oberflächenwassers wird es, wie an anderen Stellen bereits praktiziert,
durchaus für verträglich angesehen, wenn beispielsweise Reifenabrieb den
belebten Bodenschichten zugeführt wird. Des Weiteren wird durch die
anzulegenden Pufferzonen sichergestellt, dass das dort anstehende Wasser in
diesem Bereich gefiltert wird. Nach diesen Sperren hat das Oberflächenwasser
eine solche Qualität, dass Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet nicht zu
befürchten sind. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsherr
Dörbaum weist
darauf hin, dass heute zwar die abschließende Beratung im Ausschuss
stattgefunden habe und viele der offenen Fragen beantwortet wurden. Eine
Beschlussfassung in VA und Rat soll jedoch erst dann erfolgen, wenn die
Entscheidung über die Entlassung aus dem Landschaftsgebiet seitens der Unteren
Naturschutzbehörde vorliegt und die Prüfung der in den Nds. Landtag
eingebrachten Petition zum Abschluss gebracht wurde. Die
Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise einvernehmlich zu. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||