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Beratungsinhalt:
Frau Böhme, Fachbereichsleiterin Stadtentwicklung, zeigt anhand einer Bildschirmpräsentation die Möglichkeiten und Grenzen des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Schellmann erläutert Oberbürgermeister Mädge, dass mit dem Instrument eines sektoralen Bebauungsplans die Möglichkeit eröffnet werde, in dem klassischen Bereich des § 34 BauGB für einen Lückenschluss einen Bebauungsplan für eben diese Fläche aufzustellen. Damit könnten dann auch Flächen für den geförderten Wohnungsbau ausgewiesen werden. Das sei bisher nur über einen städtebaulichen Vertrag durchzusetzen.
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