Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation welche Gebäude unter den Begriff Tiny House fallen und welche Möglichkeiten es unter Einhaltung des Bau- und Planungsrechts für die Schaffung dieser Wohnform gibt. Sie erklärt, wenn der politische Wille bestehe und ein geeignetes Grundstück verfügbar sei, könne jederzeit ein Bauleitplanverfahren ausschließlich für diese Wohnform eingeleitet werden.
Die Ausschussmitglieder diskutieren die Möglichkeiten und Grenzen der Schaffung von Tiny House Siedlungen und der Nachverdichtung mit Tiny Houses.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem geeigneten Grundstück zu suchen, auf dem eine Tiny House Siedlung möglich wäre. Es soll auch die Möglichkeit geprüft werden, eine Siedlung durch einen Investor errichten zu lassen, der dann die Häuser interessierten Käufern oder Mietern anbietet. Die Verwaltung wird im Herbst über das Ergebnis der Ermittlungen berichten.
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