Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Einleitend
gibt Herr Koch bekannt, dass mittlerweile ein zusätzlicher Antrag auf
Bezuschussung vom Ausländerbeirat für die Durchführung des Kulturfrühstückes
2004 in Höhe von 500.- € vorliegt. Des
weiteren wurde vom SoVD, ehemals Reichsbund, ein Antrag über 500.- € für die
Ehrung langjähriger Mitglieder gestellt. Herr
Koch berichtet über eine Offerte der MS-Gruppe, Herrrn Stoffels, (Budget DPWV) auf einen Betrag von 1000.- €
- im Hinblick auf die Haushaltslage der Stadt Lüneburg zu verzichten. Eine derartige
Absichtserklärung ist grundsätzlich als positiv anzusehen, entbindet die Stadt
Lüneburg aber nicht von der vertraglichen Verpflichtung, einen bestimmten
Betrag an den DPWV zu entrichten, die eigentliche Verteilung wird vom DPWV
vorgenommen und kann nicht selbsttätig durch die Stadt Lüneburg beeinflusst
werden. Bei Vertragsabschluss habe man ausdrücklich den Fall bedacht, dass
einmal die Institution unter dem Dach des Paritätischen weniger Mittel
benötigt, eine andere dafür in einem Jahr einmal höheren Bedarf habe. Solche
Veränderungen innerhalb des Budgets sollten nach dem Vertrag auch innerhalb des
Paritätischen geregelt werden. Im übrigen sei das Budget zur
Haushaltskonsolidierung ohnehin schon um 10 (später 5 ) % abgezahlt worden. Es
stehe der MS-Gruppe aber natürlich frei, über den Paritätischen erhaltene
Zuschüsse an die Stadt zurückzuüberweisen. Ratsherr
Maeck spricht sich grundsätzlich für die Bezuschussung der vorliegenden Anträge
aus; eine Bezuschussung des SOVD hingegen wird abgelehnt, da der Zweck das
nicht rechtfertige. Ratsherr
Wolter unterbreitet den Vorschlag, den SoVD anzuschreiben und den Antrag neu
begründen zu lassen; hiernach könne der Sozial- und Gesundheitsausschuss über
eine Zuschussgewährung beschließen. Herr
Koch teilt mit, dass seines Wissens die Ehrung der Mitglieder im Glockenhaus im
Rahmen einer Veranstaltung erfolgt; hierbei wird auch über die Arbeit des
Verbandes berichtet. Beschluss: Die
Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses fassen folgende Beschlüsse
über die vorliegenden Anträge auf Bezuschussung:
-
Den Anträgen zu 1 bis 3 wird einstimmig stattgegeben.
- Eine Bezuschussung des SoVD wird im Hinblick auf die Begründung des Antrages einstimmig abgelehnt. |
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